Beschlussvorlage - 0456/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsparung von 158.000 € bei den Budgetverträgen mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege (Auftrag aus dem 1. Sparpaket)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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27.05.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
- Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende des Jahres 2010 den abschließenden Bericht vorzustellen.
- Die
Budgetverträge mit den freien Trägern werden bis zum 30.6.2010 mit Wirkung
zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 1.1.11 sind neue Verträge abzuschließen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten
Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Zuge des 1. Sparpakets erhielt die Verwaltung den Auftrag, die im Rahmen der Budgetverträge an die Träger der freien Wohlfahrtspflege gezahlten Zuschüsse um 158.000 € zu kürzen. Der dem Rat zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegte Verwaltungsvorschlag (0381/2009) wurde am 25.6.09 zur erneuten Beratung in die politischen Gremien zurück verwiesen.
Mit dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 wurde als Ergebnis dieser erneuten Beratung die Verwaltung beauftragt (1140/2009), gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden alle Aufgabenfelder, in denen Stadt und freie Träger gemeinsam arbeiten, auf Einsparpotentiale hin zu untersuchen. Im Zuge dieses Auftrages waren in den Untersuchungsfeldern u. a.
· Steigerung von Effizienz und Effektivität (“intelligentes Sparen“)
· mögliche Trägerwechsel zur Schnittstellenoptimierung
· (teilweise) Einstellung von Leistungen
zu überprüfen. Da dieser Auftrag viel mehr als nur die Überprüfung der Budgetverträge umfasst, ist auch die ursprüngliche 158.000 €-Vorgabe damit obsolet. Eine konkrete Einsparvorgabe war mit diesem Ratsauftrag nicht verknüpft.
Die Arbeitsgruppen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und freien Trägern haben ihre Arbeit noch nicht beendet. Schon jetzt kann als Zwischenergebnis aber festgehalten werden, dass
a) mit den bisherigen Beratungen eine Einsparsumme von ca. 230.000 € erzielt wurde,
b) bislang keine Potentiale erschlossen wurden, die auf die “alte“ 158.000 €-Vorgabe anrechenbar wären, weil die Unterstützungsfelder der Budgetverträge von den in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparmöglichkeiten nicht berührt werden,
c) allein durch „intelligentes Sparen“ (Schnittstellenoptimierung, Steigerung von Effektivität und Effizienz, Trägerwechsel) keine nennenswerten Einsparpotentiale zu erschließen sind und
d) die bisherigen Einsparvorschläge aus den Arbeitsgruppen bei Weitem nicht das 9,4 Mio. € Einsparsoll des Fachbereichs bzw. die Einsparvorgabe des Gesundheitsamtes aus dem 2. Sparpaket erfüllen..
Eine Entscheidung des Rates bis zum 30. Juni ist
zwingend erforderlich, da aufgrund der aktuell gültigen Kündigungsregelung der
Verträge der Rat bis zu diesem Zeitpunkt über die Kündigung oder eine geänderte
Kündigungsregelung entschieden haben muss.
Begründung
- Der
Ratsauftrag und seine Historie
Im Zuge des 1. Sparpakets erhielt die Verwaltung den Auftrag, die im Rahmen der Budgetverträge an die Träger der freien Wohlfahrtspflege gezahlten Zuschüsse um 158.000 € (106.000 € im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Soziales um 52.000 € im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes) zu kürzen. Der dem Rat zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegte Verwaltungsvorschlag (0381/2009) wurde am 25.6.09 zur erneuten Beratung in die politischen Gremien zurück verwiesen.
Bevor ein erneuter Beschluss in dieser Sache erging, hat der Rat das 2. Sparpaket mit einem strukturellen Gesamteinsparvolumen von 90 Mio. € beschlossen. Ein Merkmal dieses 2. Sparpaketes ist, dass die bis einschl. 2008 nicht abgearbeiteten Aufträge des 1. Sparpakets die Einsparsumme nicht erhöhen. Maßnahmen zur Abarbeitung des 1. Sparpakets können demnach gleichzeitig in die Erfolgsrechnung des 2. Sparpakets einbezogen werden. Verwaltungsintern erhielt der Fachbereich Jugend und Soziales aus dem 2. Sparpaket eine Einsparvorgabe von etwa 9,5 Mio. €. Entsprechend obiger Ausführungen erhöht die „alte“ 158.000 €-Einsparvorgabe diese Maßgabe nicht.
Das Ergebnis der erneuten Beratung hinsichtlich der Zuschusskürzung an die freien Träger berücksichtigte auch das 2. Sparpaket. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 wurde die Verwaltung daher beauftragt (1140/2009), gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden alle Aufgabenfelder, in denen Stadt und freie Träger gemeinsam arbeiten (nunmehr demnach zB. auch Aufgabenfelder, die die Jugendhilfe betreffen) auf Einsparpotentiale hin zu untersuchen. Im Zuge dieses Auftrages waren in den Untersuchungsfeldern ua.
· Steigerung von Effizienz und Effektivität (“intelligentes Sparen“)
· mögliche Trägerwechsel zur Schnittstellenoptimierung
· (teilweise) Einstellung von Leistungen
zu überprüfen.
Die ursprüngliche 158.000-€-Einsparvorgabe wurde in diesem Beschluss nicht erneuert. Ein Einsparziel wurde nicht festgelegt. Da ein großer Teil der Aufgabenfelder des Fachbereichs Jugend und Soziales und auch mehrere Aufgabenfelder des Gesundheitsamtes von dem Auftrag erfasst wurden, ergibt sich aus dem Beschluss zum 2. Sparpaket unmittelbar, dass in den Untersuchungsfeldern mehrere Millionen € einzusparen sein werden.
Der ursprüngliche Ratsauftrag, im Rahmen der Budgetverträge 158.000 € einzusparen, existiert aber weiterhin. Er ist auch durch die Beschlüsse zum 2. Sparpaket nicht aufgehoben worden.
Nach der aktuellen Beschlusslage muss die Verwaltung im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Soziales daher ca. 9,4 Millionen € einsparen, von denen nach dem Ratsbeschluss zum 1. Sparpaket (mindestens) 106.000 € aus einer Kürzung bei den Zuschüssen im Rahmen der Budgetverträge an die Wohlfahrtsverbände resultieren. Analoges gilt für das Gesundheitsamt
Die Verwaltung ist aus dem Ratsbeschluss vom 17.12.09 heraus beauftragt, dem Rat die Ergebnisse der Gespräche bis zum 31.Mai.2010 zu berichten. Da diese allerdings über diesen Termin hinaus noch andauern, wird mit dieser Vorlage nur ein Zwischenergebnis mitgeteilt.
- Untersuchung
1.1 Organisation
Verwaltung und freie Träger haben zur Abarbeitung des Ratsbeschlusses 4 Arbeitsgruppen gebildet:
AG1: Migration und Wohnungslosigkeit
AG2: Senioren, Behinderte und Pflege
AG3: Sucht, Drogen
AG5: Offene Angebote für Kinder und Jugendliche
Die Fraktionen haben das Angebot, sich in den AGs zu beteiligen, über alle Arbeitsgruppen und alle Fraktionen hinweg angenommen. Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise in den 4 Arbeitsgruppen wurden die Überprüfungen anhand eines einheitlichen Fragebogens vorgenommen.
2.2 Untersuchungsfelder
AG1:
· Schuldnerberatung
· Haftentlassenenhilfe
· städt. Männerasyl
· Wohnraumsicherung
· Flüchtlinge
AG2:
· Seniorenbegegnung
· Wohnberatung
· Betreuungsstelle
· Frühförderung
· Individuelle Betreuung Behinderter
AG3:
· kommunale Drogenhilfe
· Suchtberatung
· Schwangerschaftskonfliktberatung
· Aidshilfe
· Kontakt- und Begegnungsstätte f psych. Kranke
· Frauenhaus
AG5:
· offene Kinder- und Jugendarbeit
· Jugendzentren
· Spielmobil
· Erziehungsberatung
· ambulante Erziehungshilfen
· schulpsych. Beratung
· Kinderschutzbund
· ViF-Beratungsstelle
2.3 Ergebnisse
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Erkannte
Einsparpotentiale (Ergebnisübersicht der AG1) |
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Aufgabengebiet |
Aktuelle
Trägerschaft |
Maßnahmen (kurze
Erläuterung) |
Bemerkungen |
Jährl.
Einsparung |
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Schuldnerberatung |
DW |
Auslaufen der befristeten Förderung Insolvenzberatung zum 30.09.10 |
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59.300
€ |
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Flüchtlingsbetreuung |
Stadt |
Rückzug der Stadt aus der sozialarbeiterischen Betreuung von Flüchtlingen |
Wegfall einer Planstelle |
Die sozialarbeiterische Betreuung der Flüchtlinge wird weiterhin vom
DW wahrgenommen. |
64.800
€ |
|
Hilfen für Wohnungslose |
Stadt |
Stellenreduzierung im Bereich der vorbeugenden Obdachlosenhilfe |
Wegfall einer Planstelle |
|
69.553
€ |
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Hilfen für Wohnungslose |
AWO |
Förderung von ambulant betreutem Wohnen durch LWL |
Schrittweise Reduzierung der städtischen Förderung |
Konsolidierungsbeitrag in 2011; weiteres Potential in den
nachfolgenden Jahren möglich |
10.000
€ |
|
Hilfen für Wohnungslose |
DW |
Förderung von ambulant betreutem Wohnen durch LWL |
Schrittweise Reduzierung der städtischen Förderung |
Konsolidierungspotential bis zu 27.000 € |
27.000
€ |
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Summe |
230.653
€ |
||||
|
Erkannte
Einsparpotentiale (Ergebnisübersicht der AG2) |
|||||
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Aufgaben-gebiet |
Aktuelle
Trägerschaft |
Maßnahmen (kurze
Erläuterung) |
Bemerkungen |
Jährl. Einsparung |
|
|
Frühförderung |
Stadt Hagen |
Frühfördermaßnahmen sind
Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII in Verbindung mit SGB IX |
Aufgabe darf nur von Fachkräften
durchgeführt werden, behinderte Kinder haben Rechtsanspruch auf
Frühförderung, Nichtwahrnehmung ist nicht möglich |
optimale Organisation,
verbleibt in Trägerschaft der Stadt Hagen |
nicht möglich |
|
Betreuungs-stelle |
Stadt Hagen |
rechtl. Grundlagen: Betreuungsbehördengesetz,
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch |
Aufgabe kann nur von
Betreuungsbehörde erfüllt werden |
optimale Organisation,
verbleibt in Trägerschaft der Stadt Hagen |
nicht möglich |
|
Begegnungs-stätten |
AWO DW DRK DPWV CV |
SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Hagen aktiv Angesichts der
demografischen Entwicklung in Hagen soll ein flächendeckendes Angebot an
Begegnungsstätten vorgehalten werden. Die Begegnungs- stätten können durch ihre
vielfältigen auch gesundheitlichen Angebote bewirken, dass Menschen später in
die stationäre Pflege kämen Das würde große Kosten für die Kommune sparen.
