Berichtsvorlage - 0014/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Vorschlag der CDU-Fraktion
hier: Verbesserung und Digitalisierung der Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge im Stadtbezirk Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Lasse Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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21.04.2026
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung der BV Hohenlimburg am 29. Januar 2026 einen Prüfauftrag zur Verbesserung und Digitalisierung der Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge im Stadtbezirk Hohenlimburg gestellt, der im Rahmen der Sitzung nicht vollumfänglich beantwortet werden konnte.
Die Verwaltung berichtet hierzu wie folgt:
Hintergrund:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat im November 2022 die Einführung eines Verleihangebots für Mikromobilitätsfahrzeuge beschlossen (vgl. Vorlage: 0406-3/2022). In Hohenlimburg sollte in der Folge ein sogenanntes stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem eingerichtet werden. Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl hat der damalige Anbieter seinen Betrieb in Hagen jedoch eingestellt bevor ein Verleihangebot in Hohenlimburg etabliert werden konnte.
Aus diesem Grund wurden in Hohenlimburg dann auch keine festen, stationsgebundenen Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge eingerichtet.
Im Mai 2024 hat der Rat der Stadt Hagen die Einführung eines hybriden Verleihsystems für E-Tretroller beschlossen (vgl. Vorlage 0335/2024).
Seit Ende Mai 2024 ist nun das Unternehmen LimeBike Germany GmbH (nachfolgend Lime genannt) in Hagen aktiv und bietet interessierten Kunden im Rahmen eines hybriden Verleihsystems in einem großen Teil des Stadtgebiets E-Tretroller zum Ausleihen an.
Im Frühjahr 2025 hat Lime sein Verleihangebot auch auf Hohenlimburg ausgeweitet. Hierfür wurden in Abstimmung mit der Bezirksvertretung ab Herbst 2024 (vgl. Vorlage 1097/2024) insgesamt sechs stationsgebundene Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote im Stadtbezirk Hohenlimburg eingerichtet.
Eindeutigere Kennzeichnung der bestehenden Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge durch zusätzliche Bodenmarkierungen und Piktogramme:
Die Abstellflächen für E-Tretroller werden aktuell, wie im Antrag erwähnt, hauptsächlich beschildert. Dies erfolgt in der Regel mit dem Verkehrszeichen 314 (VZ 314) in Verbindung mit VZ 1010-68 und VZ 1010-52 StVO. Bodenmarkierungen sind grundsätzlich zur Abgrenzung der Abstellfläche möglich und werden, wenn es sinnvoll ist, auch bereits mit angeordnet.
Abbildung 1: Beschilderung einer Abstellfläche mit dem VZ 314 in Verbindung mit VZ 1010-68 & VZ 1010-52 StVO
Piktogramme kommen derzeit zur Kennzeichnung der Abstellflächen nicht in Frage. Zurzeit evaluieren die Verwaltung und Lime gemeinsam die bestehenden Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang werden an stark nachgefragten Standorten zusätzliche Abstellflächen eingerichtet. Jedoch werden auch einzelne Abstellflächen, etwa aufgrund geringer Nutzung oder eines hohen Parkdrucks, aufgehoben bzw. verlegt.
So hat Lime aus betrieblichen Gründen und wegen zu geringer Nachfrage seine Servicezone verkleinert und bedient den Bereich Berchum nicht mehr. Daher wurde die im Dezember 2024 eingerichtete Abstellfläche am Berchumer Dorfplatz im Februar 2026 aufgehoben und steht seitdem wieder als PKW-Parkfläche zur Verfügung.
In solchen Fällen wird die Beschilderung zunächst abgeklebt, bis entschieden ist, ob ein alternativer Standort eingerichtet wird bzw. ob an dieser Stelle überhaupt weiterhin Bedarf für eine Abstellfläche besteht. Bei einer Kennzeichnung der Abstellflächen durch Piktogramme wäre sowohl die Aufhebung als auch eine mögliche spätere Wiederinbetriebnahme deutlich aufwendiger.
Da derzeit noch unklar ist, welche Abstellflächen dauerhaft bestehen bleiben, wäre aus Sicht der Verwaltung das Risiko zu hoch, Piktogramme regelmäßig erneuern bzw. wieder entfernen zu müssen – ganz abgesehen von den hierdurch entstehenden Kosten.
Eindeutige digitale Abbildung der Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge:
Lime betreibt sein Verleihsystem auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Mai 2024, der die Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihsystems vorsieht. Dieses Verleihsystem kombiniert feste und flexible Abstellmöglichkeiten: An ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet – etwa am Hagener Hauptbahnhof – wurden obligatorische Abstellflächen für E-Tretroller eingerichtet. Im übrigen Stadtgebiet können die Nutzer die E-Tretroller entweder
an optionalen Abstellflächen oder im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung frei im öffentlichen Straßenraum ausleihen und wieder abstellen. Die Abstellflächen sollen insbesondere an stark frequentierten Orten, wie ÖPNV-Knotenpunkten oder im Umkreis von Fußgängerzonen, ein geordnetes Abstellen der E-Tretroller ermöglichen.
In Hohenlimburg können die E-Tretroller – mit Ausnahme einer Parkverbotszone im Bereich der Fußgängerzone und entlang der Lenne – frei im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Auch in Elsey können die E-Tretroller frei im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Jedoch gibt es auch hier Parkverbotszonen: Im Bereich des Ostfeld-Friedhofs sowie im Umfeld der Grundschule Im Kley und der Hauptschule Hohenlimburg (vgl. Abb. 2).
Die fünf optionalen Abstellflächen in Hohenlimburg (vgl. Abb. 2) sind in der App des Anbieters Lime verzeichnet, werden jedoch nicht durch Geofencing begrenzt, da die E-Tretroller auch außerhalb der Abstellflächen abgestellt werden dürfen.
Das Umweltamt erarbeitet derzeit eine digitale Karte, auf der die Abstellflächen und Parkverbotszonen im Hagener Stadtgebiet dargestellt sind. Diese digitale Karte soll nach Fertigstellung im städtischen Geodatenportal sowie über die städtische Webseite abrufbar sein.
Abbildung 2: Abstellflächen und Parkverbotszonen in Hohenlimburg
Abstellflächen im Stadtbezirk Hohenlimburg, die sich aufgrund häufiger Fehlbelegungen besonders für Kennzeichnung mit Bodenmarkierungen & Piktogrammen eignen:
Der Verwaltung liegen keine Daten zu Fehlbelegungen der Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge durch andere Verkehrsteilnehmer vor.
Auch dem Unternehmen Lime liegen hierzu keine belastbaren Daten vor. Da die E-Tretroller frei im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden können – also auch in unmittelbarer Nähe zu einer blockierten Abstellfläche - melden die Nutzer Fehlbelegungen nur in Einzelfällen an Lime.
Vor diesem Hintergrund kann von Seiten der Verwaltung keine Aussage dazu getroffen werden welche Abstellflächen sich aufgrund häufiger Fehlbelegungen besonders für eine zusätzliche Kennzeichnungen mit Bodenmarkierungen und Piktogrammen eignen.
Darüber hinaus kann der WBH entsprechende Piktogramme für Mikromobilitätsfahrzeuge nur auf Asphalt aufbringen. Auf gepflasterten Untergründen ist ein Aufbringen nicht möglich, da durch die Bewegung des Pflasters das Piktogramm innerhalb kurzer Zeit einreißt und dann abblättert.
Aus diesem Grund kommen die Abstellflächen an der Bahnstraße (neben den Radboxen) und am Parkplatz Fräulein-Richard-Platz nicht für eine entsprechende Markierung in Frage.
Der von Frau Kuschel-Eisermann genannte Standort an der Sparkasse in Elsey sowie die Abstellflächen vor dem Rathaus in Hohenlimburg und der Rundturnhalle in Elsey sind asphaltiert, sodass sie aus technischer Sicht grundsätzlich mit einem Piktogramm markiert werden könnten.
Finanzieller & organisatorischer Aufwand der Kennzeichnung von Abstellflächen durch Piktogramme:
Der organisatorische Aufwand für die Kennzeichnung der existierenden Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge umfasst mehrere Umsetzungsschritte.
Zunächst ist eine erneute Prüfung der vorgesehenen Standorte erforderlich, bei der – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger – untersucht wird, ob die Bodenbeschaffenheit eine Markierung zulässt.
Anschließend sind die verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen und die konkrete Ausgestaltung der Markierungen festzulegen, sodass eine Ausführung der Markierungsarbeiten durch den WBH erfolgen kann.
Darüber hinaus entsteht ein fortlaufender Aufwand für die Kontrolle und Unterhaltung der Abstellflächen.
Laut Aussage des WBH muss pro Piktogramm mit Nettokosten von 150 € gerechnet werden.
Eine Schätzung für die Umsetzung und Organisation aller im Antrag genannten Maßnahmen kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Insbesondere Menschen mit Behinderungen können durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller an bestimmten Stellen gefährdet und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, sodass diese Menschen von einer verbesserten Kennzeichnung der Abstellflächen im Stadtbezirk Hohenlimburg profitieren würden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung:
Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
