Beschlussvorlage - 0259/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stellenplan wird gemäß der Anlagen 1 und 4 beschlossen.

 

Die Vorlage enthält folgende Anlagen:

 

Anlage 1:        a) Globale Ausweisung aller Stellen für Beamte, Angestellte* und

Arbeiter*

                        Getrennt nach Kernverwaltung und Sondervermögen (Eigenbetriebe)

                        * nach TVöD Tarifbeschäftigte

                        b) Stellenübersicht aller Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit

Anlage 2:        Veränderungsliste zum Stellenplan 2010

Anlage 3:        Finanzielle Auswirkungen nach Organisationseinheiten aus der Veränderungsliste 2010

Anlage 4:        Stellenplan der Kämmereiverwaltung (Stellenübersicht – Aufteilung nach Teilplänen)

Anlage 5:        Übersicht der Durchschnittspersonalkosten

 

Die Vorlage wird am 07.05.2010 realisiert.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Basis für die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen bildet der Stellenplan 2009. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in den Stellenplan einzuarbeiten.

Für den Stellenplan 2010 werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:

 

Art der Veränderung

Anzahl

Wenigerstellen

92

Wegfall des Personalkredits *

11

Wegfall befristeter Planstellen

7

Auslösung (Realisierung) von kw-Vermerken

28

Neubewertungen/Hebungen

15

Neubewertungen/Abwertungen

6

Neubewertungen/Wertgleich ohne finanzielle Auswirkungen

11

Ausbringung (Anbringung) von kw-Vermerken

9

Ausbringung (Anbringung) von ku-Vermerken

3

Aufhebung von kw-Vermerken

12

Umwandlungen

10

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

2

 

*Personalkredit = Stelle ohne eigene Bewertung z.B. Garderobendienste, Fleischbeschauer

 

 

 

Begründung

 

Die Basis für die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen bildet der Stellenplan 2009. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, die in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in den Stellenplan einzuarbeiten.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 die im Bericht der Zukunftskommission dargestellten Einsparvorgaben beschlossen. Für den Stellenplan bedeutet das einen Verzicht auf die Einrichtung von Mehrstellen zum Stellenplan 2010.

 

Als flankierende Maßnahme zu den erforderlichen Personalkosteneinsparungen soll der Ermächtigungsrahmen des Stellenplans im Konsolidierungszeitraum um jährlich ca. 91 Planstellen reduziert werden.

In der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste sind bereits zusätzliche Stellenreduzierungen im Umfang von 79 Planstellen berücksichtigt worden. Damit hat sich die Zahl der Wenigerstellen (Fortfälle) mit den bereits im Rahmen des laufenden Stellenplanverfahrens gemeldeten Wenigerstellen auf insgesamt 92 erhöht.

 

Der zusätzliche jährliche Fortfall von Planstellen im Konsolidierungszeitraum wird Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung haben. In einem ersten Schritt wird es zu Leistungsverdichtungen und Reduzierung von Standards kommen.

Die zunehmende Reduzierung von Planstellen wird in den kommenden Jahren Entscheidungen über Art und Umfang von Aufgabenwahrnehmungen durch die Kommune erfordern. Die Verwaltung wird im Rahmen einer Aufgabenkritik die Aufgaben klassifizieren und in der Folge notwendige Vorschläge über Aufgabenverzicht bzw. Reduktion des Aufgabenumfangs erarbeiten. In einer politischen Diskussion wird dann über eine Änderung der Aufgabenlandschaft der Stadt Hagen zu entscheiden sein.

 

Für den Stellenplan 2010 werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:

 

Art der Veränderung

Anzahl

Wenigerstellen

92

Wegfall des Personalkredits *

11

Wegfall befristeter Planstellen

7

Auslösung (Realisierung) von kw-Vermerken

28

Neubewertungen/Hebungen

15

Neubewertungen/Abwertungen

6

Neubewertungen/Wertgleich ohne finanzielle Auswirkungen

11

Ausbringung (Anbringung) von kw-Vermerken

9

Ausbringung (Anbringung) von ku-Vermerken

3

Aufhebung von kw-Vermerken

12

Umwandlungen

10

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

2

 

*Personalkredit = Stelle ohne eigene Bewertung z.B. Garderobendienste, Fleischbeschauer

 

 

Gliederung

 

A)    Vorbemerkungen

B)    Sollbestandsrelevante Änderungen

C)    Finanzielle Auswirkungen

 

 

A)                Vorbemerkungen

 

Der Stellenplan stellt als Teil des Haushaltsplanes den personellen Ermächtigungsrahmen für das kommunale Handeln dar.

 

Der Beschluss des Rates zum Bericht der Zukunftskommission vom 25.06.2010 sieht innerhalb des Konsolidierungszeitraumes bis 2014 die strukturelle Reduzierung der Personalausgaben im Umfang von 24,7 Mio € vor.

 

Mit einem Personalabbau ist die sukzessive Reduzierung der Planstellenanzahl verbunden. Zum Stellenplan 2010 ist eine Reduzierung der Planstellen im Umfang von 138 Stellen vorgesehen. Dabei sind sowohl reguläre Fortfälle, die Realisierung von kw-Vermerken, der Fortfall von befristeten Planstellen als auch der Wegfall von Personalkreditstellen berücksichtigt. Bei den Wenigerstellen handelt es sich bei 30 Stellen um Stellen für Inspektoren zur Anstellung. Diese Stellen werden aufgrund einer Änderung des Beamtenrechts nicht mehr benötigt.  

 

Die Rubrik Neubewertungen wurde zur besseren Verständlichkeit in die Bereiche Hebungen, Abwertungen sowie wertgleiche Neubewertungen aufgeteilt.

Bei den wertgleichen Neubewertungen handelt es sich um eine redaktionelle Angleichung der Stellenausweisungen an die Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages. In diesen Fällen entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 

 

B         Sollbestandsrelevante Änderungen

 

Art der Veränderung

Anzahl

Wenigerstellen

92

Wegfall des Personalkredits *

11

Wegfall befristeter Planstellen

7

Auslösung (Realisierung) von kw-Vermerken

28

Neubewertungen/Hebungen

15

Neubewertungen/Abwertungen

6

Neubewertungen/Wertgleich ohne finanzielle Auswirkungen

11

Ausbringung (Anbringung) von kw-Vermerken

9

Ausbringung (Anbringung) von ku-Vermerken

3

Aufhebung von kw-Vermerken

12

Umwandlungen

10

Befristungsänderung von befristeten Planstellen

2

 

C)        Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen des Stellenplanes als statischer Bestandteil des Haushaltsplanes wurden bisher auf der Grundlage von Durchschnittspersonalkosten ermittelt.

Bei den finanziellen Auswirkungen der Veränderungsliste wurde eine größere Annäherung an die Ist-Personalkosten vorgenommen.

Soweit möglich liegen der Veränderungsliste Ist-Personalkosten zugrunde.

 

Im Gegensatz zu bisherigen Stellenplanvorlagen ergeben sich dadurch naturgemäß veränderte Zahlenwerte.

Beispielsweise ist der Fortfall nicht besetzter Planstellen ohne finanzielle Auswirkungen hinterlegt. Der Fortfall von Planstellen, die durch Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit freigeworden sind ist ebenfalls ohne finanzielle Auswirkungen ausgewiesen, da bis zum Eintritt in den Ruhestand weiterhin Personalkosten anfallen.

Bei der Hebung von Beamtenstellen ist der Differenzbetrag auf der Grundlage der Durchschnittspersonalkosten als Rechengröße hinterlegt, da Beförderungen z. Zt. nicht ausgesprochen werden können.

 

Dieser Vorlage ist zur Vervollständigung als Anlage 5 eine Übersicht über die Durchschnittspersonalkosten beigefügt.

Die Nennungen in der Stellenplanvorlage führen zu einer rein rechnerischen Reduzierung der Personalkosten im Umfang von

 

192.927 €

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf: s. Stellenplanvorlage

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.04.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen