Beschlussvorlage - 0384/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte an Sonntagen anlässlich des Bauernmarktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der
III. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den
Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte, die als Anlage Gegenstand der Vorlage
ist.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft
Hohenlimburg e. V. beantragt die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntag, der für
den September oder Oktober eines jeden Jahres vorgesehen ist, auf den
20.06.2010.
Begründung
Die Werbegemeinschaft
Hohenlimburg e. V. möchte in diesem Jahr einen gemeinsamen verkaufsoffenen
Sonntag mit den Bezirken Hohenlimburg / Elsey und Reh ausrichten und beantragt
aus diesem Grunde die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntag von September /
Oktober auf den 20.06.2010. Für die Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e.
V. und die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. liegt bereits eine
entsprechende Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag vor.
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 06.03.2008 beschlossen, dass die Verkaufsstellen
im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte
aus Anlass des Bauernmarktes an einem Sonntag im September oder Oktober
eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein
dürfen.
Da nach dem
Ladenöffnungsgesetz nur maximal vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden
dürfen, bittet die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. um Verlegung des
verkaufsoffenen Sonntages.
Es wird daher
gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu
beschließen.
Anlage:
III.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil
Hagen - Hohenlimburg / Mitte vom 08.08.1995
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -
LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516 /& SGV NRW 7113) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281/ SGV NRW 2000),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1,
27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005
(GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ………… folgende
Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Oktober eines jeden Jahres
für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg vom 08.08.1995 erhält folgende Fassung:
Der verkaufsoffene Sonntag 2010 wird vorverlegt, so
dass Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg
Mitte am 20.06.2010 in der Zeit
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Artikel II
Die
Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
