27.11.2025 - 5.15 Verkehrsuntersuchung Kreuzung Altenhagener Brücke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Graf erkundigt sich, ob bei der Verkehrsuntersuchung nur diese Kreuzung berücksichtigt wurde. Sie betont, dass es wichtig sei, die Planungen vollständig und umfassend zu gestalten, um langfristige Verzögerungen und finanziellen Mehrausgaben zu vermeiden.
Herr Oberbürgermeister Rehbein erläutert, dass im Rahmen der Verkehrsuntersuchung primär die Untersuchung der Kreuzung im Fokus stehe. Dennoch seien bereits 15 naheliegende Kreuzungen in die Analyse einbezogen worden. Das aktuelle Bauprojekt konzentriere sich auf die sogenannte Ebene 2. Gleichzeitig werde jedoch auch die Eckeseyer Brücke berücksichtigt, da zwischen der Ebene 2 und der Eckeseyer Brücke noch eine kleinere Brücke liege. Diese drei Brücken wirkten optisch wie eine Einheit. Hinsichtlich der Eckeseyer Brücke bestehe die Befürchtung, dass dort ähnliche Schäden wie Spannungsrisskorrosion auftreten könnten. Zwar gebe es derzeit keine Anzeichen für eine akute Gefährdung, jedoch sei bekannt, dass diese Art von Brücke kein Ankündigungsverhalten zeige. Die Brücke werde daher intensiv überwacht, da theoretisch jederzeit ein Problem auftreten könnte. Ziel sei es, nach Abschluss der Arbeiten an der Ebene 2 auch die Eckeseyer Brücke zu sanieren. Dabei seien jedoch weitere Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa die Nähe von Häusern an die Grundstücksgrenzen, die bei einem Abriss und Neubau der Brücke betroffen sein könnten. Diese Punkte sind der Verwaltung bewusst und werden in die Planungen einbezogen.
Herr Fritzsche betont die Notwendigkeit des Beschlusses, um fristgerechte Förderanträge stellen zu können. Er erkundigt sich, inwieweit die vorliegende Planung als verbindlich anzusehen sei und ob es noch Möglichkeiten gebe, Änderungen vorzunehmen. Er weist darauf hin, dass seine Fraktion möglicherweise Vorschläge zur Radverkehrsführung einbringen werde. Insbesondere interessiert ihn, ob die vorgelegte Variante, die einen Kreisverkehr vorsieht, noch modifiziert werden könne.
Herr Oberbürgermeister Rehbein erklärt, dass es sich bei der aktuellen Entscheidung um eine Grundsatzentscheidung handele, die die zukünftige Verkehrsführung betreffe. Dabei sei zu klären, ob ein Kreisverkehr oder eine Kreuzung umgesetzt werde. Er führt aus, dass ein Kreisverkehr aufgrund der einspurigen Ausführung nicht geeignet sei, da dieser den Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Lkw, Bussen und Autos, nicht gerecht werde. Daher müsse eine Entscheidung für eine Kreuzung getroffen werden. Er betont, dass Detailplanungen, wie beispielsweise die Gestaltung der Rampe hinter dem Arbeitsamt oder die Führung von Rad- und Fußwegen, von dieser Grundsatzentscheidung ausgenommen seien. Diese könnten in späteren Planungsphasen noch angepasst werden. Ziel sei es, das Gesamtkonstrukt zu beschließen, wobei spätere Modifikationen, wie etwa eine Verbreiterung der Arbeitsamtsrampe oder die Einrichtung einer Radspur, weiterhin möglich seien.
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Variante 3 der „Verkehrsuntersuchung Kreuzung Altenhagener Brücke“ als verkehrliche Lösung nach dem Rückbau der Brücke Ebene 2 sowie im Anschluss weiterer Ingenieurbauwerke in diesem Bereich, zur Förderung bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Anlagen zur Vorlage
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