27.11.2025 - 5.7 XXVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Frau Graf möchte wissen, wie viele Sammelstellen es für Altpapier und Altglas in Hagen gibt. Es ist in ihren Augen nicht zu vertreten, dass die Anzahl dieser Sammelstellen abnimmt, während die Gebühren erhöht werden.
Herr Oberbürgermeister Rehbein sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Hentschel bringt die Problematik der illegalen Müllablagerung zur Sprache und fragt nach, warum diese nicht effektiver verhindert werde.
Herr Maßmann erläutert, dass die Gebühren ausschließlich die Kosten für Sammlung und Reinigung abdecken dürften. Er betont, dass die Gebühren kostendeckend sein müssten und keine zusätzlichen Beträge zur Abschreckung erhoben werden könnten.
Herr Hentschel äußert daraufhin Kritik an der Höhe der verhängten Bußgelder und bezeichnet diese als unangemessen niedrig.
Herr Lichtenberg erklärt, dass die Bußgelder im Bußgeldkatalog entsprechend der vorgefundenen Müllmengen gestaffelt seien. Er weist darauf hin, dass die Bußgelder von Gerichten als angemessen bewertet werden müssten, da sie andernfalls reduziert oder aufgehoben würden. Er schlägt vor, den Bußgeldkatalog und die entsprechenden Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine erneute Diskussion zu ermöglichen.
Herr Oberbürgermeister Rehbein nimmt diesen Vorschlag auf und kündigt an, die Thematik weiter zu prüfen.
Herr Rudel thematisiert die Gebührenbedarfsberechnung und stellt fest, dass die Erhöhung der Gebühren um 17 % auf zwei Faktoren zurückzuführen sei: eine betriebsbedingte Kostensteigerung von 6 % sowie eine Unterdeckung aus den Vorjahren, die mit 11 % zu Buche schlage. Er fragt, ob es Möglichkeiten gebe, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten oder die Belastung zeitlich zu strecken.
Herr Maßmann bestätigt, dass die Unterdeckung auf zwei Jahre verteilt werde, um die Gebührenkontinuität zu wahren. Er erläutert, dass die Gebühren sowohl die Unterdeckungen als auch die Überdeckungen aus der Vergangenheit widerspiegeln müssten. Die Überdeckungen der vergangenen Jahre hätten gebührensenkend gewirkt, seien jedoch mittlerweile nahezu aufgebraucht. Dies führe in Kombination mit den betriebsbedingten Kostensteigerungen zu der aktuellen Erhöhung.
Herr Rudel bedankt sich für die Erläuterungen und verweist darauf, dass die Entscheidung über den Nachtrag im Rat getroffen werden müsse.
Herr Oberbürgermeister Rehbein stellt den Antrag der SPD-Fraktion, die Entscheidung in den Rat zu verschieben, zur Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Empfehlungsbeschluss:
Der XXVII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0876/2025) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2026.
Anlagen zur Vorlage
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