Stellungnahme - 0056/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der FDP-Ratsgruppe
hier: Leistungsbezug durch Zuwanderer aus Südosteuropa
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Lichtenberg
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2026
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Sachverhalt
Zu der Anfrage der FDP-Gruppe nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Zahlen, Daten, Vergleich mit anderen Städten
- Wie viele Fälle von Entzug des Bürgergelds und Verhängung einer Ausreiseverpflichtung gegen EU-Bürger/innen aus Südosteuropa (insb. Rumänien/Bulgarien) wurden in den letzten 3 Kalenderjahren in Hagen bearbeitet?
Die Fälle von Entzug des Bürgergelds können ausschließlich vom Jobcenter mitgeteilt werden.
Die Prüfung einer möglichen Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit erfolgt durch Einleitung eines Anhörungsverfahrens, in
2023 – 154 Anhörungen
2024 – 10 Anhörungen
2025 – 35 Anhörungen
Dies führte zu Feststellungen des Verlustes der Freizügigkeit in
2023 – in 21 Fällen
2024 – in 1 Fall
2025 – in 3 Fällen
Die Verlustfeststellungen in 2025 erfolgten in zwei Fällen aus strafrechtlichen Gründen und in einem Fall wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung.
- Wie viele davon führten tatsächlich zum Entzug von Leistungen bzw. zu einer Ausreiseverpflichtung?
Über den Entzug von Leistungen kann nur das Jobcenter eine Auskunft erteilen.
Die Verwaltungsverfahren führten zu einer Ausreise in
2023 - 14 Fälle (13 freiwillige, 1 Abschiebung)
2024 - 3 Fälle (2 freiwillige, 1 Abschiebung)
2025 - ein Rückführungsverfahren läuft aktuell
- Welcher Anteil der zugewanderten EU-Bürger/innen in Hagen erfüllt nachweislich nicht die Voraussetzungen für den Leistungsbezug gemäß EU-Recht (fehlender ausreichender Arbeitsbeitrag)?
Die Frage, welcher Anteil der zugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hagen die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nach Maßgabe des Unionsrechts nachweislich nicht erfüllt, lässt sich nicht pauschal oder zahlenmäßig beantworten.
Der Zugang von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu existenzsichernden Sozialleistungen richtet sich nach einem komplexen Regelungsgefüge des Unionsrechts, insbesondere nach der Richtlinie 2004/38/EG sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Maßgeblich ist stets eine einzelfallbezogene Prüfung, bei der unter anderem Aufenthaltsstatus, Dauer des Aufenthalts, Art und Umfang einer tatsächlichen und echten Erwerbstätigkeit sowie gegebenenfalls ausreichende Existenzmittel zu berücksichtigen sind.
Ein fehlender oder nicht ausreichender Arbeitsbeitrag im Sinne der unionsrechtlichen Vorgaben führt nicht automatisch zum Ausschluss vom Leistungsbezug. Vielmehr sind die unionsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung sowie der Schutz vor automatischen Ausschlussmechanismen zu beachten.
Eine statistische Erfassung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die nachweislich nicht leistungsberechtigt sind, erfolgt regelmäßig nicht, da die Leistungsberechtigung weder abstrakt noch gruppenbezogen festgestellt werden kann, sondern ausschließlich im Rahmen individueller Verwaltungsentscheidungen.
Vor diesem Hintergrund ist die Benennung eines konkreten Anteils rechtlich wie tatsächlich nicht möglich.
- Welche Gründe benennt die Verwaltung dafür, dass in Hagen im letzten Jahr bedeutend weniger Entzüge/Ausreisepflichten ausgesprochen wurden als in vergleichbaren Kommunen?
Im Vergleich dazu sind in Hagen 28 Mitarbeitende für insgesamt ca. 49.000 Ausländer zuständig.
Darüber hinaus ist hier nicht bekannt, ob die Ermittlung der Fallzahlen nach den gleichen Kriterien erfolgt ist. In Hagen wurden nur die rechtskräftigen Entscheidungen gezählt.
- Rechtliche Grundlagen und Verwaltungspraxis
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wird in Hagen entschieden, ob der Anspruch auf Bürgergeld bei EU-Bürger/innen entfällt (z. B. Arbeitnehmerstatus, Mindestarbeitsstunden etc.)?
Die Prüfung und Entscheidung, ob ein Anspruch auf Bürgergeld bei EU-Bürger/innen entfällt, obliegt dem Jobcenter.
- Welche Kriterien legt die Verwaltung in Hagen an, um zu prüfen, ob ein/e EU-Bürger/in durch eigene Arbeit „ausreichend“ zum Lebensunterhalt beiträgt?
siehe Antwort zu 1. c)
- In welchen Fällen wird bei der Ausländerbehörde von einer Annahme eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen, obwohl nur eine geringfügige Beschäftigung (z. B. < 6 h/Woche) vorliegt?
Obwohl sozialversicherungsrechtliche Unterschiede bestehen, handelt es sich bei einer geringfügigen Beschäftigung auch um ein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne. Es gelten Arbeitsrechte und -pflichten, auch wenn sie in dieser Form etwas vereinfacht sind. Hier wird auf die Antwort zu 1. c) verwiesen.
- Welche rechtlichen Risiken oder Haftungsfragen sieht die Verwaltung bei Entscheidungen zum Entzug von Leistungen und bei Ausreiseverpflichtungen (z. B. Klagen, Rechtsmittel, Urteile)?
Die Verwaltung sieht bei Entscheidungen zum Entzug von Leistungen und zur Ausreiseverpflichtung erhebliche rechtliche Risiken. Diese reichen von einer hohen Klage- und Eilrechtsschutzquote über komplexe europarechtliche Fragestellungen bis hin zu möglichen Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen. Um rechtswidrige Entscheidungen, finanzielle Folgelasten und Präzedenzwirkungen zu vermeiden, ist eine besonders sorgfältige und oftmals zeitintensive Einzelfallprüfung erforderlich.
Ein erhebliches Prozessrisiko besteht darin, dass Verwaltungsgerichte regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abstellen. Dadurch können nach Erlass der Verfügung vorgelegte Nachweise – etwa zur Erwerbstätigkeit oder zu persönlichen Umständen – zu einer abweichenden gerichtlichen Bewertung führen, obwohl die Entscheidung der Verwaltung zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtmäßig war. Dies erschwert eine rechtssichere und konsistente Vollzugspraxis.
- Praktische Umsetzung und Ressourcen
- Wie viele Mitarbeitende sind in Hagen mit der Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Leistungsausschlüssen und Ausreiseverpflichtungen befasst (z. B. Jobcenter, Ausländerbehörde)?
Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind in Hagen insgesamt 28 Mitarbeitende zuständig, davon insgesamt 15 Mitarbeitende für die abschließende Prüfung, Feststellung und Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen.
- Welche statistischen oder fortlaufenden Kriterien nutzt die Verwaltung zur Identifizierung potenzieller Fälle (z. B. Meldedaten, Jobcenter-Statistiken, Hinweise anderer Behörden)?
Die Identifizierung potenzieller Fälle erfolgt nicht anhand eines einzelnen Kriteriums, sondern auf Grundlage verschiedener fortlaufend ausgewerteter Datenquellen. Dazu zählen Meldedaten, Leistungs- und Beschäftigungsinformationen (Mitteilungen der Jobcenter, Arbeitgeber) sowie Hinweise anderer Behörden (Gerichtsurteile - strafrechtliche Gründe für eine Verlustfeststellung).
- Existieren deutliche Prozessunterschiede zur Nachbarstadt Gelsenkirchen (die laut Medien deutlich mehr Fälle bearbeitet)? Wenn ja, welche und warum?
Die Prozesse in Gelsenkirchen sind nicht bekannt. Beide Ausländerbehörden führen nur anlassbezogene Prüfungen durch, z. B. auf Grund einer Mitteilung des jeweiligen Jobcenters. Gesichert ist aktuell die Erkenntnis, dass in der Ausländerbehörde in Gelsenkirchen für die Verlustfeststellungen ein spezielles Team zuständig ist.
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um künftig die Entscheidungspraxis bei nachweislich nicht ausreichend erwerbstätigen EU-Bürger/innen zu stärken oder zu standardisieren?
Eine Entscheidung über eine Verlustfeststellung kann nicht einzig und allein über eine nicht ausreichende Erwerbstätigkeit getroffen werden. Vielmehr sind auch die familiären Verhältnisse entscheidend und müssen in die Prüfung mit einbezogen werden - Stichwort schulpflichtige Kinder - (siehe Antwort zu 1. c). Jedem Hinweis auf Verlust der Freizügigkeit durch Jobcenter oder andere Behörden wird nachgegangen und unterliegt einer anlassbezogenen Einzelfallprüfung.
Die Verwaltung arbeitet daran, die Entscheidungspraxis bei EU-Bürger*innen mit nachweislich nicht ausreichender Erwerbstätigkeit zu stärken und zu standardisieren. Im Rahmen der aktuellen Personalausstattung ist anlassbezogen weiterhin eine eingehende Prüfung der zugrunde zu legenden Höhe der Lebensunterhaltssicherung inklusive der familiären Verhältnisse geplant. Des Weiteren geplant sind
- regelmäßige Schulungen zu EU-Recht, Sozialrecht und aktuellen Gerichtsurteilen (letztes Inhouse-Seminar in 2025)
- weitere Checklisten und Leitfäden für Sachbearbeitende
- fortlaufendes Monitoring und Wiedervorlage-Systeme zur Fallüberprüfung
- frühzeitige Information für Betroffene
- weiterer Austausch u. a. mit der Ausländerbehörde Gelsenkirchen und dem Jobcenter Hagen
Ziel ist eine transparente, rechtssichere und zugleich flexible Praxis, die sowohl die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt als auch individuelle Lebenssituationen einbezieht.
