10.12.2025 - 9.3 Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Fachverwaltung wird gebeten in der Sitzung darzustellen, ob notwendige und/oder schon

geplante Sanierungsvorhaben im Bereich der Sportstätten aus dem oben angegebenen

Förderprogramm als förderfähig eingeschätzt werden.

Wenn ja, beabsichtigt die Verwaltung sich mit Interessensbekundungen unter Einreichung

entsprechender Projektskizzen bis zum 15. Januar 2026 an der ersten Phase der Förderung zu

beteiligen? Ließe sich dabei die notwendige Komplementärfinanzierung von mind. 25 % durch

Beteiligung Dritter oder durch Kumulierungen mit anderen Förderungen reduzieren?

Gibt es innerhalb der Verwaltung noch keine Befassung mit dem Thema, so wird die Verwaltung

aufgefordert, für die nächste Sitzung in 2026 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Vorsitzender

1

 

 

CDU

4

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

BSW

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage