Beschlussvorlage - 0375/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Langenkampstraße 9 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung eines Büro- und Wohngebäudes auf dem Grundstück Langenkampstraße 9

Gemarkung Hohenlimburg, Flur 18, Flurstücke 349,351,353.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0030/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 22.4.2010.

 

Jetzige Situation:

Das o.g. Grundstück und das sich darauf  befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Fläche für Gemeinbedarf  dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26

1. Nachtrag Langenkamp u.a. mit der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“.

 

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

-          Von der Festsetzung: Fläche für Gemeinbedarf „Post“ wird eine Befreiung in Aussicht gestellt.

-          Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen