Beschlussvorlage - 0405/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Parkstraße 2a zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses  auf dem Grundstück Parkstraße 2a

Gemarkung Dahl, Flur 6, Flurstücke 1119 und 1084.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0031/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 29.4.2010.

 

Jetzige Situation:

Das o.g. Grundstück und das sich darauf  befindliche Gebäude gehören der Deutschen Telekom. Eine weitere Nutzung des Gebäudes für technische Zwecke seitens der Deutschen Telekom ist nicht mehr notwendig.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als W-Fläche (Wohnbaufläche) und Grünfläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Das geplante Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung des Grundstückes erfolgt bisher über das städtische Flurstück 1087 und soll so beibehalten werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen