26.05.2010 - 6.4 Bauvoranfrage:Errichtung eines zweigeschossigen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass für den Verkauf des bisherigen Feuerwehrgerätehauses genau definiert sein muss, wie der neue Eigentümer zu seinem Gebäude Parkstraße 2a kommt, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

 

Herr Beuth informiert dazu, dass auch der Eigentümer des Gebäudes Parkstraße 2b bisher keine andere Möglichkeit habe, als über das Grundstück der Feuerwehr zu seinem Gebäude zu gelangen, sodass hier ebenfalls eine Lösung herbeigeführt werden müsse.

 

Darüber hinaus möchte Herr Aßmuth wissen, ob der zukünftige Eigentümer für die Wegsicherung, Streupflicht und der Regenwasserabgabe verantwortlich ist oder aber die Stadt dies trage, da sich der Zuweg im städtischen Eigentum befinde.

 

Bisher, so Herr Neuhaus, habe es aufgrund eines öffentlichen Interesses zwischen den Eigentümern Kommune und Telekom keine Probleme gegeben. Zukünftig werden jedoch beide Grundstücke in Privateigentum übergehen, sodass eine Klärung dieser rechtlichen Frage, vor Abschluss eines Kaufvertrages, unbedingt erforderlich ist.

 

Frau Vogeler schlägt vor, die Fragen durch die Verwaltung entsprechend klären zu lassen.

 

 

Weiterer Erörterungsbedarf dazu besteht nicht.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück Parkstraße 2a zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage