Beschlussvorlage - 0265/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Umsetzung: sodort

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH (HKW) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Hagen den Kalksteinbruch „Steltenberg“ im Ortsteil Hohenlimburg-Oege. Da die Abbaufläche mehr als 10 Hektar beträgt, handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Nr. 2.1, Spalte 1, des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Die derzeit genehmigte Betriebsfläche für die Gewinnung umfasst eine Größe von ca. 35 ha. Hiervon entfallen etwa 20 ha auf die tatsächliche Gewinnungsfläche, der Rest auf Betriebsanlagen und ehemalige Gewinnungsflächen, die heute z. B. als Klärteich dienen. Aufgrund der privatrechtlichen Flächenverfügbarkeit steht der nördliche Teil der genehmigten Abbaufläche nur noch bis Ende 2010 zur Verfügung.

Durchgeführte Berechnungen zeigen, dass die genehmigten Vorräte nur noch eine Gewinnung für etwa 9 Jahre erlauben, und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass dann ein Endausbauzustand erreicht ist, der keine geeigneten Zuwegungen mehr zu potentiellen Erweiterungsflächen enthält. Um den Produktionsstandort langfristig zu erhalten, ist die Orientierung in neue Abbaubereiche notwendig.

Eine Lagerstättenexploration hat im Ergebnis gezeigt, dass sich dazu eine Fläche eignet, die sich östlich an den bestehenden Steinbruch anschließt und aufgrund der Flurbezeichnung „Ahm“ genannt wird (Anlage 1). Dieses Areal mit einer Fläche von ca. 9,6 ha soll in einem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) für die zukünftige Gewinnung zugelassen werden. Die Fläche überschreitet die Stadtgrenze und setzt sich auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn fort.

Die Fa. HKW hat mit Datum vom 29.01.2010 einen Genehmigungsantrag bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen eingereicht. Teil des Antrags sind die Ergebnisse einer vorausgegangenen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), da Steinbrüche nach Nr. 2.1.2, Spalte 1, des Anhangs 1 zum UVPG aufgeführt sind.

Auslegung der Antragsunterlagen und der dazugehörigen Unterlagen: In der Zeit vom 01.03.2010 bis einschließlich 31.03.2010 im Rathaus der Stadt Hagen, im Rathaus II der Stadt Iserlohn und bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde zur Einsicht für Jedermann.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben: Vorzubringen in der Zeit vom 01.03.2010 bis einschließlich 15.04.2010 schriftlich bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 19.05.2010 (auch bei Ausbleiben des Einwenders) behandelt. Bei Bedarf wird hier die Erörterung jeweils am darauffolgenden behördlichen Arbeitstag  ab 9:00 Uhr fortgesetzt. Der Termin ist öffentlich. Ein Recht zur Erörterung haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2010 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Ohne Beschlussfassung.

 

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29.04.2010 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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04.05.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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01.06.2010 - Naturschutzbeirat - vertagt

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30.06.2010 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat lehnt das Erweiterungsvorhaben ab.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       12

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         1