08.11.2004 - 45 Änderung bei der Erhebung von Bürgschaftsprovis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.      Der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28.09.2000 wird wie folgt geändert:

In Teil b) Abs. 1 werden die Worte “mindestens 500,-- DM, höchstens 25.000,-- DM” durch die Worte “mindestens 250,00 €, höchstens 13.000,00 €” ersetzt.

2.      Auf Antrag kann die Verwaltung bei Bürgschaftsprovisionen über 100.000,00 € Ratenzahlung gewähren. Es dürfen dabei maximal drei Raten festgesetzt werden, wobei die Abwicklung der Ratenzahlungen innerhalb von sechs Monaten nach Festsetzung der Bürgschaftsprovisionen zu erfolgen hat.

 

3.      Die Beschlüsse zu 1. und 2. gelten für Bürgschaftsprovisionen, die nach dem 01.01.2005 erhoben werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: