Beschlussvorlage - 0412/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Durchführung der folgenden Maßnahmen gemäß Investitionsfördergesetz NRW.

 

Aus dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur die energetischen Sanierungen der

 

Kindertagesstätte Eugen-Richter-Straße   575.000 €

Kindertagesstätte Konkordiastraße 19                  475.000 €

Kindertagesstätte Konkordiastraße 21                  100.000 €

Kindertagesstätte Poststraße                                 155.000 €

 

und aus dem Schwerpunkt Infrastruktur die Maßnahmen

 

Neubau Toilettenanlage Innenstadt             120.000 €

Winterschädenbeseitigungen Straßen                   630.000 €.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Stadt Hagen stehen Mittel des Konjunkturpaketes II in Hohe von rd. 26,668 Mio. € zur Verfügung. Bisher wurden rd. 24,55 Mio. € für Maßnahmen eingeplant. Über den Stand der Bearbeitung der geplanten Mittel und die Verwendungsmöglichkeit der bisher als Reservemittel vorgesehenen Mittel berichtet die Vorlage.

 

Begründung

 

 

Den aktuellen Stand der Bearbeitung der einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte beigefügter Unterlage (Anlage 1: Konjunkturpaket II Zwischenbericht).

 

Nach derzeitiger Beschlusslage ergibt sich folgender Sachverhalt:

Bewilligt sind Mittel in Höhe von 23.050.584 €. Acht Maßnahmen wurden bisher als beendet gemeldet, diese liegen 899 € unterhalb den aktuellen angepassten Planungen. Somit stehen derzeit 2.118.275 € als Reserve für unvorsehbare Kostenüberschreitungen und 1.500.000 € für den Neubau eines Tierheimes zur Verfügung. Die derzeitige Beschlusslage sieht vor, dass, sobald eine größere Planungssicherheit zu den angemeldeten Maßnahmen vorliegt, die Mittel aus dem Förderbereich Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur, z.Zt. 1.368.275 €, vollumfänglich in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und die freien Mittel aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur, 750.000 €, zur Deckung der Eigenmittel der Stadt Hagen in die Infrastrukturmaßnahme Feuerwache Dahl zu investieren.

 

Es zeigt sich, dass die derzeit angenommenen Planungsgrößen zur Deckung der Kosten der geplanten Maßnahmen ausreichen. Vorausgesetzt diese Annahme trifft zu, ergibt sich folgende neue Verwendung der bisherigen Planungsreserven:

 

a.        Energetische Sanierungen Bildungsinfrastruktur:

- Kita Eugen-Richter-Str. (Anteil der 10%igen Eigenmittel aus Förderprogramm Soziale Stadt Wehringhausen)      575.000 €

- Sonstiges Programm 55                                        793.275 €;

  Förderfähige Maßnahmen: (a, b und c nach Priorisierung durch den Fachbereich Jugend und Soziales)

a.      Kita Konkordiastr. 19                              475.000 €

b.      Kita Konkordiastr. 21                              100.000 €

c.      Kita Poststr.                                              155.000 €

  Weitere Reservemaßnahmen

d.      Kita Eschenweg                                       525.000 €

e.      Kita Sudetenstr.                                       190.000 €

f.        Kita Wiesenstr.                                         160.000 €

 


b.        Infrastruktur:

Nach Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen im Innenstadtbereich ist in der Öffentlichkeit vehement Kritik geäußert worden. Deshalb finden derzeit Überlegungen statt, ob eine Finanzierung einer neuen Toilettenanlage aus Mitteln des KP II erfolgen kann.           120.000 €


Aktuell wird darauf hingewiesen, dass KP II Mittel für die Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen verwendet werden können, wenn das konkrete Investitionsvorhaben im Ergebnis zu einer wahrnehmbaren Minderung des Straßenlärms führt - hier wird durch die Bezirksregierung Arnsberg verwiesen auf die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen und die Reduzierung der db(A)-Werte als auch auf die Großflächigkeit der Maßnahme - und die weiteren Fördervoraussetzungen vorliegen.

Welche Maßnahmen hier in Frage kommen könnten, konnte bisher durch den Fachbereich für Grünanlagen - und Straßenbetrieb (Straßenbaulastträger) nicht abschließend ermittelt werden. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde inzwischen erteilt. Einzuplanende Mittel:       630.000 €


Als weitere Reservemaßnahme für eventuell nicht benötigte Mittel aus diesem Förderbereich kann die Verringerung des Eigenanteils der Feuerwache Dahl eingeplant werden.

Es wird vorgeschlagen, den vorliegenden Beschluss zum Förderbereich 2 wie oben vorgeschlagen zu verändern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

26,7 Mio. €

a)  Zuschüsse Dritter

26,7 Mio. €

b)  Eigenfinanzierungsanteil 12,5%

3,3 Mio. €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,33 Mio. €

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.05.2010 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Durchführung der folgenden Maßnahmen gemäß Investitionsfördergesetz NRW.

 

Aus dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur die energetischen Sanierungen der

 

Kindertagesstätte Eugen-Richter-Straße   575.000 €

Kindertagesstätte Konkordiastraße 19                  475.000 €

Kindertagesstätte Konkordiastraße 21                  100.000 €

Kindertagesstätte Poststraße                                 155.000 €

 

und aus dem Schwerpunkt Infrastruktur die Maßnahmen

 

Neubau Toilettenanlage Innenstadt             120.000 €

Winterschädenbeseitigungen Straßen                   630.000 €.

 

 

 

 

 

2. Beschlussteil nicht vergessen!!!!

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen