Beschlussvorlage - 0265/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erweiterung des Steinbruchs Steltenberg der Fa. Hohenlimburger Kalkwerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.04.2010
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01.06.2010
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30.06.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.04.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.05.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Begründung
Die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH (HKW) betreibt auf dem Gebiet
der Stadt Hagen den Kalksteinbruch „Steltenberg“ im Ortsteil
Hohenlimburg-Oege. Da die Abbaufläche mehr als 10 Hektar beträgt, handelt es
sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Nr. 2.1, Spalte
1, des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).
Die derzeit genehmigte Betriebsfläche für die Gewinnung umfasst
eine Größe von ca. 35 ha. Hiervon entfallen etwa 20 ha auf die tatsächliche
Gewinnungsfläche, der Rest auf Betriebsanlagen und ehemalige Gewinnungsflächen,
die heute z. B. als Klärteich dienen. Aufgrund der privatrechtlichen
Flächenverfügbarkeit steht der nördliche Teil der genehmigten Abbaufläche nur
noch bis Ende 2010 zur Verfügung.
Durchgeführte Berechnungen zeigen, dass die genehmigten Vorräte
nur noch eine Gewinnung für etwa 9 Jahre erlauben, und dies auch nur unter der
Voraussetzung, dass dann ein Endausbauzustand erreicht ist, der keine
geeigneten Zuwegungen mehr zu potentiellen Erweiterungsflächen enthält. Um den
Produktionsstandort langfristig zu erhalten, ist die Orientierung in neue
Abbaubereiche notwendig.
Eine Lagerstättenexploration
hat im Ergebnis gezeigt, dass sich dazu eine Fläche eignet, die sich östlich an
den bestehenden Steinbruch anschließt und aufgrund der Flurbezeichnung
„Ahm“ genannt wird (Anlage 1). Dieses Areal mit einer Fläche von
ca. 9,6 ha soll in einem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren nach den
Vorgaben des BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.
BImSchV) für die zukünftige Gewinnung zugelassen werden. Die Fläche
überschreitet die Stadtgrenze und setzt sich auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn
fort.
Die Fa. HKW hat mit Datum vom 29.01.2010 einen Genehmigungsantrag
bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und
Hagen eingereicht. Teil des Antrags sind die Ergebnisse einer vorausgegangenen
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVPG), da Steinbrüche nach Nr. 2.1.2, Spalte 1, des Anhangs 1 zum UVPG
aufgeführt sind.
Auslegung der Antragsunterlagen und der dazugehörigen Unterlagen:
In der Zeit vom
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben: Vorzubringen in der Zeit
vom
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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