Für ein flächendeckendes, für möglichst viele SeniorInnen erreichbares
Angebot spricht auch die Ausdünnung des ÖPNV-Ange-bots. |
FDP, Stadt Hagen Sie sehen diese Argumente
ein, sprechen sich aber trotzdem dafür aus, mindestens eine Begegnungsstätte
zu schließen, um einen Sparbeitrag zu leisten. |
Es wird angeregt, den
kommunalen Altenplan fortzuschreiben und ein Szenario für das Jahr 2020 zu
erarbeiten. Vor einem solchen Hintergrund sei Planung präziser durchzuführen.
|
Durch die Schließung einer hauptamtl. Begegnungs-stätte
sind
Einsparungen bis zu 42.000 € pro
Begegnungs-stätte möglich. |
|
Pflege- und Wohnberatung |
Stadt Hagen |
Die Pflegeberatung erledigt
zu 90% Pflichtaufgaben durch die Erstellung von Gutachten, die die
Notwendigkeit von Maßnahmen untersuchen und dadurch Kosten verhindern. Die Wohnberatung umfasst 80%
bis 90% freiwillige Leistungen; allerdings bezuschussen die Pflegekassen die
Wohnberatung mit 76.000 €/Jahr. Die Wohlfahrtsverbände
halten keine vergleichbaren Angebote vor. Vielmehr sind die kommunalen
Angebote und die der Wohlfahrtsverbände miteinander vernetzt. Angesichts der demographischen
Entwicklung und des Prinzips „ambulant vor stationär“ ist jede
Einsparung kontraproduktiv. Das Einsparpotenzial liegt in der Verhinderung
von Heimunterbringung. |
Die Mitglieder der AG sehen
keine Möglichkeit, im Bereich der kommunalen Pflege- und Wohnberatung
Kürzungen vorzunehmen. |
Vor der Diskussion um
weitere Konsolidierungsbeiträge soll der Altenhilfeplan fortgeschrieben
werden. |
Zurzeit nicht möglich |
Ergebnisse aus der AG3 liegen noch nicht vor (der nächste Beratungstermin ist der 27. Mai). Die AG5 orientiert sich mit ihren Empfehlungen an den Beschlüssen, die zum Kinder- und Jugendförderplan ergehen werden. Darüber hinaus gehende Einsparpotentiale sind bislang nicht ermittelt worden.
3
Ausblick
Den Ausführungen unter 2.2 und 2.3 ist zu entnehmen, dass bislang nicht alle Untersuchungsfelder abgearbeitet werden konnten. Schon jetzt kann als Zwischenergebnis aber festgehalten werden, dass
1) mit den bisherigen Beratungen eine Einsparsumme von ca. 230.000.€ erzielt wurde,
2) Stadt Hagen und Verbände sich in ihrer Arbeit sehr gut ergänzen und ein dem Bedarf entsprechendes Leistungsangebot vorhalten,
3) Ansatzpunkte für eine Schnittstellenoptimierung und für eine Steigerung von Effizienz und Effektivität bislang nicht gefunden wurden (erhebliche Einsparungen sind in diesem Zusammenhang auch bei den noch ausstehenden Prüfungsfeldern nicht zu erwarten),
4) in vielen Aufgabenfeldern eine Intensivierung der Hilfen wünschenswert wäre,
5) die Einsparvorschläge aus den Arbeitsgruppen bei Weitem nicht das Einsparsoll des Fachbereichs erfüllen.
Die Punkte 1 bis 3 zeigen auf, dass allein durch “intelligentes Sparen“ (Schnittstellenoptimierung, Steigerung von Effektivität und Effizienz, Trägerwechsel) keine nennenswerten Einsparpotentiale zu erschließen sind. Bislang wurden auch keine Potentiale offenkundig, die auf die “alte“ 158.000 €-Vorgabe anrechenbar wären, weil die Unterstützungsfelder der Budgetverträge von den in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparmöglichkeiten nicht berührt werden. Die bisher erarbeiteten Konsolidierungspotentiale dienen bei ihrer Unsetzung allerdings der Abarbeitung der 9,4 Mio. €-Vorgabe des Fachbereichs Jugend und Soziales und der Vorgabe des Gesundheitsamtes aus dem 2. Sparpaket.
Nach einer in den AGs häufig getroffenen Feststellung ist zumindest ein Aufrechterhalten des bisherigen Leistungsangebotes der Träger und der Verwaltung wünschenswert. Dem musste die Verwaltung auch in den AGs schon entgegenhalten, dass schon aufgrund der Bestimmungen des § 82 GO “wünschenswerte“ Angebote von einer Nothaushaltkommune nicht mehr vorgehalten werden können. Selbst Angebote, die sich im Gesamtzusammenhang eines Leistungsfeldes (zB. unter Berücksichtigung von Transferleistungen) rechnen, können nach dem Wortlaut des § 82 GO nicht aufrecht erhalten werden, solange sie das gesetzliche Mindestangebot überschreiten. In diesen Fällen kommt allenfalls im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht ein Angebot in Frage. Die kommunalen Vertreter in den AGs haben sich deshalb ausdrücklich vorbehalten, im Rahmen des 2. Sparpakets Standards auch in den besprochenen Themenfeldern abzusenken.
Das Gesundheitsamt und der Fachbereich Jugend und Soziales werden dem Verwaltungsvorstand bis Ende Mai 2010 zur Abarbeitung des 2. Sparpaketes Einsparvorschläge unterbreiten, die bei ihrer Umsetzung in jährlich wachsendem Umfang ab 2011 greifen werden. Von diesen Einsparvorschlägen werden voraussichtlich auch die Budgetverträge betroffen sein. In welcher Höhe sie hiervon betroffen sind, ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht absehbar. Die in den Arbeitsgruppen erkannten Einsparpotentiale werden in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket eingearbeitet.
Um auf die noch offene Beschlusslage zur Umsetzung des 2. Sparpaketes reagieren zu können, werden die Budgetverträge mit den freien Trägern zum 30.06.2010 mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 01.01.2011 sind neue Verträge abzuschließen, die die dann bestehenden Beschlüsse zur Umsetzung des 2. Sparpaketes berücksichtigen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
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|
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|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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|||||||||||
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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|
Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis Ende des Jahres 2010 den abschließenden Bericht vorzustellen.
- Die
Budgetverträge mit den freien Trägern werden bis zum 30.6.2010 mit Wirkung
zum 31.12.2010 gekündigt. Ab 1.1.11 sind neue Verträge abzuschließen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten
Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.
- Den Verbänden wird Gelegenheit
gegeben, zur Ratssitzung am 10.06.2010 eine Stellungnahme abzugeben.
27.05.2010 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Budgetverträge werden zum frühest
möglichen Zeitpunkt nach Beschlussfassung des Rates über das zweite
Sparpaket gekündigt; die neuen Budgetverträge dem Sozialausschuss
vorgelegt.
Den freien Trägern und Verbänden soll die
notwendige Laufzeit zur Abwicklung ermöglicht werden (Sozialplan etc.)
- Den Verbänden wird Gelegenheit
gegeben, zur Ratssitzung am 10.06.2010 eine Stellungnahme abzugeben.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die in den Arbeitsgruppen erkannten
Einsparpotentiale in das Maßnahmenpaket zum 2. Sparpaket einzuarbeiten.
10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die derzeit für das Jahr 2010
vereinbarte Kündigungsfrist für die Budgetverträge wird im gegenseitigen
Einvernehmen auf 2 Monate zum 31.12.2010 verkürzt.
- Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen
(vgl. Ziff. 2.3. der Vorlage) werden in die bestehenden Verträge
eingearbeitet. In den Budgetverträgen sind bisher die Hilfe für
Wohnungslose bei der Arbeiterwohlfahrt in Höhe von 10.000 € und beim
Diakonischen Werk in Höhe von 27.000 € enthalten.
- Weitergehende Ratsbeschlüsse aus dem
Sparpaket werden zum schnellstmöglichsten Termin in die Verträge
eingearbeitet.
- Bei der Änderung der Verträge sind
Sozialpläne und Übergangsfristen bei den Trägern zu beachten.
1.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
2.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
3.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
4.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |