Beschlussvorlage - 1018/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gemäß § 5 GeschO zur Beantwortung einiger Fragen zum Thema „Wettbewerb unter ungleichen Rahmenbedingungen: Benachteiligung der Taxiunternehmen in Hagen gegenüber Uber“ gestellt.

 

Die Verwaltung kann wie folgt Stellung beziehen:

 

1. Wie gedenkt die Verwaltung, die Einhaltung der Rückkehrpflicht künftig systematisch zu kontrollieren?

Im Rahmen von stichpunktartigen Kontrollen werden vom Städtischen Ordnungsdienst sowie der Sachgruppe Verkehrsangelegenheiten Taxis und Mietwagen aufgrund der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten überprüft.

 

2. Sind regelmäßige Schwerpunktkontrollen an bekannten Wartehotspots geplant?

Es wurden bereits derartige Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Diese werden weiterhin stattfinden.

 

3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die strukturellen Wettbewerbsnachteile der Taxiunternehmer auszugleichen?

Es bestehen derzeit keine Gründe, Maßnahmen zu treffen um in den Wettbewerb einzugreifen.

Bei der Verwaltung ist kein „Abschwung“ oder Rückgang von Taxikonzessionen oder entsprechender Beantragungen zu erkennen. Die Warteliste für freiwerdende Taxikonzessionen hat weiterhin Bestand.

Das Taxigewerbe erscheint daher weiterhin lukrativ.

 

4. Wie wird die steuerliche Gleichbehandlung von Taxis und Uber-Mietwagenunternehmen sichergestellt?

Aktuell liegen die Taxis mit 7% Mehrwertsteuer klar im Vorteil gegenüber den mit 19% besteuerten Mietwagen (z.B. UBER).

Steuerrechtliche Belange obliegen der Finanz- und Zollbehörde.

 

5. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die langfristige Existenz des Taxi-Gewerbes als Teil der öffentlichen Mobilitätsinfrastruktur zu sichern?

Vgl. Antwort 3.

 

6. Wie ist die steuerliche Transparenz bei den über Uber vermittelten Mietwagenunternehmen gewährleistet?

Hier kann keine Aussage getroffen werden. Steuerrechtliche Belange obliegen der Finanz- und Zollbehörde.

 

7. Unterliegen diese Fahrzeuge ebenfalls vergleichbaren fiskalischen Anforderungen?

Vgl. Antwort 6.

 

8. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass hier kein struktureller Vorteil durch geringere oder kaum überprüfbare steuerliche Erfassung entsteht?

Vgl. Antwort 6.

 

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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