Beschlussvorlage - 0431/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:

 

6 Beisitzer*innen 6 Vertreter*innen

 

1.___________________________ 1.___________________________

 

2.___________________________ 2.___________________________

 

3.___________________________ 3.___________________________

 

4.___________________________ 4.___________________________

 

5.___________________________ 5.___________________________

 

6.___________________________ 6.___________________________

 

 

2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis

III setzt sich aus 4 Beisitzer*innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer*innen

der Stadt Hagen zusammen.

 

In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:

 

2 Beisitzer*innen 2 Vertreter*innen

 

1.___________________________ 1.___________________________

 

2.___________________________ 2.___________________________

 

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Sachverhalt

 

Für die Landtagswahl am 25.04.2027 ist gemäß § 10 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu

bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem

und sechs Beisitzer*innen; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist

unzulässig. Für jede/n Beisitzer*in soll gem. § 3 Absatz 1 Satz 1 Landeswahlordnung

(LWahlO) ein/e Stellvertreter*in berufen werden.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung und ist ohne Rücksicht

auf die Zahl der erschienenen Beisitzer*innen beschlussfähig.

 

Er hat folgende Aufgaben (§10 Abs. 4 LWahlG):

  1. über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1, Satz 3 LWahlG),
  2. über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3

LWahlG) und

  1. das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2 LWahlG).

 

Gemäß § 8 Absatz 2 LWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan (z.B.

Kreiswahlausschuss, Wahlvorstand, Briefwahlvorstand) Mitglied sein. Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter*innen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.

 

Zu Wahlkreis 103:

 

Der Wahlkreis 103 – Hagen I liegt ausschließlich im Hagener Stadtgebiet und

besteht aus den Kommunalwahlbezirken 1 bis 8 und 11 bis 20. Die Bildung des

Wahlausschusses für diesen Wahlkreis liegt im Aufgabenbereich des Rates der

Stadt Hagen.

 

Zu Wahlkreis 104:

 

Der Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III setzt sich aus Teilen der Stadt

Hagen sowie Teilen des Ennepe-Ruhr-Kreises zusammen.

Von der kreisfreien Stadt Hagen sind dies die Kommunalwahlbezirke 9, 10, 21 bis 26

und vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg.

Die Bildung des Wahlausschusses für diesen Wahlkreis liegt im Aufgabengebiet der

Stadt Hagen und des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises.

 

§ 4 Abs. 1 LWahlO sieht für diesen Fall vor, dass die beteiligten Vertretungen

Einvernehmen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses erzielen.

Aufgrund der Verteilung der Zahl der Wahlberechtigten wird beiden Vertretungen,

wie schon bei den vorangegangenen Landtagswahlen vorgeschlagen, einer

Sitzverteilung von 4 Beisitzer*innen für den Ennepe-Ruhr-Kreis und von 2

Beisitzer*innen für die Stadt Hagen zuzustimmen.

 

Die jeweilige Anzahl der Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen wird direkt

von der jeweiligen Vertretung gewählt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:

 

6 Beisitzer*innen 6 Vertreter*innen

 

  1. Rainer Voigt (CDU)   1. Dennis Kruse (CDU)
  2. Andreas Lueddecke (CDU) 2. Alexander M. Böhm (CDU)
  3. Andrea Buczek (AfD)  3. Karin Sieling (AfD)
  4. Sükrü Budak (SPD)   4. Anja Engelhardt (SPD)
  5. Rudolf Ladwig (B90/Die Grünen) 5. Indra Janorschke (B90/Die Grünen)
  6. Daniel George (FDP)  6. Horst Wortmann (FDP)

 

2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis

III setzt sich aus 4 Beisitzer*innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer*innen

der Stadt Hagen zusammen.

 

In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:

 

2 Beisitzer*innen 2 Vertreter*innen

 

  1. Ralf Quardt (CDU)   1. Sven Sladek (CDU)
  2. Anja Engelhardt (SPD)  2. Sükrü Budak (SPD)

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Besetzung wurde im Rahmen einer öffentlichen Wahl entschieden