Beschlussvorlage - 1018/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der AfD-Fraktion
hier: Wettbewerb unter ungleichen Rahmenbedingungen:
Benachteiligung der Taxiunternehmen in Hagen gegenüber „UBER“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Sabrina Göbel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2026
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Sachverhalt
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gemäß § 5 GeschO zur Beantwortung einiger Fragen zum Thema „Wettbewerb unter ungleichen Rahmenbedingungen: Benachteiligung der Taxiunternehmen in Hagen gegenüber Uber“ gestellt.
Die Verwaltung kann wie folgt Stellung beziehen:
1. Wie gedenkt die Verwaltung, die Einhaltung der Rückkehrpflicht künftig systematisch zu kontrollieren?
Im Rahmen von stichpunktartigen Kontrollen werden vom Städtischen Ordnungsdienst sowie der Sachgruppe Verkehrsangelegenheiten Taxis und Mietwagen aufgrund der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten überprüft.
2. Sind regelmäßige Schwerpunktkontrollen an bekannten Wartehotspots geplant?
Es wurden bereits derartige Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Diese werden weiterhin stattfinden.
3. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die strukturellen Wettbewerbsnachteile der Taxiunternehmer auszugleichen?
Es bestehen derzeit keine Gründe, Maßnahmen zu treffen um in den Wettbewerb einzugreifen.
Bei der Verwaltung ist kein „Abschwung“ oder Rückgang von Taxikonzessionen oder entsprechender Beantragungen zu erkennen. Die Warteliste für freiwerdende Taxikonzessionen hat weiterhin Bestand.
Das Taxigewerbe erscheint daher weiterhin lukrativ.
4. Wie wird die steuerliche Gleichbehandlung von Taxis und Uber-Mietwagenunternehmen sichergestellt?
Aktuell liegen die Taxis mit 7% Mehrwertsteuer klar im Vorteil gegenüber den mit 19% besteuerten Mietwagen (z.B. UBER).
Steuerrechtliche Belange obliegen der Finanz- und Zollbehörde.
5. Welche Schritte unternimmt die Verwaltung, um die langfristige Existenz des Taxi-Gewerbes als Teil der öffentlichen Mobilitätsinfrastruktur zu sichern?
Vgl. Antwort 3.
6. Wie ist die steuerliche Transparenz bei den über Uber vermittelten Mietwagenunternehmen gewährleistet?
Hier kann keine Aussage getroffen werden. Steuerrechtliche Belange obliegen der Finanz- und Zollbehörde.
7. Unterliegen diese Fahrzeuge ebenfalls vergleichbaren fiskalischen Anforderungen?
Vgl. Antwort 6.
8. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass hier kein struktureller Vorteil durch geringere oder kaum überprüfbare steuerliche Erfassung entsteht?
Vgl. Antwort 6.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
4nnnnn |
Bezeichnung: |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrertrag (-) |
4nnnnn |
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Minderaufwand (+) |
5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition: |
6nnnnn |
Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrein- zahlung (-) |
6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) |
7nnnnn |
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Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
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Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
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Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: |
4/5nnnnn |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) |
4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
