Beschlussvorlage - 0375/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Langenkampstraße 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung
eines Büro- und Wohngebäudes auf dem Grundstück Langenkampstraße 9
Gemarkung
Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 349,351,353.
Das
Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0030/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz
vom 22.4.2010.
Jetzige
Situation:
Das
o.g. Grundstück und das sich darauf
befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung
des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr
notwendig.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für
Gemeinbedarf dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26
1.
Nachtrag Langenkamp u.a. mit der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf
„Post“.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
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Von der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ wird eine
Befreiung in Aussicht gestellt.
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Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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262,3 kB
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