Beschlussvorlage - 0363/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag eines gewerblich genutzten Gebäudes zu zwei Spielhallen mit Gastronomie auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 1 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Nutzungsänderung eines gewerblich genutzten Gebäudes zu

  • zwei Spielhallen mit ca. 76 qm im Bestand und ca.145 qm als Erweiterung  im Erdgeschoss und
  • Gastronomie mit ca. 105 qm im Bestand und einer geplanten Terrasse von ca. 112 qm im 1. Obergeschoss

auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 1

Gemarkung Hagen, Flur 13, Flurstücke 201,205.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0020/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 15.4.2010.

 

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II (421) „Bahnhofsviertel-Erweiterung“ u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben  planungsrechtlich zugestimmt, da es mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar ist.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 10.06.2010 ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, das die weitere Ansiedlung von Spielhallen im Bereich der Fehrbelliner Straße/ Altenhagener Straße verhindert.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0