Beschlussvorlage - 0537/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
  2. Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
  3. Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
  4. Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder und Jugendarbeit sind auch künftig kommunal verantwortete Jugendeinrichtungen erforderlich.

Hierzu ist es erforderlich, in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale Jugendeinrichtung vorzuhalten.

Da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung externe Personaleinstellungen derzeit nicht möglich sind, werden in einem geordneten Prozess die dargestellten Einrichtungen künftig durch freie Träger geführt.

 

Begründung

 

Der Jugendförderplan legt die Förderung der Angebote und Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche im Rahmen der §§ 11 – 14 SGB VIII fest. Unabhängig davon beschließt der Jugendhilfeausschuss über die Trägerschaft von Einrichtungen bei deren Einrichtung oder bei einem Anlass für einen Trägerwechsel.

Bei den Jugendeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist das vorgesehene Angebot durch vorhandene Stellenvakanzen nicht mehr uneingeschränkt zu gewährleisten. Durch die Notwendigkeit der Stellenbesetzung im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes (Kindeswohlgefährdung) waren Umsetzungen auch von Mitarbeitern der kommunalen Jugendeinrichtungen erforderlich. Derzeit sind zwei Stellen  in den Jugendzentren Eilpe und Hohenlimburg vakant, im Laufe des Jahres laufen drei derzeit befristete Arbeitsverträge aus.

 

Da die derzeitigen personalwirtschaftlichen Vorgaben weder externe Einstellungen noch die Verlängerung befristeter Verträge ermöglichen, kann die  Verringerung von Öffnungszeiten und die  mögliche zeitweilige Schließung von Einrichtungen nur durch andere Trägerschaften oder durch andere Betriebsformen begegnet werden.

 

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Trägerpluralität bei der Gesamtheit der Angebote zu gewährleisten ist. Hierzu gehört auch weiterhin ein kommunal verantwortetes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Die Verwaltung schlägt daher vor, pro Stadtbezirk eine dezentrale Einrichtung sowie das Spielmobil und in Kooperation mit der Ev. Schülerarbeit / MusicOffice das Kultopia als Mindestangebot in kommunaler Trägerschaft festzulegen.

Alle weiteren derzeit noch kommunal getragenen Jugendeinrichtungen sollen in einem geordneten Prozess  und unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Situation bei der Stadt in die Regie freier Träger übergehen. Die Vorbereitung und Abstimmung der Maßnahmen wird unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII  erfolgen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme ist die Erwartung verbunden, dass nach Realisierung der Trägerwechsel für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Ausschöpfung aller internen Maßnahmen auch externe Einstellungen als Ausnahme ermöglicht werden.

 

Bei der Trägerentscheidung sollen vorrangig vorhandene Vernetzungsmöglichkeiten mit den bestehenden Angeboten der freien Träger berücksichtigt werden. Eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt ist auszuschließen.

 

Nachfolgend ist beispielhaft eine Umsetzungsmöglichkeit dargestellt:

 

Stadtbezirk

Jugendzentrum

Trägeroption

Begründung

Mitte

Emst

Stadt Hagen, auslaufende Stelle wird bis auf weiteres in Kooperation mit dem Jugendring fortgeführt.

verbleibende kommunale Einrichtung im Bezirk

Eilpe /Dahl

Rummenohl

Verlagerung nach Dahl / Ev. Jugend

Jugendförderplan, auf Grund der Stellenvakanz in Eilpe wird die Maßnahme zum 1.1.2011 vorgezogen

Eilpe

Stadt Hagen

verbleibende kommunale Einrichtung im Bezirk

Haspe

Quambusch

Ev. Jugend

Vernetzung mit OGS

Kinder und Jugendpark

Stadt Hagen

verbleibende kommunale Einrichtung im Bezirk

Hohenlimburg

Jahnstr.

Stadt Hagen

verbleibende kommunale Einrichtung im Bezirk

Nord

Helfe

Entfällt

Jugendförderplan

Boele

Diakonisches Werk

Vernetzung mit Kabel

Vorhalle

Falken

Vernetzung mit Brockhausen

Eckesey

Stadt Hagen

verbleibende kommunale Einrichtung im Bezirk

Gesamtstädtisch

Spielmobil

Stadt Hagen

 

Kultopia

Stadt Hagen in Koop esw / musicoffice

 

 

Eine Kooperation mit dem Jugendring zur Sicherstellung des Jugendzentrums Emst soll zeitnah ab dem 1.7.2010 erfolgen.

Die Verlagerung des Jugendzentrums Rummenohl soll abweichend von der vorgesehenen Zeitschiene des Jugendförderplans zum 1.1.2011 erfolgen.

Ebenfalls zum 1.1.2011 kann das Jugendzentrum Vorhalle in andere Trägerschaft gegeben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Die finanziellen und personellen Auswirkungen können erst nach Abschluss der jeweiligen Trägergespräche beziffert werden. Dem Jugendhilfeausschuss wird hierzu jeweils eine Entscheidungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

In diesen Vorlagen werden die detaillierten finanziellen und personellen Auswirkungen dargestellt.

Durch diese Vorlage wird keine Kostenausweitung ausgelöst.

 

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Beschlüsse

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23.06.2010 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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29.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

  1. Zur Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder und Jugendarbeit sind auch künftig kommunale verantwortete Jugendeinrichtungen erforderlich. Hierzu ist es erforderlich in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale Jugendeinrichtung vorzuhalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.

 

  1. Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.

 

 

  1. Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.

 

  1. Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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30.06.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss wie folgt zu beschließen:

 

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung der Pluralität in der offenen Kinder und Jugendarbeit, mindestens in jedem Stadtbezirk eine dezentrale kommunale Jugendeinrichtung dauerhaft vorzuhalten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
  2. Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
  3. Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
  4. Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 2

 

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01.07.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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01.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
  2. Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
  3. Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
  4. Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0