Beschlussvorlage - 0456/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende des Jahres 2010 den abschließenden Bericht vorzustellen.

 

  1. Die Budgetverträge mit den freien Trägern werden bis zum 30.6.2010 mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 1.1.11 sind neue Verträge abzuschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Zuge des 1. Sparpakets erhielt die Verwaltung den Auftrag, die im Rahmen der Budgetverträge an die Träger der freien Wohlfahrtspflege gezahlten Zuschüsse um 158.000 € zu kürzen. Der dem Rat zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegte Verwaltungsvorschlag (0381/2009) wurde am 25.6.09 zur erneuten Beratung in die politischen Gremien zurück verwiesen.

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 wurde als Ergebnis dieser erneuten Beratung die Verwaltung beauftragt (1140/2009), gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden alle Aufgabenfelder, in denen Stadt und freie Träger gemeinsam arbeiten, auf Einsparpotentiale hin zu untersuchen. Im Zuge dieses Auftrages waren in den Untersuchungsfeldern u. a.

·        Steigerung von Effizienz und Effektivität (“intelligentes Sparen“)

·        mögliche Trägerwechsel zur Schnittstellenoptimierung

·        (teilweise) Einstellung von Leistungen

zu überprüfen. Da dieser Auftrag viel mehr als nur die Überprüfung der Budgetverträge umfasst, ist auch die ursprüngliche 158.000 €-Vorgabe damit obsolet. Eine konkrete Einsparvorgabe war mit diesem Ratsauftrag nicht verknüpft.

 

Die Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und freien Trägern haben ihre Arbeit noch nicht beendet. Schon jetzt kann als Zwischenergebnis aber festgehalten werden, dass

a)      mit den bisherigen Beratungen eine Einsparsumme von ca. 230.000 € erzielt wurde,

b)      bislang keine Potentiale erschlossen wurden, die auf die “alte“ 158.000 €-Vorgabe anrechenbar wären, weil die Unterstützungsfelder der Budgetverträge von den in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparmöglichkeiten nicht berührt werden,

c)      allein durch „intelligentes Sparen“ (Schnittstellenoptimierung, Steigerung von Effektivität und Effizienz, Trägerwechsel) keine nennenswerten Einsparpotentiale zu erschließen sind und

d)      die bisherigen Einsparvorschläge aus den Arbeitsgruppen bei Weitem nicht das 9,4 Mio. € Einsparsoll des Fachbereichs bzw. die Einsparvorgabe des Gesundheitsamtes aus dem 2. Sparpaket erfüllen..

 

Eine Entscheidung des Rates bis zum 30. Juni ist zwingend erforderlich, da aufgrund der aktuell gültigen Kündigungsregelung der Verträge der Rat bis zu diesem Zeitpunkt über die Kündigung oder eine geänderte Kündigungsregelung entschieden haben muss.

 

Begründung

 

  1. Der Ratsauftrag und seine Historie

 

Im Zuge des 1. Sparpakets erhielt die Verwaltung den Auftrag, die im Rahmen der Budgetverträge an die Träger der freien Wohlfahrtspflege gezahlten Zuschüsse um 158.000 € (106.000 € im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Soziales um 52.000 € im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes) zu  kürzen. Der dem Rat zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegte Verwaltungsvorschlag (0381/2009) wurde am 25.6.09 zur erneuten Beratung in die politischen Gremien zurück verwiesen.

 

Bevor ein erneuter Beschluss in dieser Sache erging, hat der Rat das 2. Sparpaket mit einem strukturellen Gesamteinsparvolumen von 90 Mio. € beschlossen. Ein Merkmal dieses 2. Sparpaketes ist, dass die bis einschl. 2008 nicht abgearbeiteten Aufträge des 1. Sparpakets die Einsparsumme nicht erhöhen. Maßnahmen zur Abarbeitung des 1. Sparpakets können demnach gleichzeitig in die Erfolgsrechnung des 2. Sparpakets einbezogen werden. Verwaltungsintern erhielt der Fachbereich Jugend und Soziales aus dem 2. Sparpaket eine Einsparvorgabe von etwa 9,5 Mio. €. Entsprechend obiger Ausführungen erhöht die „alte“ 158.000 €-Einsparvorgabe diese Maßgabe nicht.

 

Das Ergebnis der erneuten Beratung hinsichtlich der Zuschusskürzung an die freien Träger berücksichtigte auch das 2. Sparpaket. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 wurde die Verwaltung daher beauftragt (1140/2009), gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden alle Aufgabenfelder, in denen Stadt und freie Träger gemeinsam arbeiten (nunmehr demnach zB. auch Aufgabenfelder, die die Jugendhilfe betreffen) auf Einsparpotentiale hin zu untersuchen. Im Zuge dieses Auftrages waren in den Untersuchungsfeldern ua.

