Beschlussvorlage - 0405/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Parkstraße 2a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung
eines zweigeschossigen Einfamilienhauses
auf dem Grundstück Parkstraße 2a
Gemarkung
Dahl, Flur 6, Flurstücke 1119 und 1084.
Das
Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0031/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz
vom 29.4.2010.
Jetzige
Situation:
Das
o.g. Grundstück und das sich darauf
befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung
des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr
notwendig.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als W-Fläche
(Wohnbaufläche) und Grünfläche dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WA (allgemeines
Wohngebiet) zu beurteilen.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Das
geplante Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die
Erschließung des Grundstückes erfolgt bisher über das städtische Flurstück 1087
und soll so beibehalten werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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436,3 kB
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