Beschlussvorlage - 0876/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
XXVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2025
|
Beschlussvorschlag
Der XXVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0876/2025) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2026.
Sachverhalt
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Die Gebührensätze für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) werden leicht angehoben. Die Gebührensätze für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen bleiben unverändert.
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung:
Gebührenbedarfsberechnungen
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2026 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation (Behälter)
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 01.01. jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die städtischen Waste-Watcher sind hier ebenso einkalkuliert.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen (Behälter)
Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aus dem Jahr 2024 ergibt sich erstmals wieder eine deutliche Unterdeckung in Höhe von rd. 2,053 Mio. €. Diese Unterdeckung resultiert aus den im Vergleich zur Planung gestiegenen Kosten, insbesondere im Personalbereich des HEB und der Stadt Hagen. Um dieses Defizit auszugleichen, wird die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2024 in Höhe von rd. 2,053 Mio. € vollständig gebührensteigernd in 2026 berücksichtigt. Die vollständige Berücksichtigung der Unterdeckung in 2026 erfolgt zur Reduzierung der Belastungen für den städtischen Haushalt im Vergleich zu später denkbaren (anteiligen) Ausgleichsaufschlägen.
Diese Belastung kann teilweise dadurch aufgefangen werden, dass die aus Vorjahren noch verbliebene Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 1,051 Mio. € nunmehr ebenfalls vollständig gebührensenkend berücksichtigt wird. Dadurch reduziert sich der auf die Kosten aufzuschlagende Ausgleichsbetrag auf rd. 1 Mio. €.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem zur Kompensation steigender Kosten noch ausschließlich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2,5 Mio. € gebührensenkend berücksichtigt wurde, ergibt sich in 2026 allerdings insgesamt eine Mehrbelastung in Höhe von rd. 3,5 Mio. €, die wesentlich zu der Erhöhung des Gebührensatzes führt.
3. Gebührenmaßstab (Behälter)
Die Gebührenkalkulation 2026 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 6.146.685 Veranlagungsliter festgesetzt (2025: 6.072.540 l).
4. Gebührensatz (Behälter)
Die Summe der Kosten des HEB und der Stadt Hagen ergibt zzgl. des Ausgleichs der Unterdeckung sowie des Abzugs der Überdeckung aus Vorjahren den Gebührenbedarf. Geteilt durch das Behältervolumen als Gebührenmaßstab ergibt sich der Gebührensatz wie folgt:
|
|
2025 |
2026 |
|
Kosten HEB |
26.650.357 € |
28.018.596 € |
|
Kosten Stadt Hagen |
2.126.979 € |
2.225.094 € |
|
Gesamt |
28.777.335 € |
30.243.691 € |
|
Ausgleich Überdeckung |
- 2.500.000 € |
- 1.051.020 € |
|
Ausgleich Unterdeckung |
- |
2.053.293 € |
|
Gebührenbedarf |
26.277.335 € |
31.245.963 € |
|
Behältervolumen |
6.072.540 |
6.146.685 |
|
Gebührensatz |
4,33 € |
5,08 € |
Der Gebührensatz steigt damit deutlich um rd. 17,5 %. Einen wesentlichen Anteil daran hat der unter Nr. 2.2 beschriebene Umstand, dass zum einen eine im Vergleich zu 2025 geringere Unterdeckung gebührensenkend und zum anderen erstmals wieder eine hohe Unterdeckung gebührensteigernd berücksichtigt wird. Ohne diesen Effekt liegt die Steigerung der gebührenfähigen Kosten bei lediglich 5,1 %. Neben allgemeinen Kostensteigerungen verursacht die Einführung der Wertstofftonne einen wesentlichen Anteil (rd. 2 %) an der Kostensteigerung. Erläuterungen zu einzelnen Kostenpositionen siehe Punkt 5.
Der Bund der Steuerzahler vergleicht jährlich die Abfallgebühren der Städte und Kreise auf Basis eines 120 l-Müllgefäßes und 14tägiger Leerung. Danach liegen die Abfallgebühren in der Stadt Hagen im Landesdurchschnitt aller Gebührensätze.
5. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Im Bereich der Abfallbehälter wurden Kosten für die Einführung der Wertstofftonne eingeplant. Dabei handelt es sich insbesondere um einmalige Kosten für die erstmalige Anschaffung und Verteilung der Wertstofftonnen.
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Bei den bezogenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Verbrennungskosten.
Darin enthalten ist der nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gesetzlich vorgegebene, sukzessiv steigende CO2-Zuschlag. Berücksichtigt ist auch ein im Zusammenhang mit der Einführung der Wertstofftonne erwarteter Rückgang der zu verbrennenden Hausmüllmengen.
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Der Kostenanstieg im Vorjahresvergleich ergibt sich aus Lohn- und Tarifsteigerungen sowie der allgemeinen Anpassung der Personalkostenplanung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Wertstofftonne.
Zu Zeile 17 (Sonstiger betrieblicher Aufwand):
Der Kostenanstieg zum Ist 2024 ergibt sich aus dem Anstieg der IT-Kosten im Zusammenhang mit der Implementierung der neuen Abfallwirtschaftssoftware, im Vorjahresvergleich blieben die Kosten nahezu konstant.
Zu Zeile 18 (Abschreibungen) und Zeile 19 (Zinsen):
Die höheren Abschreibungen und Zinsen ergeben sich entsprechend der geplanten Investitionen, insbesondere in den Fuhrpark und die IT-Ausstattung.
6. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)
6.1. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice)
Die Anhebung der Gebührensätze erfolgt insbesondere aufgrund der gebührensteigernd berücksichtigten Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren. Diese sollen gem. § 6 Abs. 4 KAG NRW innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Im Jahr 2022 ergab sich eine Unterdeckung in Höhe von rd. 90.000 €. Diese Unterdeckung wurde ab 2024 zu je 1/3 gebührensteigernd berücksichtigt, in 2026 werden also rd. 30.000 € letztmalig ausgeglichen. Aus dem Jahresabschluss 2023 ergibt sich eine weitere Unterdeckung in Höhe von rd. 97.000 €. In der Gebührenkalkulation 2026 werden davon 30.000 € auf den Gebührenbedarf aufgeschlagen. Unter Berücksichtigung des in 2025 eingeplanten Ausgleichs in Höhe von 20.000 € verbliebt ein in 2027 auszugleichendes Defizit in Höhe von rd. 47.000 €.
Die Kostenunterdeckungen werden anteilig bei den jeweiligen Kategorien berücksichtigt. Die bisherigen und die neuen Gebührensätze sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.
Jahresgebühr Vollservice Restabfallbehälter
|
2025 |
2026 |
|
|
Kategorie 1 |
65,76 € |
68,88 € |
|
Kategorie 2 |
107,82 € |
112,92 € |
|
Kategorie 3 |
190,44 € |
199,56 € |
|
|
|
|
Jahresgebühr Vollservice Altpapierbehälter
|
2025 |
2026 |
|
|
Kategorie 1 |
15,12 € |
15,84 € |
|
Kategorie 2 |
24,78 € |
25,92 € |
|
Kategorie 3 |
43,80 € |
45,90 € |
6.2. Gebührenkalkulation Beseitigung illegaler Müllablagerungen
Die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen berücksichtigt die voraussichtlichen Fallzahlen für die drei Kategorien für Müllvolumen bis 50 l, bis 500 l sowie bis 1.000 l. Die voraussichtlichen Kosten werden gewichtet auf die einzelnen Kategorien verteilt. Die Verteilung gestiegener Kosten auf die im Vergleich zur Vorjahresplanung überwiegend gestiegene Prognose der Fallzahlen ergibt gerundet die gleichen Gebührensätze wie im Vorjahr.
|
Kategorie |
2026 (unverändert) |
|
bis 50 l |
50,00 € |
|
bis 500 l |
170,00 € |
|
bis 1.000 l |
300,00 € |
Anmerkung: Über 1.000 l erfolgt eine spitze Abrechnung der Entsorgungskosten
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: wie in der Vorlage dargestellt |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
|
Teilplan: |
1170 |
Bezeichnung: |
Abfallsammlung |
|
Auftrag: |
1117001 |
Bezeichnung: |
Abfallsammlung u. -transport |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenart: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Bezeichnung |
Lfd. Jahr |
2026 |
|
Ertrag (-) |
432103 |
Abfallbeseitigungsgebühr |
|
31.245.963 € |
|
Ertrag (-) |
432106 |
Vollservice Restabfallbehälter |
|
309.715 € |
|
Ertrag (-) |
432107 |
Vollservice Altpapierbehälter |
|
15.205 € |
|
Ertrag (-) |
432108 |
Waste Watcher Gebühr Entsorgung illegaler Müllablagerungen |
|
63.622 € |
|
Ertrag (-) |
438100 |
Auflösung Sonderposten für den Gebühren-ausgleich |
|
1.051.020 € |
|
Summe Erträge (-) |
|
32.685.525 € |
||
|
Aufwand (+) |
523500 |
Erstattungen an ver-bundene Unternehmen, Beteiligungen |
|
28.309.795 € |
|
Aufwand (+) |
|
Städtischer Aufwand |
|
2.262.108 €
|
|
Aufwand (+) |
|
Aufschlag Unterdeckung |
|
2.113.622 € |
|
Summe Aufwand (+) |
|
32.685.525 € |
||
Kurzbegründung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2026 gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
181 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
265,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
178,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
267,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
195,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
195,5 kB
|
