Beschlussvorlage - 0891/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Sachverhalt
Für die Benutzung der von der Stadt Hagen festgesetzten Wochenmärkte werden von den Markthändlern öffentlich-rechtliche Gebühren, die sogenannten Marktstandgelder, erhoben.
Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW sind festgesetzte Gebührensätze regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Gebühren nicht angepasst werden müssen.
Als Gebührenmaßstab für die Marktstandgebühren dienen die sogenannten Frontmeter bzw. Marktmeter, die ein Händler mit seinem Stand nutzt.
Der Gebührensatz beträgt aktuell 4,30 € (inkl. Umsatzsteuer) für jeden zugewiesenen laufenden Frontmeter beanspruchter Verkaufsfläche inkl. der Kosten für die Marktreinigung.
Der Gebührensatz errechnet sich aus dem Quotienten des Gebührenbedarfs geteilt durch die Summe der genutzten Frontmeter. Eine Gebührensteigerung kann aufgrund dieser Formel durch Kostensteigerungen oder durch Sinken der nachgefragten Marktmeter verursacht werden. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2015.
Im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2015 konnten die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten trotz externer kostensteigernder Faktoren, z. B. Besoldungsabschlüsse, allgemeine Preisentwicklung usw. gesenkt werden. Die Kostensenkung konnte insbesondere durch eine mit dem Hagener Entsorgungsbetrieb abgestimmte Optimierung der Marktplatzreinigung und zweier zusätzlicher Marktveranstaltungen erreicht werden. Die Reinigung erfolgt nur noch auf den stark frequentierten Marktflächen. Außerdem wurde ein weiterer Markt auf dem Friedrich-Ebert-Platz und dem Bahnhofsvorplatz etabliert. Auf Grund der Maßnahmen konnte der Aufwand insgesamt reduziert werden und eine Gebührenerhöhung ist nicht notwendig.
Die Verwaltung bittet daher um Beschluss der beigefügten Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren und um Kenntnisnahme der Gebührenkalkulation.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Rechtscharakter |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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718,1 kB
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