25.03.2026 - 8.7 Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteyse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche möchte wissen, was mit den Schienen geschehen soll.

 

Herr Kozinski antwortet, dass die Schienen nicht verkauft werden sollen. Die Stadt plane derzeit mit dem angrenzenden Flurstück. Ziel des Vorverkaufsrechts sei es, dass die Stadtverwaltung von diesem Gebrauch machen könnte, sobald der derzeitige Eigentümer das Flurstück mit den Schienen doch verkaufen möchte.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, Gem. Boele, Flur 28 mit den Flurstücken Nr. 93, 108, 114 teilw., 117 bis 121 und 154 -157. Im Süden wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Westen schließt sich der Hengsteysee mit der Brücke am Laufwasserkraftwerk an, im Norden befindet sich die Aufschüttung, entstanden durch die Ausbaggerung des Hengsteysees.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage