Beschlussvorlage - 0924/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsuntersuchung Kreuzung Altenhagener Brücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.12.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Variante 3 der „Verkehrsuntersuchung Kreuzung Altenhagener Brücke“ als verkehrliche Lösung nach dem Rückbau der Brücke Ebene 2 sowie im Anschluss weiterer Ingenieurbauwerke in diesem Bereich, zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Sachverhalt
Anlass
Die Brücke Ebene 2 und Rampe am ehemaligen Arbeitsamt sind für den Verkehr dauerhaft gesperrt. Eine Sanierung dieser Bauwerke ist nicht mehr möglich. Der Wirtschaftsbetrieb Stadt Hagen hat daher ein Rückbaukonzept zuerst für die Brücke Ebene 2 erstellt. Die Entwurfsplanung für den Rückbau bedarf noch einer statischen Berechnung der Stützwand am Märkischen Ring. Rückbaukonzepte für die weiteren Bauwerke in diesem Bereich (u.a. Rampe am Arbeitsamt, zur Verortung der einzelnen Ingenieurbauwerke vgl. Anlage 1) folgen in 2026. Parallel ist eine neue verkehrliche Lösung nach dem Abschluss aller Rückbaumaßnahmen festzulegen. Dies erfolgt durch die extern beauftragte „Verkehrsuntersuchung Kreuzung Altenhagener Brücke“. Dazu verfolgt die Verwaltung grundsätzlich das Ziel, investive und konsumtive Kosten für den städtischen Haushalt dauerhaft zu senken, in dem die Anzahl von Ingenieurbauwerken verringert wird.
Verkehrsuntersuchung
Mit der Verkehrsuntersuchung wurden drei Varianten beauftragt. Alle drei Varianten sind nicht als reine Lösung für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt, berücksichtigen aber, dass dieser eine große Relevanz am Gesamtverkehrsaufkommen im Untersuchungsraum hat. Die Untersuchung berücksichtigt städtebauliche und verkehrliche Entwicklungen, soweit diese konkret mit Daten ermittelt bzw. eingeordnet werden konnten. Aus ergänzenden Verkehrszählungen wurde die Spitzenstunde des Verkehrsaufkommens (Mittwoch 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) ermittelt. Auf Basis der Verkehrszählungen und Hochrechnungen aus dem städtischen Verkehrsmodell wurden Prognosebelastungsbilder erstellt, die die Grundlage für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Lösung bilden. Die maßgebliche Kenngröße für die Bewertung ist hierbei die durchschnittliche Wartezeit der einzelnen Verkehrsströme bzw. Fahrstreifen. Die Ermittlung der Wartezeit erfolgt über eine mikroskopische Verkehrsflusssimulation, deren Ergebnisse in Anlehnung an die Bewertungsskala des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ interpretiert werden („Schulnotensystem“ von A = sehr gute Verkehrsqualität bis F = ungenügende Verkehrsqualität – der Nachweis der Leistungsfähigkeit gilt als erbracht, wenn die Qualitätsstufe D oder besser an allen Verkehrsströmen bzw. Fahrstreifen erreicht werden kann).
Städtebauliche/verkehrliche Entwicklungen und Datenerhebungen (2025, Quartal 2)
- Entwicklung Westside
- Entwicklung Eastside
- Nachnutzung Hochhaus des ehemaligen Arbeitsamts
- Verkehrszählungen an 50 Querschnitten im Stadtgebiet zur Kalibrierung des städtischen Verkehrsmodells
- Verkehrszählungen an 8 Kreuzungen im Untersuchungsraum und angrenzenden großen Kreuzungen fahrspurenfein zur Feinjustierung des städtischen Verkehrsmodells im direkten Umfeld des Untersuchungsgebiets
Die Varianten 1 (Kreisverkehrsplatz) und 2 (signalisierte Kreuzung, plangleich) haben Rahmenbedingungen, die mit der Untersuchung einzuhalten waren. Für die Variante 3 wurden keine Rahmenbedingungen vorgegeben.
Variante 1 (Kreisverkehrsplatz)
Die Realisierung einer verkehrlichen Lösung mit einem Kreisverkehrsplatz ist aufgrund der angrenzenden Bebauung nicht möglich. Es besteht nur Platz für eine Kreisfahrbahn. Gesonderte Verkehrsflächen für den Bus- und Radverkehr sind ebenfalls nicht möglich. Zudem kreuzen sich die zwei Hauptverkehrsrichtungen (Eckeseyer Straße <> Märkischer Ring und Altenhagener Straße <> Graf-von-Galen-Ring) in einem für Kreisverkehre ungünstigen spitzen Winkel. Eine Leistungsfähigkeit kann nicht nachgewiesen werden (Erreichbare Qualitätsstufe schlechter als D).
Variante 2 (signalisierte Kreuzung, plangleich)
Es lassen sich nicht alle Verkehrsbeziehungen auf der Kreuzung nördlich der Altenhagener Brücke abbilden. Hinzu kommt auch hier Teils der Verlust bestehender Flächen für Bus- und Radverkehr. Der Bedarf an richtungsreinen Spuren übersteigt den zur Verfügung stehenden Platz. Zusätzlich würde an der Bushaltestelle „Altenhagener Brücke“ in Richtung Altenhagen und Eckesey nicht mehr die Aufstellfläche für zwei Gelenkbusse (rund 40 Meter) zur Verfügung stehen. Dies ist bei bis zu 26 Abfahrten pro Stunde erforderlich. Aufgrund der nachfolgenden Aspekte kann auch bei Variante 2 keine hinreichende Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden (vgl. hierzu auch Anlage 2):
- Linksabbiegen: Altenhagener Straße in Märkischen Ring (bergauf) in Richtung Innenstadt
- Linksabbiegen: Märkischen Ring (bergab) in Graf-von-Galen-Ring in Richtung Haspe
- Rechtsabbiegen: Graf-von-Galen-Ring in Märkischen Ring (bergauf) in Richtung Innenstadt
- Wendefahrten: Am Hauptbahnhof in Richtung Altenhagener Straße, Eckeseyer Straße und Märkischen Ring
Die Variante 2 ist nicht komplett ungeeignet. Es sind vor allem vier Punkte, die zu einer geringen Leistungsfähigkeit jenseits der Stufe D führen. Daher wurde die Variante 2 als Variante 3 mit einer Lösung zu den kritischen Punkten weiterbearbeitet.
Variante 3 (Optimierung der Variante 2)
Für diese Variante wurde eine neue Rampe am Hochhaus des ehemaligen Arbeitsamts unterstellt. Damit verbunden werden Änderungen auf der Kreuzung südlich der Altenhagener Brücke (Graf-von-Galen-Ring/Körnerstraße) erforderlich. Der Ersatzneubau der Rampe am Arbeitsamt löst mehrere Konfliktpunkte der Variante 2:
- Bypass entlastet Kreuzung nördlich der Altenhagener Brücke: Verkehr aus Graf-von-Galen-Ring und Körnerstraße kann direkt auf Märkischen Ring auffahren.
- Linksabbiegen aus Altenhagener Brücke auf den Märkischen Ring wird indirekt ermöglicht (analog zur ehemaligen Bestandssituation vor Sperrung der Arbeitsamtsrampe im Jahr 2020).
- Weniger Wendefahrten: Verkehr aus Am Hauptbahnhof kann ebenfalls direkt auf Märkischen Ring auffahren.
- Bushaltestelle „Altenhagener Brücke“ behält Aufstellfläche für mindestens zwei Gelenkbusse (rund 40 Meter).
- Bestehende Flächen für Bus- und Radverehr bleiben erhalten.
Mit dieser Variante 3 kann der Konflikt mit dem Linksabbieger vom Märkischen Ring (bergab) in Richtung Haspe nicht gelöst werden und ist daher weiterhin nicht vorgesehen. Allerdings bestehen hier Alternativen bzw. es kann eine Abnahme der Bedeutung dieses Linksabbiegers (perspektivisch) unterstellt werden.
- Verbindung von/in Richtung Haspe über Bahnhofshinterfahrung (L700)
- Mit Projekt City Link (Verbindung zwischen Eastside, Hauptbahnhof, Westside) perspektivisch Hauptbahnhof auch über Bahnhofshinterfahrung/Westside erreichbar
Ein Lageplan der aktuellen Ausplanung zu Variante 3 ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Variante 3 mit zukünftigen Anpassungen auf Entwicklungen der Eastside
Die neue verkehrliche Lösung der Variante 3 liegt im Stadtentwicklungsgebiet Eastside. Ein Baustein dieses Konzepts ist die Verlagerung des Kfz-Durchgangsverkehrs im südlichen Teil der Altenhagener Straße auf die Fehrbelliner Straße. Mit der Realisierung der Planungen der Eastside in diesem Bereich entsteht ein Anpassungsbedarf im westlichen Teil der Variante 3 der Verkehrsuntersuchung.
Die Fehrbelliner Straße, Wehrstraße und ggf. auch Zollstraße sind neu zu gestalten mit einer Sanierung der Fahrbahnoberflächen und Ergänzung von Anlagen für den Rad- und Fußverkehr. Im Kreuzungsbereich Fehrbelliner Straße/Wehrstraße entsteht ein größer Flächenbedarf durch Fahrspuren getrennt nach Fahrtrichtungen. Ein Ersatzneubau der Brücke Wehrstraße wird breiter, damit die skizzierten Flächenbedarfe auch an dieser Stelle der Wehrstraße umgesetzt werden können.
Förderung und weitere Zeitplanung
Um einen zeitnahen Start des Rückbaus der Brücke Ebene 2 ab Mitte 2026 zu ermöglichen, hat die Verwaltung durch zahlreiche Gespräche und Ortstermine mit der Bezirksregierung Arnsberg nach Lösungen gesucht. Ziel ist, dass die Stadt Hagen von der Bezirksregierung Anfang 2026 eine Einplanungsmitteilung für die Freimachung des Baufelds (sprich: Rückbau der Brücke Ebene 2) erhält, was den förderunschädlichen vorgezogenen Beginn der Gesamtmaßnahme ermöglicht. Die eingereichten Unterlagen inklusive einer Kostenschätzung werden ab dem Jahr 2026 sukzessive auf die formalen und inhaltlichen Anforderungen eines Zuschussantrags ergänzt.
Dazu erfolgt die Vorstellung der Maßnahmen durch ein gemeinsames Einplanungsgespräch bereits am 09.12.2025 zwischen
- dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
- der Bezirksregierung Arnsberg,
- dem Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen und
- dem Wirtschaftsbetrieb Hagen.
Eine angestrebte Einplanungsmitteilung Anfang 2026 bedeutet keinen automatischen Anspruch eine zukünftige Förderung der Gesamtmaßnahme. Die Stadt Hagen muss daher in jedem Fall für den Rückbau die Vorfinanzierung leisten. Die Anmeldung bei der Bezirksregierung bis Ende dieses Jahr ist verbindlich für die aus der Verkehrsuntersuchung hervorgegangenen Variante 3 und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht komplett gegen andere verkehrliche Lösungen wieder getauscht werden. Änderungen, die sich im Rahmen der weiteren Ausplanung der Variante 3 ab dem Jahr 2026 ergeben, sind davon ausgenommen. Sie werden der Bezirksregierung Arnsberg als Ergänzung zur bestehenden Anmeldung mitgeteilt.
Eine Verschiebung der Zeitplanung von Ende 2025 in das kommende Jahr 2026 ist nicht möglich. Dies würde zu einer Rückmeldung der Bezirksregierung erst Anfang des Jahres 2027 führen: Die Brücke Ebene 2 würde dann zurückgebaut
- ab etwa Mitte 2027 vsl. mit Förderung
- ab etwa Mitte 2026 vollständig auf Kosten der Stadt Hagen
Ein Versand von Unterlagen an Bezirksregierung Arnsberg ist für den 24.11.2025 vorgesehen. Das Einplanungsgespräch folgt am 09.12.2025. Beides erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Hagen am 11.12.2025. Ein Nachversand dieses Beschlusses an die Bezirksregierung Arnsberg kann zum 12.12.2025 erfolgen.
Die grob geschätzten Gesamtkosten des Zuschussantrags belaufen sich auf ca. 68.695.700,00 €, wovon ca. 67.682.100,00 € als zuwendungsfähig eingestuft werden. Der nicht zuwendungsfähige Anteil beträgt ca. 1.013.600,00€.
Zusätzlich zu den Gesamtkosten fallen weitere Planungskosten sowie zusätzliche Kosten des WBH an, die im Rahmen der Maßnahme gesondert berücksichtigt werden müssen.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen werden in einer separaten Vorlage dargestellt. Diese erfolgt nach Abschluss des Einplanungsgesprächs mit der BRA (09.12.2025). Die Abrisskosten werden für den kommenden Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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347,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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28,3 MB
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