Beschlussvorlage - 0269-1/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage Jugendförderplan 2010 - 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.05.2010
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30.06.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.05.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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08.06.2010
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●
Erledigt
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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15.06.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2010
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.07.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendförderplan
beschreibt die konzeptionellen und finanziellen Veränderungen bei der Förderung
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit / der Jugendberufshilfe und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für die Jahre 2010 – 2014.
Für die Träger der Jugendarbeit
stellt der Jugendförderplan Planungssicherheit für die Jahre 2010 bis 2014 dar.
Insgesamt wird eine
Absenkung der Aufwendungen von 270.000€
realisiert. Unter Berücksichtigung wegfallenden Refinanzierungen
verbleibt eine Reduzierung des Zuschussbedarfes von 180.000 €.
Begründung
Auftragsgrundlage
Das
Jugendförderungsgesetzes NW regelt die Leistungen der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in
Nordrhein-Westfalen landesrechtlich verbindlich.
Das
Jugendförderungsgesetz beschreibt die Grundsätze und die Schwerpunkte der
Kinder- und Jugendarbeit. Es verpflichtet die Kommunen gleichzeitig, einen
Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Wahlperiode des Rates
Gültigkeit haben soll.
Für
das Jahr 2010 hat der Rat durch Beschluss der Vorlage 0599 / 2009 eine
Übergangsregelung beschlossen, die die Fortführung der Planansätze 2009 für das
Jahr 2010 vorgibt.
Rahmenbedingungen
Der
Jugendförderplan berücksichtigt die demografische Entwicklung in den einzelnen
Sozialräumen sowie die Veränderungen durch den Ausbau der Ganztagsangebote an
den Schulen.
Mit
Blick auf die Haushaltssituation der Stadt werden die wegbrechenden
Fördermittel des Programms Soziale Stadt kompensiert und darüber hinaus ein Konsolidierungsbeitrag
erbracht.
Gestaltung durch Umbau
Durch
diesen Jugendförderplan werden sowohl Einschränkungen der Angebote bis hin zur
Schließung vorgeschlagen, andererseits werden durch Verlagerung oder durch neue
Arbeitsansätze wie mobile Jugendarbeit neue Perspektiven eröffnet. Den
demografischen Veränderungen, fachlich erkannten Notwendigkeiten aber auch den
Konsolidierungsvorgaben wird auf diese Weise entsprochen.
Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt
wird der Aufwand um 270.000 € gesenkt. Bereinigt um wegfallende Zuschüsse
wird dauerhaft der Betrag von 180.000 € eingespart.
Beteiligung
Der
als Anlage beigefügte Jugendförderplans für die Stadt Hagen ist das Ergebnis
einer intensiven Zusammenarbeit von freien Trägern, Jugendhilfeplanung und
Fachabteilung in den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII, der AG 1
(Jugendarbeit) und der AG 2 (Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe). Die
Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII haben den Veränderungen durch diesen
Jugendförderplan zugestimmt.
Eine
repräsentative Befragung zum Freizeitverhalten Jugendlicher wurde an den
Schulen in den Klassen 5, 7 und 9 im Jahre 2009 durchgeführt. Die Ergebnisse
waren Grundlage der Beratungen im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs.
Als
Ergebnis wird die Darstellung des Ist-Bestandes mit Hinweisen zur künftigen
Fortentwicklung sowie falls erforderlich mit weiterführenden
Handlungsempfehlungen verknüpft.
Der
Jugendförderplan ist somit nicht als eine Festschreibung des Status Quo sondern
als ein Förderungs- und Steuerungsinstrument für den Jugendhilfeausschuss, den
öffentlichen Träger sowie die freien Träger zu verstehen.
Finanzvorbehalt
Der
beigefügte Jugendförderplan ist der unter fachlichen Gesichtspunkten
abgestimmte Vorschlag der Verwaltung. Unter finanziellen Gesichtspunkten steht
der Jugendförderplan derzeit unter dem Vorbehalt, dass zum Erreichen der
finanziellen Ziele der Haushaltssanierung ggf. weitergehende Vorschläge zur
Schließung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erforderlich sein könnten.
Beratungsgang
Die
Vorlage 0269/2010 wurde durch den Jugendhilfeausschuss am 20.4.2010 in 1.
Lesung beraten. Die vorliegende Ergänzungsvorlage wurde um den o.a.
Finanzvorbehalt erweitert.
Eine
abschließende Beratung der Vorlage 0269-1/2010 erfolgt im Jugendhilfeausschuss
nach den Beratungen der Bezirksvertretungen. Die Beschlussfassung erfolgt im
Rat.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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677,6 kB
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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss und
dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Geänderter
Beschlussvorschlag!
Beschluss:
Der Betrieb des
Jugendzentrums in Berchum ist weiterhin sicher zu stellen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, gemeinsam mit der esw-Jugendbildungsstätte
(als Träger des
Jugendzentrums) und den ehrenamtlichen Akteuren in Berchum
nach Lösungen zu
suchen, die das offene Angebot für Kinder und Jugendliche
in bisherigem Umfang
gewährleisten.
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen
umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum
1.7.2013 umgesetzt.
Begründung:
Die laut Verwaltungsvorlage
0269-1/2010 angedachte Reduzierung des Angebotes
an offener Kinder- und Jugendarbeit
in Berchum in den Räumen der Jugendbildungsstätte ist aufgrund mangelnder
Raumkapazitäten nicht möglich.
In Berchum wird zur Zeit intensiv
nachgedacht und beraten, wie das Jugendzentrum künftig kostengünstiger
betrieben werden kann.
26.05.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen
umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum
1.7.2013 umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
|
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Enthaltungen: |
Zusatzbeschluss der
BV-Nord:
Die Verwaltung wird beauftragt, die mobile Jugendarbeit im Bereich Helfe insbesondere für die Altersgruppe der 6 – 12jährigen anzubieten.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
13 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
26.05.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl berät die Vorlage in 1. Lesung.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
10 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
Der entsprechende Unterausschuss sowie die weiteren zuständigen Gremien
werden gebeten, die für den Ausbau des Dachgeschosses des Jugendzentrum Eilpe
vorgesehenen Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht zu beschließen.
Gleichwohl soll das Angebot des Jugendzentrums in Eilpe in gleicher
Qualität und im bisherigen personellen Umfang erhalten bleiben.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Das Jugendzentrum Volmetal in Rummenohl soll dauerhaft erhalten bleiben.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
8 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
2 |
Die Sitzung wird für eine Pause von 18:25 bis 18:30 Uhr unterbrochen.
27.05.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten
Zeitplans bis zum 1.7.2013 umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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|
Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die
Verwaltung, gemeinsam mit dem Arbeitskreis AK 90 ein inhaltliches Konzept zur
zukünftigen Kinder und Jugendarbeit in Haspe zu erarbeiten. Die inhaltlich
abgestimmte Konzeption soll u.a. die Aspekte:
-
Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund
-
Offene
Ganztagsschulen
-
Angebote auf
Spiel- und Bolzplätzen
-
Mobile
Jugendarbeit
-
Jugendzentrumsarbeit
- offene Angebote der Jugendverbände
für die Kinder- und Jugendarbeit in Haspe
berücksichtigen.
Die Konzeption wird der Bezirksvertretung Haspe
bis spätestens zum Frühjahr 2011 vorgelegt.
23.06.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Im Rahmen der Gestaltung des Jugendförderplans werden im Rahmen des
bereitgestellten Finanzbudgets bedarfsgerechte Anpassungen von Angeboten und
Trägerschaften durch Beschluss des JHA angestrebt.
Die „kleinen Einrichtungen“ in Dahl, Berchum und Henkhausen
werden mit 28.000 € p.a. gefördert, die mobile Jugendarbeit erhält einen
jahresbezogenen Zuschuss lt. Zeitplan von 77.500 €.
Die Kooperation Spiel- und Sportpark Emst mit dem Jugendring zur
Sicherung der dortigen Personalausstattung soll kostenneutral zum 01.07.2010
realisiert werden.
Die Verlagerung der Jugendarbeit im Volmetal von Rummenohl nach Dahl wird
bereits zum 01.01.2011 realisiert. Es wird angestrebt, mit dem Träger ein
reduziertes dezentrales Angebot auch in Rummenohl anzubieten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Spielmobilarbeit im Bereich Helfe
insbesondere für die Altersgruppe der 6 – 12jährigen anzubieten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen
umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum
01.07.2013 umgesetzt.
24.06.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 – 2014 beschlossen.
Im
Rahmen der Gestaltung des Jugendförderplans werden im Rahmen des
bereitgestellten Finanzbudgets bedarfsgerechte Anpassungen von Angeboten und
Trägerschaften durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses angestrebt.
Die
"kleinen Einrichtungen" in Dahl, Berchum und Henkhausen werden mit
28.000 € p. a. gefördert, die mobile Jugendarbeit erhält einen
jahresbezogenen Zuschuss lt. Zeitplan von 77.500 €.
Die
Kooperation Spiel- und Sportpark Emst mit dem Jugendring zur Sicherung der
dortigen Personalausstattung soll kostenneutral zum 01.07.2010 realisiert
werden.
Die
Verlagerung der Jugendarbeit im Volmetal von Rummenohl nach Dahl wird bereits
zum 01.01.2011 realisiert. Es wird angestrebt, mit dem Träger ein reduziertes
dezentrales Angebot auch in Rummenohl anzubieten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Spielmobilarbeit im Bereich Helfe insbesondere
für die Altersgruppe der 6 – 12jährigen anzubieten.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten
Zeitplans bis zum 01.07.2013 umgesetzt.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 08.07.2010 verschoben. |
30.06.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen
umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum
1.7.2013 umgesetzt.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Darüber hinaus hebt die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl den folgenden in ihrer Sitzung am 26.05.2010 gefassten
Beschluss auf:
„Der entsprechende Unterausschuss sowie die weiteren zuständigen
Gremien werden gebeten, die für den Ausbau des Dachgeschosses des Jugendzentrum
Eilpe vorgesehenen Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht zu beschließen.
Gleichwohl soll das Angebot des Jugendzentrums in Eilpe in gleicher
Qualität und im bisherigen personellen Umfang erhalten bleiben.“
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
5 |
|
Dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
3 |
08.07.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendförderplan wird für die Jahre 2010 - 2014 beschlossen.
Im
Rahmen der Gestaltung des Jugendförderplans werden im Rahmen des
bereitgestellten Finanzbudgets bedarfsgerechte Anpassungen von Angeboten und
Trägerschaften durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses angestrebt.
Die
"kleinen Einrichtungen" in Dahl, Berchum und Henkhausen werden mit
28.000 € p. a. gefördert, die mobile Jugendarbeit erhält einen
jahresbezogenen Zuschuss lt. Zeitplan von 77.500 €.
Die
Kooperation Spiel- und Sportpark Emst mit dem Jugendring zur Sicherung der
dortigen Personalausstattung soll kostenneutral zum 01.07.2010 realisiert
werden.
Die Verlagerung der Jugendarbeit im Volmetal von Rummenohl nach Dahl
wird bereits zum 1.1.2011 realisiert, wenn durch den Träger ein reduziertes
dezentrales Angebot auch in Rummenohl angeboten wird.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Spielmobilarbeit im Bereich Helfe insbesondere
für die Altersgruppe der 6 – 12jährigen anzubieten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Veränderungsmaßnahmen
umzusetzen.
Der Beschluss wird entsprechend des hinterlegten
Zeitplans bis zum 01.07.2013 umgesetzt.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |