Vorschlag zur Tagesordnung - 1003/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fachverwaltung wird gebeten in der Sitzung darzustellen, ob notwendige und/oder schon

geplante Sanierungsvorhaben im Bereich der Sportstätten aus dem oben angegebenen

Förderprogramm als förderfähig eingeschätzt werden.

Wenn ja, beabsichtigt die Verwaltung sich mit Interessensbekundungen unter Einreichung

entsprechender Projektskizzen bis zum 15. Januar 2026 an der ersten Phase der Förderung zu

beteiligen? Ließe sich dabei die notwendige Komplementärfinanzierung von mind. 25 % durch

Beteiligung Dritter oder durch Kumulierungen mit anderen Förderungen reduzieren?

Gibt es innerhalb der Verwaltung noch keine Befassung mit dem Thema, so wird die Verwaltung

aufgefordert, für die nächste Sitzung in 2026 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

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Sachverhalt

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte

der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die

für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro

sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.

Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Die SPD-Fraktion begrüßt die Bereitstellung der Mittel ausdrücklich, weil damit wichtige Impulse für die

Modernisierung der Sportinfrastruktur in unserer Stadt gesetzt werden können. Für uns bietet die

Förderung Chancen, den Sport in Hagen zu stärken und zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt

sowie die soziale Integration spürbar zu fördern.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen