Beschlussvorlage - 0400/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Mietvertrages mit dem TUS 1909 Halden-Herbeck e.V. über den Sportplatz Halden, Im Alten Holz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Angela Thomas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.05.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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24.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Mietvertrag vom 09.07.1959 mit dem TUS 1909
Halden-Herbeck e. V. über den Sportplatz Halden, Im Alten Holz wird um weitere
10 Jahre, d.h. bis zum 30.10.2021 zu den bisherigen Konditionen verlängert.
Dieser Beschluss wird durch Abschluss eines
Nachtragsvertrages bis zum 31.08.2010 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Im Jahr 1959 hat die Stadt
Hagen eine ca. 15.500 qm große Fläche an der Straße Im Alten Holz (Gemarkung
Halden Flur 6 Flurstück 507) an den TUS 1909 Halden-Herbeck e.V. zur Nutzung
als Turn- und Sportfläche vermietet. Die Herrichtung des Sportplatzes und der
Bau des Vereinsheimes erfolgten durch den Sportverein. Seitdem wurde die
Vertragslaufzeit bereits viermal verlängert zuletzt im Jahr 2005. Derzeit ist
eine Vertragslaufzeit bis zum 30.10.2011 vereinbart. Danach läuft das
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem einjährigen
Kündigungsrecht zum 01.11. eines Jahres weiter. Die Miete beträgt jährlich
3.600,-- €.
Ende vergangenen Jahres
hat der Verein bei der Stadt eine langfristige Vertragsverlängerung beantragt,
weil größere Investitionen geplant sind:
- Anschaffung einer neuen Beleuchtungsanlage
- Anschaffung eines neuen Rasenmähtraktors
- Erneuerung des Daches im Biergarten.
Nach verwaltungsinterner
Abstimmung hat die Stadt eine Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre, d.h. bis
zum 30.10.2016 angeboten. Dieser Zeitraum ist nach Aussage des 1. Vorsitzenden
des Vereins jedoch nicht ausreichend. Er möchte eine Verlängerung des gültigen
Mietvertrages um mindestens 10 Jahre.
Die Überlegung, an der
Stelle des jetzigen Sportplatzes ein Wohngebiet auszuweisen wird nicht weiter
verfolgt, weil die Kosten für die Verlagerung des Sportplatzes so hoch sind,
dass die Maßnahme insgesamt unwirtschaftlich ist.
Um den Fortbestand des
über 100 Jahre alten Sportvereins langfristig zu sichern, schlägt die
Verwaltung daher die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages zu den
bisherigen Konditionen um weitere 10 Jahre bis zum 30.10.2021 vor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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