Beschlussvorlage - 1020/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Tribüne vom Erich-Berlet-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Michael Kirchhof
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.12.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2025
|
Sachverhalt
Das Erich-Berlet-Stadion (früher Kirchenbergstadion) wurde 1975 als Betonbauwerk errichtet. Es besteht aus einem Großfeld mit Großtribüne und einem Kleinfeld mit Kleintribüne. Hier müssen Ortbetonteile aufgrund mangelnder Betonüberdeckung saniert werden. Hierzu ist das Reinigen, Beschichten und „Wiederversiegeln" der Biegebewehrung erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzlich Stabstähle eingebaut werden. Die Oberseite der Konstruktion muss versiegelt werden, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann. Über das „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Förderprogramme“ besteht nun die Möglichkeit, das Vorhaben, dessen Gesamtkosten bei 392.700 Euro liegen, mit bis zu 75 Prozent fördern zu lassen, sofern es eine entsprechende Förderzusage gibt.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bietet für Städte in der Haushaltssicherung die Möglichkeit, Maßnahmen bis zu 75 Prozent fördern zu lassen, sofern ein entsprechender Antrag bis zum 15.01.2026 gestellt wird. Voraussetzung ist hier ein entsprechender Ratsbeschluss; förderlich ist zudem das Vorliegen einer Projektskizze bis zur Leistungsphase III.
Obwohl es angesichts der knappen Zeitspanne nicht möglich ist, eine Projektskizze bis zu Leistungsphase III oder höher zu erstellen, möchte das Servicezentrum Sport (SZS) in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) die dringende notwendige Betonsanierung im Erich-Berlet-Stadion für eine mögliche Förderung anmelden.
Das Erich-Berlet-Stadion (früher Kirchenbergstadion) wurde 1975 als Betonbauwerk errichtet. Es besteht aus einem Großfeld mit Großtribüne und einem Kleinfeld mit Kleintribüne, die beide unterkellert sind. Die Großtribüne ist fast komplett überdacht, während die Kleintribüne keine Überdachung aufweist. Hier müssen Ortbetonteile aufgrund mangelnder Betonüberdeckung dringend saniert werden. Hierzu ist das Reinigen, Beschichten und „Wiederversiegeln" der Biegebewehrung erforderlich. Gegebenenfalls müssen zusätzlich Stabstähle eingebaut werden. Die Oberseite der Konstruktion muss versiegelt werden, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann.
Bei Begutachtungen wurde festgestellt, dass die erforderliche Betonüberdeckung der Biegebewehrung (Stahleinlagen in den unteren Bereichen der Tribünen) nicht ausreichend, bzw. gar nicht vorhanden ist. Frühere Vorschriften sahen hier eine 3 cm Betonüberdeckung vor, heute sind 5 cm verpflichtend. Aus diesem Grunde ist der Stahl im Laufe der Jahre durch Luft und Feuchteeintrag teilweise bis zu 30 Prozent verrostet, was zu Betonabplatzungen geführt hat. Da auch über die nicht mehr vorhandene Versiegelung der oberen Flächen Wasser in die Konstruktion eindringen konnte, wird der oben beschriebene Vorgang noch unterstützt. Bei der Kleintribüne sind die Schäden größer, da es hier keine Überdachung gibt. Aus den genannten Gründen ist die Tragfähigkeit der Anlagen nicht mehr in ausreichender Form gegeben und muss in erforderlichem Maße wiederhergestellt werden.
Vorrangig ist daher die Wiederherstellung der ausreichenden Tragfähigkeit. Hier muss an der Unterkonstruktion saniert werden. Der obere Bereich der Tribünen muss abgedichtet werden, um insgesamt nachhaltige Ergebnisse zu erhalten.
Der bereits offenliegende Stahl muss in ausreichendem Maß von losen Betonstücken befreit werden. Der dann freiliegende Stahl muss gereinigt (und mit einem Schutzanstrich versehen werden. Vorab ist über statische Nachweise zu prüfen, ob die derzeit noch vorhandene Stahleinlage (die Rostanteile sind folglich nicht mehr vorhanden) für die Konstruktion als noch ausreichend angesehen werden kann.
Da dies in einigen Bereichen wahrscheinlich nicht ausreichend sein wird, müssen zusätzliche Bewehrungsstäbe eingelegt werden. Hierzu müssen in den betroffenen Bereichen zusätzliche Schlitze für das Einlegen der Stahlstäbe in den Beton gefräst werden. Zusätzlich müssen die Stahlstäbe ordnungsgemäß gelagert werden.
Abschließend muss der Stahl wieder mit einer Mörtelschicht überdeckt werden, um zukünftige Korrosion zu vermeiden. Danach sollte noch ein Schutzanstrich aufgebracht werden.
Zusätzlich muss der Bereich oberhalb der Tribünen gegen Wassereintritt gesichert werden. Die wesentlichsten Schadenstellen für das Eindringen von Wasser existieren im Bereich der vorhandenen Fugen. Die gesamten Oberflächen müssen zudem versiegelt werden. Die Oberflächenbeschichtung muss dauerhaft elastisch bleiben.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 392.700 Euro. Sollte dem Förderantrag stattgegeben werden, würde sich der Eigenanteil auf etwa 98.000 Euro reduzieren. Gemäß Ausschreibung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ müsste im Falle einer positiven Förderzusage das Projekt bis zum Jahre 2031 umgesetzt und abgeschlossen sein.
Sofern unser Antrag erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
4210 |
Bezeichnung: |
Sportstätten- und förderung |
|
Auftrag: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenart: |
414240 |
Bezeichnung: |
Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land |
|
|
524201 |
Bezeichnung: |
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens |
|
|
Kostenart |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|
Ertrag (-) |
414240 |
392.700 € |
|
|
|
|
|
Aufwand (+) |
524201 |
392.700 € |
|
|
|
|
|
Eigenanteil |
|
0 € |
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
|
x |
Die Finanzierung der Maßnahme ist -vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates- in der Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2026/2027 berücksichtigt und mit Refinanzierung aus der Sportpauschale hinterlegt. Sofern unser Antrag auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgreich ist, würde die Sportpauschale in entsprechender Höhe entlastet. |
- Steuerliche Auswirkungen
|
x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
|
x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
104,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
77,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
395,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
267 kB
|
