Beschlussvorlage - 0431/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Landtagswahl 2027 - Wahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andre Sänger
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach, (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.07.2026
|
Beschlussvorschlag
1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:
6 Beisitzer*innen 6 Vertreter*innen
1.___________________________ 1.___________________________
2.___________________________ 2.___________________________
3.___________________________ 3.___________________________
4.___________________________ 4.___________________________
5.___________________________ 5.___________________________
6.___________________________ 6.___________________________
2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis
III setzt sich aus 4 Beisitzer*innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer*innen
der Stadt Hagen zusammen.
In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:
2 Beisitzer*innen 2 Vertreter*innen
1.___________________________ 1.___________________________
2.___________________________ 2.___________________________
Sachverhalt
Für die Landtagswahl am 25.04.2027 ist gemäß § 10 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu
bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem
und sechs Beisitzer*innen; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist
unzulässig. Für jede/n Beisitzer*in soll gem. § 3 Absatz 1 Satz 1 Landeswahlordnung
(LWahlO) ein/e Stellvertreter*in berufen werden.
Der Kreiswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung und ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Beisitzer*innen beschlussfähig.
Er hat folgende Aufgaben (§10 Abs. 4 LWahlG):
- über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1, Satz 3 LWahlG),
- über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3
LWahlG) und
- das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2 LWahlG).
Gemäß § 8 Absatz 2 LWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan (z.B.
Kreiswahlausschuss, Wahlvorstand, Briefwahlvorstand) Mitglied sein. Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter*innen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Zu Wahlkreis 103:
Der Wahlkreis 103 – Hagen I liegt ausschließlich im Hagener Stadtgebiet und
besteht aus den Kommunalwahlbezirken 1 bis 8 und 11 bis 20. Die Bildung des
Wahlausschusses für diesen Wahlkreis liegt im Aufgabenbereich des Rates der
Stadt Hagen.
Zu Wahlkreis 104:
Der Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III setzt sich aus Teilen der Stadt
Hagen sowie Teilen des Ennepe-Ruhr-Kreises zusammen.
Von der kreisfreien Stadt Hagen sind dies die Kommunalwahlbezirke 9, 10, 21 bis 26
und vom Ennepe-Ruhr-Kreis die Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal und Gevelsberg.
Die Bildung des Wahlausschusses für diesen Wahlkreis liegt im Aufgabengebiet der
Stadt Hagen und des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises.
§ 4 Abs. 1 LWahlO sieht für diesen Fall vor, dass die beteiligten Vertretungen
Einvernehmen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses erzielen.
Aufgrund der Verteilung der Zahl der Wahlberechtigten wird beiden Vertretungen,
wie schon bei den vorangegangenen Landtagswahlen vorgeschlagen, einer
Sitzverteilung von 4 Beisitzer*innen für den Ennepe-Ruhr-Kreis und von 2
Beisitzer*innen für die Stadt Hagen zuzustimmen.
Die jeweilige Anzahl der Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen wird direkt
von der jeweiligen Vertretung gewählt.

09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:
6 Beisitzer*innen 6 Vertreter*innen
- Rainer Voigt (CDU) 1. Dennis Kruse (CDU)
- Andreas Lueddecke (CDU) 2. Alexander M. Böhm (CDU)
- Andrea Buczek (AfD) 3. Karin Sieling (AfD)
- Sükrü Budak (SPD) 4. Anja Engelhardt (SPD)
- Rudolf Ladwig (B90/Die Grünen) 5. Indra Janorschke (B90/Die Grünen)
- Daniel George (FDP) 6. Horst Wortmann (FDP)
2. Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis
III setzt sich aus 4 Beisitzer*innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzer*innen
der Stadt Hagen zusammen.
In den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:
2 Beisitzer*innen 2 Vertreter*innen
- Ralf Quardt (CDU) 1. Sven Sladek (CDU)
- Anja Engelhardt (SPD) 2. Sükrü Budak (SPD)