Beschlussvorlage - 0478/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Erweiterung des Steinbruchs "Steltenberg" in die Tiefe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Torsten Lambeck
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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23.06.2026
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.06.2026
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Bereit
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Am 27.01.2021 unterrichteten die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH die Stadt über ihr beabsichtigtes Vorhaben, den Steinbruch „Steltenberg“ durch Vertiefung zu erweitern.
Der Scoping-Termin wurde am 02.07.2021 abgehalten. Darin wurde der voraussichtliche Untersuchungsumfang nach § 5 UVPG unter Beteiligung der verschiedenen Träger öffentlicher Belange festgelegt. Der Antragsteller wurde im Anschluss an den Termin über den erforderlichen Untersuchungsumfang unterrichtet. Auf dieser Basis wurden die Antrags-unterlagen und diverse Gutachten sowie die Planunterlagen erarbeitet.
Am 27.03.2023 hat die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH mit Schreiben vom 23.03.2023 den Antrag eingereicht, ihren Steinbruch „Steltenberg“ in die Tiefe zu erweitern.
In der Zeit vom 11.09.2023 bis einschließlich 12.10.2023 haben die Planfeststellungsunterlagen nebst UVP-Bericht im Umweltamt der Stadt Hagen und im Rathaus II der Stadt Iserlohn zur Einsicht ausgelegen. Ebenso standen die Unterlagen daneben ab dem 11.09.2023 auch digital auf der Internetseite der Stadt Hagen sowie auf dem zentralen Internetportal der Länder zur Einsicht zur Verfügung.
Am 21.02.2024 wurden die erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit der Vorhabensträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, im Ratssaal der Stadt Hagen erörtert.
Die Planfeststellungsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben nach Maßgabe der erforderlichen fachgesetzlichen Entscheidungen und nach Gesamtabwägung der zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange in dem sich aus dem verfügenden Teil ergebenden Umfang nach Maßgabe der Nebenbestimmungen zulässig ist.
Die Gesamtabwägung fällt zugunsten des beantragten Vorhabens aus.
Die Gesamtheit der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Verfahren, der Einwendungen Privater und der genehmigungsbehördlichen Begründungserwägungen und Entscheidungen kann dem beigefügten Planfeststellungsbeschluss entnommen werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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958,8 kB
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