Beschlussvorlage - 0658/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. 

Der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.09.2000 wird wie folgt geändert:

 

In Teil b) Abs. 1 werden die Worte “mindestens 500,-- DM, höchstens 25.000,-- DM” durch die Worte “mindestens 250,00 €, höchstens 13.000,00 €” ersetzt.

 

 

2. 

Auf Antrag kann die Verwaltung bei Bürgschaftsprovisionen über 100.000,00 € Ratenzahlung gewähren. Es dürfen dabei maximal drei Raten festgesetzt werden, wobei die Abwicklung der Ratenzahlungen innerhalb von sechs Monaten nach Festsetzung der Bürgschaftsprovisionen zu erfolgen hat.

 

 

3. 

Die Beschlüsse zu 1. und 2. gelten für Bürgschaftsprovisionen, die nach dem 01.01.2005 erhoben werden.

 

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Sachverhalt

Zu 1.:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.09.2000 folgenden Beschluss gefasst:

 

a)

Die Stadt Hagen erhebt für die Übernahme von Bürgschaften ein Entgelt (Bürgschaftsprovision).

 

 

b)

Das einmalige Entgelt beträgt für Bürgschaftsübernahmen nach dem 21.06.2000 (Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Bürgschaftsprovisionen) 0,5 % des verbürgten Betrages, mindestens 500,-- DM, höchstens 25.000,-- DM

 

Das laufende Entgelt beträgt 0,5 % des jeweiligen Bürgschaftsbetrages bzw. des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Es ist für jedes angefangene Kalenderjahr zu entrichten. Die erste Fälligkeit entsteht bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde; in den Folgejahren sind die laufenden Entgelte jeweils am 31. Januar fällig. Das Entgelt ist letztmalig für das Kalenderjahr zu zahlen, in dem die Bürgschaftserklärung als erledigt zurückgegeben wird.

 

 

c)

Vom 01.01.2002 finden die Bestimmungen für die laufend zu erhebenden Entgelte auch auf bisher freigestellte Bürgschaften Anwendung.

 

 

d)

Von der Entrichtung des Entgeltes kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat.

 

 

Bedingt durch die EURO-Umstellung ergaben sich Beträge von 255,65 € bis 12.782,30 €. Die Verwaltung schlägt daher die Glättung auf 250,00 € und 13.000,00 € vor.

 

 

 

Zu 2.:

 

Zur Zeit zahlen zwei städtische Gesellschaften Bürgschaftsprovisionen, die pro Jahr höher als 100.000,00 € sind. Die laufende Bürgschaftsprovision wird durch die Verwaltung Anfang des Jahres festgesetzt, so dass es bei den Gesellschaften im Januar zu hohen Liquiditätsabflüssen kommt. Zur Vermeidung dieser Liquiditätsabflüsse am Jahresanfang soll den Gesellschaften auf deren Antrag hin die Möglichkeit der Ratenzahlung unter den im Beschluss genannten Bedingungen eingeräumt werden.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen, wenn von geringen Liquiditätsbeeinträchtigungen abgesehen wird.

 

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Beschlüsse

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08.11.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen