Beschlussvorlage - 0006/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk
hier: Einleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.03.2026
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.03.2026
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.03.2026
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, Gem. Boele, Flur 28 mit den Flurstücken Nr. 93, 108, 114 teilw., 117 bis 121 und 154 -157. Im Süden wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Westen schließt sich der Hengsteysee mit der Brücke am Laufwasserkraftwerk an, im Norden befindet sich die Aufschüttung, entstanden durch die Ausbaggerung des Hengsteysees.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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281,3 kB
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10.03.2026 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, Gem. Boele, Flur 28 mit den Flurstücken Nr. 93, 108, 114 teilw., 117 bis 121 und 154 -157. Im Süden wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Westen schließt sich der Hengsteysee mit der Brücke am Laufwasserkraftwerk an, im Norden befindet sich die Aufschüttung, entstanden durch die Ausbaggerung des Hengsteysees.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Plangebiet umfasst zu großen Teilen Flächen, die für eine Parkplatznutzung nicht geeignet sind bzw. nicht in Frage kommen.
Dazu zählt die südliche große Waldfläche, die nur rudimentär beschrieben wird, ohne aussagefähige Informationen für den Abstimmungsprozess.
Etwa ein Viertel der Gesamtfläche des Plangebietes umfasst das Flurstück 119 mit ca. 2400 m². Diese Parzelle ist eine Gleistrasse, die zugleich zur erhaltenswerten kritischen Infrastruktur gehört. Sie ist voll betriebsfähig, kann jederzeit genutzt werden und steht nicht im Eigentum der Stadt.
Deshalb ist die Parzelle 119 in vollem Umfang aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Der Sachverhalt ist in der Formulierung der Beschlussvorlage anzupassen.
(Änderung des Beschlussvorschlages zweiter Absatz Zeile 2 neu: 93, 108,114 Teilw.,117,118, 120, 121 und 154 bis 157. Im Süden...
Seite 2 vorletzter Absatz, dritte Zeile ist die Zahl 119 zu streichen.)
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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LNU NRW e. V. |
3 |
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BUND NRW e. V. |
2 |
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NABU NRW e. V. |
2 |
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WLV e. V. |
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LFV NRW e. V. |
1 |
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LJV NRW e. V. |
1 |
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LSB NRW e. V. |
1 |
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LVG NRW e. V. |
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LV WLI e. V. |
1 |
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SDW NRW e. V. |
1 |
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WBV NRW e. V. |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
12 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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