Beschlussvorlage - 0400/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mietvertrag vom 09.07.1959 mit dem TUS 1909 Halden-Herbeck e. V. über den Sportplatz Halden, Im Alten Holz wird um weitere 10 Jahre, d.h. bis zum 30.10.2021 zu den bisherigen Konditionen verlängert.

 

Dieser Beschluss wird durch Abschluss eines Nachtragsvertrages bis zum 31.08.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

 

Im Jahr 1959 hat die Stadt Hagen eine ca. 15.500 qm große Fläche an der Straße Im Alten Holz (Gemarkung Halden Flur 6 Flurstück 507) an den TUS 1909 Halden-Herbeck e.V. zur Nutzung als Turn- und Sportfläche vermietet. Die Herrichtung des Sportplatzes und der Bau des Vereinsheimes erfolgten durch den Sportverein. Seitdem wurde die Vertragslaufzeit bereits viermal verlängert zuletzt im Jahr 2005. Derzeit ist eine Vertragslaufzeit bis zum 30.10.2011 vereinbart. Danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem einjährigen Kündigungsrecht zum 01.11. eines Jahres weiter. Die Miete beträgt jährlich 3.600,-- €.

 

Ende vergangenen Jahres hat der Verein bei der Stadt eine langfristige Vertragsverlängerung beantragt, weil größere Investitionen geplant sind:

  1. Anschaffung einer neuen Beleuchtungsanlage
  2. Anschaffung eines neuen Rasenmähtraktors
  3. Erneuerung des Daches im Biergarten.

 

Nach verwaltungsinterner Abstimmung hat die Stadt eine Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre, d.h. bis zum 30.10.2016 angeboten. Dieser Zeitraum ist nach Aussage des 1. Vorsitzenden des Vereins jedoch nicht ausreichend. Er möchte eine Verlängerung des gültigen Mietvertrages um mindestens 10 Jahre.

 

Die Überlegung, an der Stelle des jetzigen Sportplatzes ein Wohngebiet auszuweisen wird nicht weiter verfolgt, weil die Kosten für die Verlagerung des Sportplatzes so hoch sind, dass die Maßnahme insgesamt unwirtschaftlich ist.

 

Um den Fortbestand des über 100 Jahre alten Sportvereins langfristig zu sichern, schlägt die Verwaltung daher die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages zu den bisherigen Konditionen um weitere 10 Jahre bis zum 30.10.2021 vor.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen