Beschlussvorlage - 0384/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der III. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntag, der für den September oder Oktober eines jeden Jahres vorgesehen ist, auf den 20.06.2010.

 


 

 

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. möchte in diesem Jahr einen gemeinsamen verkaufsoffenen Sonntag mit den Bezirken Hohenlimburg / Elsey und Reh ausrichten und beantragt aus diesem Grunde die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntag von September / Oktober auf den 20.06.2010. Für die Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V. und die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. liegt bereits eine entsprechende Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag vor.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.03.2008 beschlossen, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte  aus Anlass des Bauernmarktes an einem Sonntag im September oder Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

Da nach dem Ladenöffnungsgesetz nur maximal vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt werden dürfen, bittet die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. um Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 


Anlage:

 

III. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte vom 08.08.1995

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516 /& SGV NRW 7113)  in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281/ SGV NRW 2000), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom ………… folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

 

Artikel I

 

§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Oktober eines jeden Jahres für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg vom 08.08.1995 erhält folgende Fassung:

 

Der verkaufsoffene Sonntag 2010 wird vorverlegt, so dass Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg  Mitte am 20.06.2010  in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

 

 

Artikel II

 

Die Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen