Beschlussvorlage - 0290/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen 2026-2030 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Der vorliegende Entwurf des fünften Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hagen beschreibt die Arbeit des öffentlichen und der freien Träger*innen der Jugendhilfe auf diesem Gebiet. Außerdem verdeutlicht er die Weiterentwicklung im Bereich der Jugendförderung und stellt die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Angebotslandschaft dar.

 

Ziel des Kinder- und Jugendförderplans ist es, durch die gemeinsame Erarbeitung von Querschnittsthemen, eine strukturierte Vernetzung der Angebote zu schaffen, so dass die hohen Bedarfe der jungen Menschen im Hagener Stadtgebiet im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit adäquat umgesetzt werden können. Diese Querschnittsthemen werden im aktuellen Entwurf dargestellt.

 

Die langfristige finanzielle Planung schafft dabei Handlungssicherheit bei den Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft. Daher wurden in den entsprechenden Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII bereits die geplanten Stellenanteile und Konsolidierungsmaßnahmen kommuniziert. Eine Aufstellung der geplanten Angebote, sowie eine detaillierte Beschreibung der Berechnungsgrundlage liegt im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans vor.


Begründung

 

1. Auftragsgrundlage

 

Der gesetzliche Auftrag der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), sowie dem Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Kommune ist verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Wahlperiode des Rates Gültigkeit hat. Der vierte Kinder- und Jugendförderplan wurde für den Zeitraum von 2021-2025 beschlossen. Der vorliegende Entwurf des fünften Kinder- und Jugendförderplans bezieht sich auf die Jahre 2026 bis 2030. Die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Jugendsozialarbeit werden gesichert und weiterentwickelt, so dass sie weiterhin den Bedarfen der jungen Menschen entsprechen. Außerdem werden die Angebote bedarfsgerecht ausgeweitet.

 

2. Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hagen berücksichtigt aktuelle Forschungsergebnisse zum Aufwachsen junger Menschen, die demografische Entwicklung der Kommune, sowie die Beteilung von Kindern und Jugendlichen und den Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit auf operativer und Steuerungsebene.

 

In einem gemeinsamen Prozess zwischen dem Fachbereich Jugend und Soziales und den freien Träger*innen der Jugendhilfe wurde die Umsetzung der Querschnittsthemen und der Leitziele des letzten Kinder- und Jugendförderplans umfangreich evaluiert und unter Einbezug der Ergebnisse der Jugendforen angepasst und weiterentwickelt. Dabei wurden die bisherigen Querschnittsthemen beibehalten:

 

a) Partizipation, politische Bildung und Demokratieerziehung

b) Integration, Inklusion und Geschlechtergerechtigkeit

c) Kommunale Bildungslandschaft – Zugänge schaffen und Vernetzung fördern

d) Kinder und Jugendliche stark machen – Resilienzförderung

e) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und globales Lernen

 

Die Inhalte der einzelnen Querschnittsthemen wurden jedoch an die Bedarfe der jungen Menschen angepasst und werden im neuen Kinder- und Jugendförderplan noch einmal detailliert dargestellt.

 

3. Beteiligung

 

Auf Grundlage des SGB VIII ist eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Träger*innen der Jugendhilfe bei der Planung von Maßnahmen vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII dienen dabei der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und einer aufeinander abgestimmten Planung der Maßnahmen, die darauf hinwirken, sich gegenseitig zu ergänzen. Neben der Beteilung der Akteur*innen des Arbeitsfeldes ist vor allem auch die Partizipation der Adressat*innen des Kinder- und Jugendförderplans ein gemeinsames Anliegen der freien Träger*innen der Jugendhilfe und des Fachbereichs Jugend und Soziales. Daher fließen auch die Ideen, Wünsche und Bedarfe der jungen Menschen in die Maßnahmenplanung und damit in den Kinder- und Jugendförderplan und seine Querschnittsthemen und Leitziele ein:

 

a) Freie Träger*innen der Jugendhilfe

 

In Hagen werden Maßnahmen der Jugendförderung vor allem in den Arbeitsgemeinschaften 1 und 2 nach §78 SGB VIII thematisiert, auch wenn es Schnittstellen zu anderen Arbeitsgemeinschaften gibt, um Präventionsangebote ganzheitlich und im Rahmen des Aufbaus einer kommunalen Präventionskette zu denken.

 

In der Maßnahmenplanung für den neuen Kinder- und Jugendförderplan wurden mit beiden Arbeitsgemeinschaften die bereits vorhandenen Querschnittsthemen und Leitziele aus dem letzten Kinder- und Jugendförderplan evaluiert und in ihrer Ausrichtung den aktuellen Bedarfen der jungen Menschen angepasst. Die operative Ebene wird dabei vor allem über die regelmäßig durchgeführten Qualitätsentwicklungsgespräche einbezogen. Im Anschluss erfolgt eine Analyse der thematischen Ausrichtung, sowie der geplanten und gewünschten Aktivitäten in den Jugendzentren. Der Fachbereich Jugend und Soziales führt Qualitätsentwicklungsgespräche im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seit Beginn der Umsetzung des vierten Kinder- und Jugendförderplans jährlich durch, so dass in den letzten Jahren auch bereits Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Angebote im aktuellen Förderzeitraum evaluiert und in die Maßnahmenplanung mit eingebracht werden konnten. So ergeben sich vielfältige und wissensbasierte Blickwinkel auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen, die zu einer gelingenden Planung und Durchführung der Angebote, sowie einer wirkungsorientierten Steuerung beitragen sollen.

 

b) Kinder und Jugendliche

 

Neben der Fachexpertise aus den unterschiedlichen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit sind vor allem die jungen Menschen selbst Expert*innen ihrer Lebenswelt. Daher fließen in die Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans auch die Ergebnisse der Jugendforen – sowohl in den einzelnen Sozialräumen, als auch des gesamtstädtischen Jugendforums – mit ein.

 

In der Auswertung der Jugendforen wurde deutlich, dass die jungen Menschen sich mit den aktuellen Querschnittsthemen des Kinder- und Jugendförderplans weiterhin identifizieren können. Schwerpunkte legten sie vor allem auf die Förderung psychischer Gesundheit (Querschnittsthema d), sowie auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, vor allem unter Einbezug der Möglichkeit einer gesunden Ernährung an jugendrelevanten Orten (Querschnittsthema e).

 

4. Querschnittsthemen und Leitziele

 

Die Kinder- und Jugendarbeit in Hagen setzt sich aus unterschiedlichen Maßnahmen, Programmen und Angeboten zusammen, welche vielfältige Ziele verfolgen und sich gegenseitig ergänzen. Sie ermöglicht bereits jetzt eine passgenaue Unterstützung unterschiedlichster junger Menschen. Die Stadt Hagen strebt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Angebote an. Dazu wurden für den Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 fünf Querschnittsthemen definiert, die laut Beschluss der AG1 nach §78 SGB VIII auch für die Jahre 2026 bis 2030 gelten sollen:

 

a. Partizipation, politische Bildung und Demokratieerziehung

b. Integration, Inklusion und Geschlechtergerechtigkeit

c. Kommunale Bildungslandschaft – Zugänge schaffen und Vernetzung fördern

d. Kinder und Jugendliche stark machen

e. Bildung für nachhaltige Entwicklung und globales Lernen

 

Diesen Themenbereichen wurden konkrete Entwicklungsziele zugeordnet und ihre Umsetzung dokumentiert. Für die kommenden Jahre wurden neue Ziele festgelegt, welche im KJFP detailliert dargestellt werden.

 

Die Querschnittsthemen tragen zu einer Qualitätszunahme in bestimmten Bereichen bei, in denen besondere Bedarfe – auch mit Blick auf gesellschaftliche Dynamiken – festgestellt wurden bzw. zu erwarten sind. Um eine Umsetzung der Ziele in den verschiedenen Bereichen realisieren zu können, wird die Förderung der Einrichtungen im Vergleich zum letzten KJFP angehoben. Dies ermöglicht eine Absicherung der bestehenden Personalstellen und Trägerstrukturen und eine Ausweitung der Sachkosten mit dem Ziel der Weiterentwicklung von Angeboten und deren Qualität.

 

Im Sinne einer Anpassung an die Bedarfe ist es zusätzlich ein Ziel, die Angebote strukturiert an die Orte zu bringen, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, um möglichst niederschwellige Zugänge zu ermöglichen. In der Betrachtung vom Verhältnis zwischen Kind und Angebot wird außerdem deutlich, dass es in Hagen zwar wesentlich mehr Kinder und Jugendliche gibt, als noch vor etwa 10 Jahren, die Angebote im Bereich der Jugendarbeit haben sich jedoch nicht analog vervielfacht. Um den jungen Menschen daher bestmöglich gerecht werden zu können, ist es wichtig, Netzwerke und Kooperationen, auch über den Bereich der Jugendarbeit hinaus, weiter auszubauen, so dass die Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, Kinder und Jugendliche in für sie passende Angebote zu lotsen.

 

5. Maßnahmenplanung

 

Der Abstimmungsprozess zwischen den freien Träger*innen der Jugendhilfe und der kommunalen Jugendförderung erfolgte im Rahmen der AG1 in einem Prozess in den Jahren 2025 und 2026. Gemeinsames Ziel alle beteiligten Akteur*innen war es, eine transparente Finanzierung im Kinder- und Jugendförderplan darzustellen, die es den Träger*innen der freien Jugendhilfe ermöglicht, die vorhandenen Strukturen auskömmlich zu refinanzieren. Die Verwaltung erarbeitete aus den genannten Bedarfen einen Finanzierungsvorschlag, der noch einmal detaillierter im Punkt „Finanzstrukturen“ dargestellt wird. Dieser Vorschlag beinhaltete aufgrund der neu aufgestellten Finanzierung eine Erhöhung des Finanzvolumens um ca. eine Million Euro. Aufgrund der haushälterischen Lage der Stadt Hagen ist eine Erhöhung der Fördersumme in voller Höhe nicht möglich. Im Rahmen der AG1 wurde dieser Fall im Vorfeld besprochen. Die Verwaltung ist daher der Empfehlung der AG1 gefolgt und hat sich im ersten Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für den Erhalt der auskömmlichen Finanzierung und gegen eine pauschale Kürzung in allen Angeboten entschieden. Es wurde in der Folge eine Priorisierung der Angebote vorgenommen.

 

Die Priorisierung erfolgte auf der Basis folgender Kriterien:

 Anzahl der Angebote im Sozialraum/im Themenfeld

 Mögliche Kompensationsmöglichkeiten durch andere Angebote

 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Aufgrund der Vielfalt der Angebote hat sich die kommunale Jugendförderung bewusst gegen eine Priorisierung aufgrund von reinen Besucher*innenzahlen entschieden, da eine Vergleichbarkeit hier nicht gegeben ist. Die Priorisierung erfolgte vor allem aufgrund der belegbaren Bedarfe in den jeweiligen Sozialräumen bzw. aufgrund der Themenfelder. Die Verwaltung möchte an dieser Stelle betonen, dass alle Angebote der vorherigen Kinder- und Jugendförderplans als wirksam und pädagogisch sinnvoll betrachtet werden. Allein aufgrund der Haushaltslage erfolgte auf Basis der genannten Kriterien eine entsprechende Konsolidierung.

 

Im Folgenden wird die Maßnahmenplanung des neuen Kinder- und Jugendförderplans inklusive der Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt. Unter Unterpunkt f) finden sich auch die Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung, inklusive einer detaillierten Begründung wieder.

 

a) Offene Kinder- und Jugendarbeit (§11 SGB VIII)

 

Im Bezirk Mitte soll die bisher über Projektmittel geförderte „Jugend-Lounge Mitte“ im Volme Forum auch nach Beendigung der Landesfinanzierung mit entsprechenden Stellenanteilen erhalten bleiben. Aufgrund der städtischen Trägerschaft stehen diese jedoch nicht in der finanziellen Darstellung des Kinder- und Jugendförderplans. Es gibt zwischen den einzelnen Jugendzentren trägerinterne Verschiebungen, sowie Stellenimplementierungen, so dass die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen besser abgebildet werden können:

 

1. Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen

 

Jugendzentrum „Paulazzo“ (Wehringhausen) – Erhöhung der Stellenanteile auf zwei vollzeitäquivalente Stellen

 

Jugendzentrum „Qube“ (Quambusch) – Reduzierung der Stellenanteile auf 1,25 vollzeitäquivalente Stellen

 

2. FBF „Die Falken“

 

Jugendzentrum „Friedenshaus“ (Altenhagen) – Erhöhung der Stellenanteile auf zwei vollzeitäquivalente Stellen

 

b) Kinder- und Jugendkultur

 

Das Angebot der Kinder- und Jugendkultur wird durch die städtische Jugendkultureinrichtung „Kultopia“ und die Jugendkunstschule „Kunst vor Ort“ umgesetzt. Durch den Wechsel in der Trägerschaft des „Music Office Hagen“ wird dieses nicht mehr im Kinder- und Jugendförderplan dargestellt, sondern wird in den städtischen Stellenplan übernommen. Die Jugendkunstschule „Kunst vor Ort“ erhält einen erhöhten Stellenanteil mit einer vollzeitäquivalenten Stelle im Kinder- und Jugendförderplan.

 

c) Jugendverbandsarbeit (§12 SGB VIII)

 

Die Jugendverbandsarbeit sollen in ihren Strukturen erhalten bleiben bzw. gestärkt werden. Daher soll das Bildungsreferat beim Jugendring auf insgesamt 1,0 vollzeitäquivalente Stellen erhöht werden. Alle anderen Strukturen bleiben erhalten.

 

d) Weitere Träger der Jugendarbeit

 

Alle sonstigen Träger erhalten eine erhöhte Förderung, in der Personalkosten klar beziffert werden. Die Verteilung ergibt sich wie folgt:

 

BNE Regionalzentrum Marienhof (Bildung für nachhaltige Entwicklung) – 1,0 vzä. Personalstellen

 

Kinderschutzbund Hagen (Inklusion) – 1,0 vzä. Personalstellen

 

e)  Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII)

 

Die freien Träger*innen der Jugendsozialarbeit erhalten Projektfinanzierungen, die sich an ihren bisherigen Bedarfen orientieren und eine entsprechende Dynamisierung enthalten. Die jeweiligen Projektfinanzierungen werden in den Finanzstrukturen erläutert.

 

f) Konsolidierungsmaßnahmen

Alle Angebote, die im letzten Kinder- und Jugendförderplan umgesetzt wurden, haben sich als wirksam und qualitativ hochwertig erwiesen. Bei anderen finanziellen Ressourcen schätzt die Verwaltung alle Angebote als erhaltenswert ein. Die Priorisierung der Angebote erfolgte daher aus den oben genannten Kriterien aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Stadt Hagen, sowie dem Wunsch der Träger*innen der freien Jugendhilfe die Angebote auskömmlich zu refinanzieren und keine pauschalen Kürzungen vorzunehmen. Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen hat die Verwaltung daher folgende Vorschläge zur Streichung erarbeitet:

 

Jugendcafé Real – Die Anbindung der Jugendlichen der Einrichtung kann an das städtische Jugendzentrum in Hohenlimburg erfolgen. Die Angebote des Jugendzentrums wurden in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und sollen zunehmend auch aufsuchend erfolgen, um im großen Sozialraum Hohenlimburg möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen, vor allem auch in Gebieten, in denen bisher wenig oder gar keine Angebote vorliegen wie z.B. im Nahmertal.

 

Jugendcafé Kabel – Die Anbindung der Jugendlichen kann an das sozialräumlich nahegelegene und größere Jugendzentrum Boele erfolgen. Die Trägerin der Einrichtung und die kommunale Jugendförderung erörtern zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Jugendforum Halden – Die Besucher*innen sind in der Regel Schüler*innen der gegenüberliegenden Grundschule. Gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung und dem Träger der OGS wird hier geschaut, inwieweit Kooperationsmöglichkeiten bestehen.

 

East-West-East Germany e.V. – Der Verein leistet wichtige Arbeit im Bereich der internationalen Jugendarbeit. Das Arbeitsgebiet ist dabei spezialisiert, so dass die Angebote nicht vollumfänglich werden aufgefangen werden können, gleichzeitig aber nur eine relativ kleine Zielgruppe erreicht wird. Ähnliche Angebote werden durch den Träger FBF Die Falken vorgehalten.

 

Wildwasser e.V. – Aufgrund der örtlichen und personellen Gegebenheiten ist es dem Verein nicht möglich entsprechende Angebote der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit durchzuführen. Damit fällt das Angebot nicht unter die für den Kinder- und Jugendförderplan relevanten Paragraphen (§11, §12, §13) des achten Sozialgesetzbuches. Eine Finanzierung aus dem Kinder- und Jugendförderplan kommt damit nach Einschätzung der Verwaltung nicht in Frage.

 

Außerdem werden die Pauschalen zur Inklusionsförderung und zur Co-Finanzierung von Maßnahmen aus der Jugendförderung nicht umgesetzt.

 

Wie bereits im Vorfeld beschrieben war ein Kriterium bei der Auswahl der Konsolidierungsmaßnahmen, die Möglichkeit einer alternativen Finanzierung der Angebote. Hierzu sind mit einigen der Träger*innen bereits erste Gespräche aufgenommen werden, mit dem Ziel Angebote dadurch zu erhalten oder zumindest in verringerter Form weiterführen zu können.

 

6. Finanzstrukturen

 

Bei der oben genannten Maßnahmenplanung wurden die aktuellen KGST-Pauschalen genutzt, um die Personalkosten der freien Träger*innen, inklusive der vorhandenen Overheadkosten, realistisch darzustellen.

 

Dabei wurden folgende Werte zu Grunde gelegt:

 

1. Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

1. Stelle jeder Einrichtung – Eingruppierung S11b (Sozialarbeiter*innen o.Ä. Qualifikation) – 95.000 EUR pro vzä. Stelle

 

2. Stelle (und ggf. folgende Stellen) jeder Einrichtung – Eingruppierung S8b (Erzieher*innen o.Ä. Qualifikation) – 85.000 EUR pro vzä. Stelle

 

Die Sachkosten orientieren sich an den vollzeitäquivalenten Stellen der Einrichtung (10.000 Euro pro vollzeitäquivalente Stelle). Die Betriebskosten sind jeweils auf die individuellen Bedarfe der einzelnen Einrichtungen angepasst und stellen die aktuellen Ist-Kosten dar.

 

Zusätzlich wird es ein Investitionskostenbudget in Höhe von 50.000 EUR geben.

 

2. Jugendverbandsarbeit, Jugendkultur und weitere Träger*innen der Kinder- und Jugendarbeit

 

Alle Stellen – Eingruppierung EG 10 – 100.000,- EUR pro vzä. Stelle

 

Die Betriebskosten sind jeweils auf die individuellen Bedarfe der einzelnen Einrichtungen angepasst und stellen die aktuellen Ist-Kosten dar.

 

3. Projektfinanzierungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit

 

 ViF-Beratungsstelle (Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen) – 110.000 EUR

 Startbahn Zukunft (Agenturmark) – 135.000 EUR

 KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss (Agenturmark) – 80.000 EUR

 

Alle Werte beziehen sich auf den Förderzeitraum für 2026. Danach steigen die Förderungen jährlich mit einer Dynamisierung von jeweils drei Prozent.

 

 

 

7. Fazit und Ausblick

 

In der Vorlage 0910/2020 wurde beschrieben, dass der Kinder- und Jugendförderplan noch stärker als Steuerungsinstrument genutzt werden soll. Dies wurde vor allem durch die Implementierung der Qualitätsentwicklungsgespräche umgesetzt, die zeitgleicht Evaluationscharakter haben und damit auch der neuen Maßnahmenplanung dienen. Die Fachabteilung „Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen“ nimmt damit ihre Steuerungsverantwortung für den Bereich der Jugendförderung wahr.

 

Im Förderzeitraum wurde außerdem ein Schwerpunkt auf sozialräumliche Vernetzungsstrukturen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Stelle „Servicestelle Jugendbeteiligung“ konnte als Projekt implementiert werden, der gesamtstädtische Jugendrat und die Jugendforen wurden reaktiviert und finden rege Beteiligung, unter anderem auch durch die Beteiligung im Jugendhilfeausschuss. Die Geschäftsordnung der Sozialraumteams konnte durch den Jugendhilfeausschluss beschlossen werden. Diese Arbeit soll im kommenden Zeitraum weiterhin intensiviert werden:

 

In einem abteilungsinternen Prozess beschreibt die Abteilung „Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen“ aktuell die Schnittstellen zwischen den einzelnen Sachgruppen (aktuell: Jugendförderung, Kinder- und Jugendkultur, Jugendhilfe an Schule, Offener Ganztag an Primar- und Förderschulen, sowie Suchtberatung), so dass weitere Synergieeffekte genutzt werden können und Angebote ganzheitlich ineinandergreifen. Dafür wurden auch in den anderen Bereichen Qualitätsentwicklungsgespräche eingeführt, die unter anderem auch jeweils die Querschnittsthemen des Kinder- und Jugendförderplans thematisieren. Ziel dabei ist es, ein gemeinsames Berichtswesen zu entwickeln, so dass sozialräumlich deutlich wird, welche Angebote aus den unterschiedlichen Sachgebieten bereits bestehen und wie diese zu einer bedarfsgerechten Angebotslandschaft (weiter) zusammenwachsen können. Damit soll die wirkungsorientierte Steuerung durch die Abteilung gesteigert werden. Dieser Prozess wurde mit den freien Träger*innen der Jugendhilfe in den zuständigen Arbeitsgemeinschaften abgestimmt.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

Wohnortnahe attraktive Freizeitmöglichkeiten verringern die Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                                                                            Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die im Kinder- und Jugendförderplan benannten Förderungen werden an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe ausgezahlt. Der beschriebene Aufwand wird in der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.

 

Die Stellen in der „Jugend-Lounge Mitte“ im Volme Forum werden nach Beendigung der Landesfinanzierung mit entsprechenden Stellenanteilen erhalten bleiben. Aufgrund der städtischen Trägerschaft stehen diese jedoch nicht in der finanziellen Darstellung des Kinder- und Jugendförderplans sondern sind im Stellenplan eingeplant.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

0660 

Bezeichnung:

 Angebote Jugendarbeit /n Jugend

Auftrag:

1066001 

Bezeichnung:

 Kinder- und Jugendförderplan

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

414100

 488.006,40 €

 512.406,72 €

 538.027,06 €

 564.928,41 €

 593.174,83 €

Aufwand (+)

531800

 2.591.714,44 €

 2.669.465,87 €

 2.749.549,85 €

 2.832.036,35 €

 2.916.997,44 €

Eigenanteil

 

 2.103.708,04 €

 2.157.059,15 €

 2.211.522,79 €

 2.267.107,94 €

 2.323.822,61 €

 

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

Teilplan:

0660

Bezeichnung:

Projekte

Auftrag:

1066003

Bezeichnung:

JUSTBEst 2022-2027

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414000

Bezeichnung:

Zuweisung vom Bund

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

414100

 -98.197,50 

 -98.197,50 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

123.197,50 

123.197,50 

 

 

 

Eigenanteil

 

25.000,00

25.000,00

 

 

 

 

Teilplan:

0660

Bezeichnung:

Projekte

Auftrag:

1066003

Bezeichnung:

Startbahn Zukunft

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

414100

-117.074,35 €

-104.989,10 €

-156.844,50

-161.549,83

-166.396,33

Aufwand (+)

531800

282.815,00

291.326,21

300.066,00

309.067,98

318.340,02

Eigenanteil

 

165.740,65 €

186.337,11 €

143.222,00

147.518,00

151.944

 

Teilplan:

0660

Bezeichnung:

Projekte

Auftrag:

1066003

Bezeichnung:

KAoA - Kein Abschluss ohne Anschluss

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

414100

-132.728,15 €

-115.613,40 €

 

 

 

Aufwand (+)

531800

 245.203,20 

245.203,20 

 

 

 

Eigenanteil

 

112.475,05 €

129.589,80 €

93.359,00

96.160,00

99.045,00

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat - bereits eingeplant.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                                                                            Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2026 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen 2026-2030 wird beschlossen.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine Ausweitung der Angebote erst nach Beschluss des Haushaltes erfolgt und dass Anpassungen vorgenommen werden, falls sich dies aus Beschlüssen zum Haushalt ergeben sollte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

BfHo/PARTEI

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

5

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

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23.04.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen 2026-2030 wird beschlossen.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine Ausweitung der Angebote erst nach Beschluss des Haushaltes erfolgt und dass Anpassungen vorgenommen werden, falls sich dies aus Beschlüssen zum Haushalt ergeben sollte.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

AfD

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

BSW

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen 2026-2030 wird beschlossen.

 

Der Beschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine Ausweitung der Angebote erst nach Beschluss des Haushaltes erfolgt und dass Anpassungen vorgenommen werden, falls sich dies aus Beschlüssen zum Haushalt ergeben sollte.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen