27.04.2010 - 6 Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 27.04.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Riegel leitet das Thema ein indem er über seine gewonnene Eindrücke während
des vorgeschalteten Ortstermin im beantragten Erweiterungsbereich der
Hohenlimburger Steinwerke wiedergibt. Mit der Teilnahme von ca. 45 Personen sei
er selber überrascht und weist damit auf das große Interesse hin. Die Verbände,
die Stadt Iserlohn und der Beirat des Märkischen Kreises hätten das Vorhaben
abgelehnt.
Herr Dr. Rahmann führt dazu aus,
dass das Erweiterungsvorhaben der HKW sich beachtlich auf die Naturpotentiale
Landschaft, Pflanzen und Tiere sowie auf das Landschaftsbild auswirke. Der Beirat
müsse sich dazu positionieren. Das Gutachten
sei fehlerhaft und müsse nachgebessert werden. Von den bekannten 327
Pflanzenarten seien mehr als die Hälfte der essentiellen Arten nicht gefunden
worden. Es fehlten flankierende Karten
zur Geologie und Vegetation. Die Hydro-Geologie sei extrem empfindlich und
niemand könne mit Sicherheit ausschließen, dass das Vorhaben über dem Grundwasserniveau
bliebe. Die gezogenen Bilanzen zur Ökologie, Lärm und Staub ließen nur den
Schluss zu, dass dem privaten Interesse Steine abzubauen dem öffentlichen
Interesse dem Erhalt und Schutz der Natur Vorrang gegeben würde.
Da es Alternativen zu diesem Bruch gäbe, sei das Vorhaben abzulehnen.
Herr Dr. Braun benennt die Argumente nachvollziehbar, dennoch sei eine
politische Entscheidung maßgebend. Inmitten der umstrittenen Zuständigkeitsgemengelage
habe das Ministerum die Verfahrensführung der Stadt Hagen zugeordnet. Hier wird
auch die Entscheidung über die Nachbargemeinden getroffen. Die Abwägung
zwischen den öffentlichen und privaten Belangen wird im laufenden Verfahren
getroffen. Alle bisherigen Einwendungen und Einsprüche werden bei der Erörterung
am 19.05.2010 im Beisein der Gutachter, dem Antragsteller und den Behörden behandelt.
Der Antragsteller habe das Recht auf eine Entscheidung, die man sich nicht
einfach machen werde. Für die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde
seien die Argumente des Beirates wichtig.
Im Folgenden diskutiert der Beirat über die Möglichkeit der Einflussnahme
und Chancen der konstruktiven Mitwirkung im Verfahren. Es wurde auch zu
Bedenken gegeben, dass der alteingesessene Betrieb ca. 50 Arbeitsplätze
sichere. In der Qintessens folgerte der Beirat, dass die Informationslücke zu
groß sei, um sich zu einer abschließenden Haltung durchzuringen. Statt dessen favorisierte
er die vorliegende Stellungnahme der Verbände. Diese könne man, so Dr. Braun,
dem Protokoll anhängen.
Da zwischen tendenzieller Ablehnung und konstruktiver Mitarbeit des
Beirates kein Konsens zu finden war, wurde der Antrag, abzustimmen, mit 10 Stimmen (1 Gegenstimme) abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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2,3 MB
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