25.06.2026 - 5.2 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 Wasserhaus...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Köhler erklärt, dass den aktuellen Verfahrensschritt. Er merkt an, dass er die in der Einwohnerfragestunde stellten Rückfragen zur Kenntnis genommen und sichert eine schriftliche Beantwortung zu.   

 

Herr Glod merkt vorab an, dass aufgrund der Vielzahl, der noch zu beachtenden Umstände, eine 1. Lesung beantragt wird.    

 

Herr Lambeck erläutert ausführlich die Historie und den Inhalt  des Empfehlungsbeschluss der Verwaltung.

 

Herr Schmidt stimmt einer 1. Lesung zu. Zusätzlich möchte er wissen, ob es sich nach Abschluss der Prüfung um eine gebundene Entscheidung handelt. Er sei der Meinung, dass im Rahmen des Erörterungstermins mitgeteilt wurde, dass dann der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung hätte. 

 

Herr Lambeck erklärt, dass er lediglich zu allen materiellen Gesichtspunkten des Verfahrens Auskunft geben kann.

 

Herr Köhler räumt ein, dass Herr Schmidt irrtümlich die Thematik der gebundenen Entscheidung bei den Windenergieanlagen verwechselt. Er ist der Meinung, dass eine 1. Lesung aufgrund der Informations-  und Abwägungsfülle eine richtige Entscheidung sei, damit Bedenken und Einwände in Ruhe ausgeräumt werden können.  

 

Frau Kuschel-Eisermann verweist auf den eingereichten Sachantrag. 

 

Frau Gerull möchte wissen, ob jetzt oder später ein Fragenkatalog eingereicht werden soll. 

 

Herr Glod ist der Meinung, dass aufgrund der 1. Lesung ein Fragenkatalog erst später Sinn ergibt.

 

Frau Kuschel-Eisermann trägt den Sachantrag vor. (Anlage 4 zur Niederschrift)

 

Herr Glod bittet um Abstimmung zur 1. Lesung des eingereichten Sachantrags gem. § 5 der Geschäftsordnung.

 

Anschließend lässt Herr Glod über die 1. Lesung zum gesamten Planfeststellungsverfahren abstimmen.

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Beschluss:

Gemeinsamer Sachantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Einzelvertreterin Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Hohenlimburg. Gleichzeitig hält sie es für erforderlich, im weiteren Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren zur beantragten Vertiefung des Steinbruchs Steltenberg zusätzliche Schutz-, Kontroll- und Monitoringmaßnahmen verbindlich festzuschreiben.

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg bittet die Verwaltung daher, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass folgende Maßnahmen verbindlich in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen werden:

  1. Einrichtung eines dauerhaften hydrogeologischen Monitorings für die Dauer des Abbaus sowie für einen angemessenen Zeitraum nach dessen Beendigung.
  2. Einrichtung zusätzlicher Grundwassermessstellen insbesondere im Bereich
    • der Lenneaue,
    • des Lenneparks sowie
    • weiterer potenziell von Grundwasserabsenkungen betroffener Bereiche.
  3. Regelmäßige Überwachung und Dokumentation
    • der Grundwasserstände,
    • der Grundwasserqualität,
    • der Wasserqualität der Lenne sowie
    • des in die Lenne eingeleiteten Wassers.
  4. Festlegung verbindlicher Schwellenwerte und Eingreifmechanismen, die bei nachweisbaren negativen Veränderungen des Grund- oder Oberflächenwasserhaushalts unverzüglich Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen auslösen.
  5. Regelmäßige Berichterstattung der zuständigen Behörden beziehungsweise des Vorhabenträgers gegenüber der Bezirksvertretung Hohenlimburg über die Ergebnisse des Monitorings.
  6. Sicherstellung, dass beim Auftreten von Karststrukturen, Höhlen oder sonstigen geologisch bedeutsamen Objekten unverzüglich die zuständigen Fachbehörden sowie einschlägige Fachinstitutionen beteiligt werden und eine wissenschaftliche Dokumentation erfolgt.
  7. Überprüfung und gegebenenfalls ergänzende Untersuchung möglicher Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf
    • die Vegetation in der Lenneaue,
    • schutzwürdige Biotope,
    • auentypische Lebensräume sowie
    • sonstige grundwasserabhängige Ökosysteme.
  8. Für die im Sachantrag sowie im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Monitoring-Parameter sind geeignete Schwellenwerte zu definieren. Bei Unter- oder Überschreitung dieser Schwellenwerte ist die zuständige Genehmigungsbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen, um erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis zum Sachantrag:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

CDU

2

 

 

AfD

1

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Empfehlungsbeschluss:

Der Erteilung der Planfeststellung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Erweiterung des Steinbruchs „Steltenberg“ in die Tiefe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis zu Sachantrag und Empfehlungsbeschluss:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

CDU

2

 

 

AfD

1

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

1.Lesung

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage