Beschlussvorlage - 0215/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Mandat zur Fortführung der Bewerbung der Stadt Hagen um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Bernd Arntzen
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB69 - Umweltamt; FB66 - Verkehr und Mobilität
- Freigabe durch:
- VB 5 (Henning Keune)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Entscheidung
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30.04.2026
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Beschlussvorschlag
- Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen;
- Die Bewerbung der Stadt Hagen um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) wird ausdrücklich unterstützt. Damit wird die grundsätzliche Unterstützung und Rückendeckung für den weiteren Bewerbungsprozess zum Ausdruck gebracht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptbereisung durch die AGFS NRW zu koordinieren und umzusetzen. Ziel soll der Abschluss des Mitgliedschaftsverfahrens bis Ende 2027 sein;
- Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Planungen und Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel abzustimmen und umzusetzen.
Sachverhalt
Die Stadt Hagen hatte im März 2024 die Vorbereisung zur Mitgliedschaft in der AGFS NRW erfolgreich absolviert.
Aufgrund von Personalvakanzen im zuständigen Fachbereich ruhte seither die weitere Bearbeitung der Bewerbung.
Als nächster Schritt steht die Hauptbereisung durch die Bewertungskommission der AGFS NRW an. Diese Hauptbereisung entscheidet darüber, ob Hagen in das landesweite Netzwerk aufgenommen wird.
Die AGFS NRW ist ein Zusammenschluss von Kommunen, die sich für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs einsetzen. In dem kommunalen Netzwerk sind Kommunen des ländlichen Raumes aber auch Metropolen vertreten. Durch die gezielte Förderung der Nahmobilität wird zur Verbesserung der Lebensqualität in den entsprechenden Räumen beigetragen.
Ein wesentlicher Vorteil einer Mitgliedschaft in der AGFS NRW liegt in der Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln. Die AGFS NRW bietet ihren Mitgliedskommunen einen strukturierten Zugang zu aktuellen Förderinformationen, fachliche Beratungen hierzu sowie den Austausch mit erfahrenen Kommunen. Dies ermöglicht es, Projekte im Bereich der Nahmobilität frühzeitig förderfähig zu entwickeln und qualitativ hochwertige Förderanträge zu stellen. Darüber hinaus bietet sich AGFS-Mitgliedskommunen ein privilegierter Zugang zu spezifischen NRW-Fördermitteln für zum Beispiel Zählstellen, Modal-Split-Erhebungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Mitglieder der AGFS NRW profitieren außerdem von intensiver und kostenloser fachlicher Beratung und Hilfestellung, Wissenstransfer sowie einem starken Netzwerk an Kommunen, die sich aktiv für die Verkehrswende engagieren. Für die Stadt Hagen eröffnet die Mitgliedschaft die Möglichkeit, den Fuß- und Radverkehr strategisch und planerisch zu stärken. Durch die fachliche Vernetzung mit anderen Kommunen können deren Erfahrungen in die eigene Planungspraxis integriert werden.
Im Gegenzug profitiert die AGFS NRW ebenfalls von einer Mitgliedschaft Hagens. Die AGFS NRW strebt nach Vielfalt – nicht zuletzt, um ihren Einfluss im Land zu vergrößern. Eine Stadt wie Hagen, die traditionell eher autoorientiert ist, würde das Netzwerk bereichern und zeigen, dass auch motorisierte Kommunen an einer Mobilitätswende interessiert sind und aktiv daran arbeiten. Hagen kann als Testfall für Maßnahmen fungieren. Ein Erfolg in Hagen kann als Anschub oder Anreiz zur Mobilitätsförderung in ähnlichen Städten gelten. Das hebt den Netzwerkgedanken und signalisiert Wandel und Anpassungsbereitschaft in ganz NRW.
Die Vorbereitung und Durchführung der Hauptbereisung in Hagen erfordert einen klaren politischen Auftrag, um die Bewerbung mit Nachdruck und erfolgreich voran-zutreiben. Relevante Schritte hierbei sind:
- Wiederaufnahme des Prozesses durch die Verwaltung
- Aufarbeitung der Ergebnisse der Vorbereisung („Mängelliste“)
- Bearbeitung der Mängelliste
- Vorbereitung der Hauptbereisung (vorgesehen für Sommer 2027)
Die Erfahrung anderer Kommunen zeigt, dass eine klare politische Willensbekundung und die damit verbundene Rückendeckung für die Verwaltung die Aufnahme in die AGFS NRW positiv beeinflusst. Das Mandat soll daher als strategische Grundlage für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Hauptbereisung dienen und die Verwaltung in die Lage versetzen, die notwendigen Maßnahmen ohne wiederkehrende politische Einzelentscheidungen umzusetzen.
Basiskriterien für die Aufnahme in der AGFS NRW
Die Aufnahme in die AGFS NRW setzt voraus, dass eine Kommune nachweislich eine aktive und strategisch ausgerichtete Förderung der Nahmobilität verfolgt. Grundlage hierfür sind mehrere Basiskriterien, die im Rahmen der Vor- und Hauptbereisung durch eine Auswahlkommission des Landes überprüft werden. Zu den wesentlichen Basiskriterien zählen unter anderem:
- Strategische Ausrichtung der Mobilitätspolitik:
Hierzu zählen beispielsweise die politische Willensbekundung zur Mitgliedschaft, das Vorliegen eines Gesamtkonzeptes zur Förderung der Nah-mobilität (insbesondere des Fuß- und Radverkehr) sowie eine entsprechende finanzielle Ausstattung.
- Organisatorische Verankerung in der Verwaltung:
Bereitstellung personeller Ressourcen innerhalb der Verwaltung zur systematischen Förderung der Nahmobilität sowie die koordinierte Zu-sammenarbeit der relevanten Fachbereiche.
- Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr:
Aufbau und kontinuierliche Weiterentwicklung einer sicheren, durchgängigen und komfortablen Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr.
- Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung:
Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie Einbeziehung lokaler Akteure in die Themen der Nahmobilität.
Mängelliste: Bei der Vorbereisung festgestellte, für Hagen relevante Punkte
Bei der im März 2024 durchgeführten Vorbereisung wurden Punkte entsprechend nachfolgender Gruppierungen angesprochen. Deren Beseitigung wurde als Grundlage für eine erfolgreiche Hauptbereisung benannt:
- Klärung bzw. Nachbesserung von StVO-Beschilderungen an unterschied-lichen Punkten, um die Führung des Radverkehrs komfortabler und sicherer zu gestalten
- Prüfung der Errichtung aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) an unter-schiedlichen Knotenpunkten
- Überprüfung und Ergänzung von Rad- und Fußwegweisungen
- Einbringung einer Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Rad-wegen
- Darstellung des Umgangs mit Hindernissen (z.B. Pollern/Umlaufsperren) auf Radverkehrsanlagen und deren Beseitigung.
- Darstellung des Umgangs mit Unfallhäufungsstellen
- Überprüfung städtischer Satzung (z.B. Reinigung Gehwege)
Finanzielle Ausstattung
Die zur Vorbereitung der Hauptbereisung erforderliche Mängelbeseitigung sowie die Durchführung der Hauptbereisung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und personellen Ressourcen.
Die AGFS fordert neben der konzeptionellen Förderung des Fuß- und Radverkehrs auch eine kontinuierliche finanzielle Ausstattung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen. Die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität erfolgt dabei über unterschiedliche Haushaltsansätze in den Bereichen Verkehrs-infrastruktur, Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung etc.
Durch die Mitgliedschaft in der AGFS NRW zusätzliche Fördermöglichkeiten des Landes NRW für Projekte im Bereich der Nahmobilität erschlossen werden.
Für die Mitgliedschaft in der AGFS NRW wird ein jährlich durch die Mitglieder-versammlung festgesetzter Mitgliedsbeitrag fällig. Derzeit beträgt der Jahresbeitrag für kreisfreie Städte 4.500 Euro.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung: Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und zur barrierefreien Gestaltung des Verkehrsraums wirken sich positiv auf die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung aus.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten: Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus.
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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151,3 kB
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140,1 kB
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