·        Steigerung von Effizienz und Effektivität (“intelligentes Sparen“)

·        mögliche Trägerwechsel zur Schnittstellenoptimierung

·        (teilweise) Einstellung von Leistungen

zu überprüfen.

 

Die ursprüngliche 158.000-€-Einsparvorgabe wurde in diesem Beschluss nicht erneuert. Ein Einsparziel wurde nicht festgelegt. Da ein großer Teil der Aufgabenfelder des Fachbereichs Jugend und Soziales und auch mehrere Aufgabenfelder des Gesundheitsamtes von dem Auftrag erfasst wurden, ergibt sich aus dem Beschluss zum 2. Sparpaket unmittelbar, dass in den Untersuchungsfeldern mehrere Millionen € einzusparen sein werden.

 

Der ursprüngliche Ratsauftrag, im Rahmen der Budgetverträge 158.000 € einzusparen, existiert aber weiterhin. Er ist auch durch die Beschlüsse zum 2. Sparpaket nicht aufgehoben worden.

Nach der aktuellen Beschlusslage muss die Verwaltung im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Soziales daher ca. 9,4 Millionen € einsparen, von denen nach dem Ratsbeschluss zum 1. Sparpaket (mindestens) 106.000 € aus einer Kürzung bei den Zuschüssen im Rahmen der Budgetverträge an die Wohlfahrtsverbände resultieren. Analoges gilt für das Gesundheitsamt

 

Die Verwaltung ist aus dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 heraus beauftragt, dem Rat die Ergebnisse der Gespräche bis zum 31.Mai.2010 zu berichten. Da diese allerdings über diesen Termin hinaus noch andauern, wird mit dieser Vorlage nur ein Zwischenergebnis mitgeteilt.

 

 

  1. Untersuchung

 

1.1     Organisation

Verwaltung und freie Träger haben zur Abarbeitung des Ratsbeschlusses 4 Arbeitsgruppen gebildet:

                  AG1: Migration und Wohnungslosigkeit

                  AG2: Senioren, Behinderte und Pflege

                  AG3: Sucht, Drogen

                  AG5: Offene Angebote für Kinder und Jugendliche

 

Die Fraktionen haben das Angebot, sich in den AGs zu beteiligen, über alle Arbeitsgruppen und alle Fraktionen hinweg angenommen. Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise in den 4 Arbeitsgruppen wurden die Überprüfungen anhand eines einheitlichen Fragebogens vorgenommen.

 

 

2.2    Untersuchungsfelder

 

AG1:        

·        Schuldnerberatung

·        Haftentlassenenhilfe

·        städt. Männerasyl

·        Wohnraumsicherung

·        Flüchtlinge

 

AG2:

·        Seniorenbegegnung

·        Wohnberatung

·        Betreuungsstelle

·        Frühförderung

·        Individuelle Betreuung Behinderter

 

AG3:

·        kommunale Drogenhilfe

·        Suchtberatung

·        Schwangerschaftskonfliktberatung

·        Aidshilfe

·        Kontakt- und Begegnungsstätte f psych. Kranke

·        Frauenhaus

 

AG5:

·        offene Kinder- und Jugendarbeit

·        Jugendzentren

·        Spielmobil

·        Erziehungsberatung

·        ambulante Erziehungshilfen

·        schulpsych. Beratung

·        Kinderschutzbund

·        ViF-Beratungsstelle

 

 

 

2.3  Ergebnisse

 

Erkannte Einsparpotentiale (Ergebnisübersicht der AG1)

Aufgaben­gebiet

Aktuelle Trägerschaft

Maßnahmen

(kurze Erläuterung)

Bemerkungen

Jährl.

Einsparung

 

Schuldnerberatung

 

DW

Auslaufen der befristeten Förderung Insolvenzberatung zum 30.09.10

 

 

 

59.300 €

 

 

Flüchtlingsbetreuung

 

Stadt

Rückzug der Stadt aus der sozialarbeiterischen Betreuung von Flüchtlingen

Wegfall einer Planstelle

Die sozialarbeiterische Betreuung der Flüchtlinge wird weiterhin vom DW wahrgenommen.

 

64.800 €

 

 

Hilfen für Wohnungslose

 

Stadt

Stellenreduzierung im Bereich der vorbeugenden Obdachlosenhilfe

Wegfall einer Planstelle

 

 

69.553 €

 

 

Hilfen für Wohnungslose

 

AWO

Förderung von ambulant betreutem Wohnen durch LWL

Schrittweise Reduzierung der städtischen Förderung

Konsolidierungsbeitrag in 2011; weiteres Potential in den nachfolgenden Jahren möglich

 

10.000 €

 

 

Hilfen für Wohnungslose

 

DW

Förderung von ambulant betreutem Wohnen durch LWL

Schrittweise Reduzierung der städtischen Förderung

Konsolidierungspotential bis zu 27.000 €

 

27.000 €

 

Summe

 

230.653 €

 

 

Erkannte Einsparpotentiale (Ergebnisübersicht der AG2)

Aufgaben-gebiet

Aktuelle Trägerschaft

 

Maßnahmen

(kurze Erläuterung)

 

Bemerkungen

Jährl.

Einsparung

Frühförderung

Stadt Hagen

Frühfördermaßnahmen sind Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII in Verbindung mit SGB IX

Aufgabe darf nur von Fachkräften durchgeführt werden, behinderte Kinder haben Rechtsanspruch auf Frühförderung, Nichtwahrnehmung ist nicht möglich

optimale Organisation, verbleibt in Trägerschaft der Stadt Hagen

nicht möglich

 

 

 

 

Betreuungs-stelle

Stadt Hagen

rechtl. Grundlagen:

Betreuungsbehördengesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch

Aufgabe kann nur von Betreuungsbehörde erfüllt werden

optimale Organisation, verbleibt in Trägerschaft der Stadt Hagen

nicht möglich

 

 

 

 

Begegnungs-stätten

AWO

DW

DRK

DPWV

CV

SPD, Bündnis 90/

Die Grünen, Hagen aktiv

Angesichts der demografischen Entwicklung in Hagen soll ein flächendeckendes Angebot an Begegnungsstätten vorgehalten werden. Die Begegnungs-

stätten können durch ihre vielfältigen auch gesundheitlichen Angebote bewirken, dass Menschen später in die stationäre Pflege kämen Das würde große Kosten für die Kommune sparen. Für ein flächendeckendes, für möglichst viele SeniorInnen erreichbares Angebot spricht auch die Ausdünnung des ÖPNV-Ange-bots. 

FDP, Stadt Hagen

Sie sehen diese Argumente ein, sprechen sich aber trotzdem dafür aus, mindestens eine Begegnungsstätte zu schließen, um einen Sparbeitrag zu leisten.

Es wird angeregt, den kommunalen Altenplan fortzuschreiben und ein Szenario für das Jahr 2020 zu erarbeiten. Vor einem solchen Hintergrund sei Planung präziser durchzuführen.

Durch die  Schließung einer hauptamtl. Begegnungs-stätte  sind  Einsparungen bis zu

42.000 € pro Begegnungs-stätte möglich.

 

 

 

Pflege- und Wohnberatung

Stadt Hagen

Die Pflegeberatung erledigt zu 90% Pflichtaufgaben durch die Erstellung von Gutachten, die die Notwendigkeit von Maßnahmen untersuchen und dadurch Kosten verhindern.

Die Wohnberatung umfasst 80% bis 90% freiwillige Leistungen; allerdings bezuschussen die Pflegekassen die Wohnberatung mit 76.000 €/Jahr.

Die Wohlfahrtsverbände halten keine vergleichbaren Angebote vor. Vielmehr sind die kommunalen Angebote und die der Wohlfahrtsverbände miteinander vernetzt.

Angesichts der demographischen Entwicklung und des Prinzips „ambulant vor stationär“ ist jede Einsparung kontraproduktiv. Das Einsparpotenzial liegt in der Verhinderung von Heimunterbringung. 

Die Mitglieder der AG sehen keine Möglichkeit, im Bereich der kommunalen Pflege- und Wohnberatung Kürzungen vorzunehmen.

Vor der Diskussion um weitere Konsolidierungsbeiträge soll der Altenhilfeplan fortgeschrieben werden.

Zurzeit nicht möglich

 

 

 

 

 

Ergebnisse aus der AG3 liegen noch nicht vor (der nächste Beratungstermin ist der 27. Mai). Die AG5 orientiert sich mit ihren Empfehlungen an den Beschlüssen, die zum Kinder- und Jugendförderplan ergehen werden. Darüber hinaus gehende Einsparpotentiale sind bislang nicht ermittelt worden.

 

 

3        Ausblick

Den Ausführungen unter 2.2 und 2.3 ist zu entnehmen, dass bislang nicht alle Untersuchungsfelder abgearbeitet werden konnten. Schon jetzt kann als Zwischenergebnis aber festgehalten werden, dass

 

      1)         mit den bisherigen Beratungen eine Einsparsumme von ca. 230.000.€ erzielt wurde,

 

2)      Stadt Hagen und Verbände sich in ihrer Arbeit sehr gut ergänzen und ein dem Bedarf entsprechendes Leistungsangebot vorhalten,

 

3)      Ansatzpunkte für eine Schnittstellenoptimierung und für eine Steigerung von Effizienz und Effektivität bislang nicht gefunden wurden (erhebliche Einsparungen sind in diesem Zusammenhang auch bei den noch ausstehenden Prüfungsfeldern nicht zu erwarten),

 

4)      in vielen Aufgabenfeldern eine Intensivierung der Hilfen wünschenswert wäre,

 

5)      die Einsparvorschläge aus den Arbeitsgruppen bei Weitem nicht das Einsparsoll des Fachbereichs erfüllen.

 

Die Punkte 1 bis 3 zeigen auf, dass allein durch “intelligentes Sparen“ (Schnittstellenoptimierung, Steigerung von Effektivität und Effizienz, Trägerwechsel) keine nennenswerten Einsparpotentiale zu erschließen sind. Bislang wurden auch keine Potentiale offenkundig, die auf die “alte“ 158.000 €-Vorgabe anrechenbar wären, weil die Unterstützungsfelder der Budgetverträge von den in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparmöglichkeiten nicht berührt werden. Die bisher erarbeiteten Konsolidierungspotentiale dienen bei ihrer Unsetzung allerdings der Abarbeitung der 9,4 Mio. €-Vorgabe des Fachbereichs Jugend und Soziales und der Vorgabe des Gesundheitsamtes aus dem 2. Sparpaket.

 

Nach einer in den AGs häufig getroffenen Feststellung ist zumindest ein Aufrechterhalten des bisherigen Leistungsangebotes der Träger und der Verwaltung wünschenswert. Dem musste die Verwaltung auch in den AGs schon entgegenhalten, dass schon aufgrund der Bestimmungen des § 82 GO “wünschenswerte“ Angebote von einer Nothaushaltkommune nicht mehr vorgehalten werden können. Selbst Angebote, die sich im Gesamtzusammenhang eines Leistungsfeldes (zB. unter Berücksichtigung von Transferleistungen) rechnen, können nach dem Wortlaut des § 82 GO nicht aufrecht erhalten werden, solange sie das gesetzliche Mindestangebot überschreiten. In diesen Fällen kommt allenfalls im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht ein Angebot in Frage. Die kommunalen Vertreter in den AGs haben sich deshalb ausdrücklich vorbehalten, im Rahmen des 2. Sparpakets Standards auch in den besprochenen Themenfeldern abzusenken.

 

Das Gesundheitsamt und der Fachbereich Jugend und Soziales werden  dem Verwaltungsvorstand bis Ende Mai 2010 zur Abarbeitung des 2. Sparpaketes Einsparvorschläge unterbreiten, die bei ihrer Umsetzung in jährlich wachsendem Umfang ab 2011 greifen werden. Von diesen Einsparvorschlägen werden voraussichtlich auch die Budgetverträge betroffen sein. In welcher Höhe sie hiervon betroffen sind, ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht absehbar. Die in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparpotentiale werden in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket eingearbeitet.

 

Um auf die noch offene Beschlusslage zur Umsetzung des 2. Sparpaketes reagieren zu können, werden die Budgetverträge mit den freien Trägern zum 30.06.2010 mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 01.01.2011 sind neue Verträge abzuschließen, die die dann bestehenden Beschlüsse zur Umsetzung des 2. Sparpaketes berücksichtigen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende des Jahres 2010 den abschließenden Bericht vorzustellen.

 

  1. Die Budgetverträge mit den freien Trägern werden bis zum 30.6.2010 mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 1.1.11 sind neue Verträge abzuschließen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.

 

  1. Den Verbänden wird Gelegenheit gegeben, zur Ratssitzung am 10.06.2010 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

   4

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

 10

 

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27.05.2010 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Budgetverträge werden zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Beschlussfassung des Rates über das zweite Sparpaket gekündigt; die neuen Budgetverträge dem Sozialausschuss vorgelegt.

Den freien Trägern und Verbänden soll die notwendige Laufzeit zur Abwicklung ermöglicht werden (Sozialplan etc.)

 

  1. Den Verbänden wird Gelegenheit gegeben, zur Ratssitzung am 10.06.2010 eine Stellungnahme abzugeben.   

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die derzeit für das Jahr 2010 vereinbarte Kündigungsfrist für die Budgetverträge wird im gegenseitigen Einvernehmen auf 2 Monate zum 31.12.2010 verkürzt.

 

  1. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (vgl. Ziff. 2.3. der Vorlage) werden in die bestehenden Verträge eingearbeitet. In den Budgetverträgen sind bisher die Hilfe für Wohnungslose bei der Arbeiterwohlfahrt in Höhe von 10.000 € und beim Diakonischen Werk in Höhe von 27.000 € enthalten.

 

  1. Weitergehende Ratsbeschlüsse aus dem Sparpaket werden zum schnellstmöglichsten Termin in die Verträge eingearbeitet.

 

  1. Bei der Änderung der Verträge sind Sozialpläne und Übergangsfristen bei den Trägern zu beachten.

 

 

1.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

2.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

3.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

4.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen