Beschlussvorlage - 0841/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2026 wird aufkommensneutral mit einem Prozentwert von 1.176 bei der Grundsteuer B, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist, beschlossen.

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Sachverhalt

Erklärtes Ziel der Bundesgesetzgebung 2019 war es, weiterhin für die Kommunen die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer (Steueraufkommen) wie vor der Reform sicherzustellen. Mit Aufkommensneutralität ist jedoch nicht die gleichbleibende Steuerlast des einzelnen Steuerpflichtigen gemeint. So hat der Rat der Stadt Hagen am 19.09.2024 einstimmig entschieden, die Höhe des Grundsteuer B-Hebesatzes für das Jahr 2025 aufkommensneutral, d. h. ohne eine Erhöhung der Einnahmen, zu beschließen. Auf Basis der von der Finanzbehörde festgesetzten Grundsteuermessbeträge war diese Aufkommensneutralität ursprünglich mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 1.139 Prozentpunkten gegeben.

 

Viele Steuerpflichtige haben beim Finanzamt Hagen eine Korrektur des festgestellten Grundsteuerwertes gem. § 222 Bewertungsgesetz beantragt. Mit dieser erneuten Prüfung sind fehlerhafte Angaben korrigiert und neue Steuermessbeträge für 2025 festgesetzt worden. Als Folge dieser Korrekturen ist der zuvor für die Stadt Hagen aufkommensneutral geplante Grundsteuerertrag um rund 1,286 Mio. Euro auf nur noch 48,117 Mio. Euro gefallen. Die Situation der sinkenden Grundsteuereinnahmen betrifft nicht ausschließlich die Stadt Hagen. Sehr viele NRW-Kommunen wie z. B. die Städte Bochum, Dortmund, Essen und Witten verzeichnen gleichfalls hohe Mindereinnahmen bei der Grundsteuer.

 

Verbleibt der Hebesatz Grundsteuer B bei 1.139 Prozent für 2026, so würde diese Mindereinnahme auf über 1,531 Mio. Euro steigen. Zur Erreichung der angestrebten Aufkommensneutralität muss der Hebesatz für 2026 maßvoll auf 1.176 Prozent angepasst werden. Ein Verzicht auf einen Teil des Ertrags ist aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich.

 

Berechnungen zu einem möglichen Hebesatz Grundsteuer B

 

 

 

 

 

 

GrSt B

2024

01.01.2025

28.10.2025

Hebesatzvarianten 2026

Summe der Messbeträge

6.584.269

4.339.371

4.224.566

4.224.566

4.224.566

Planansatz GrSt B

49.382.022

49.404.266

49.404.266

49.649.663

49.649.663

berechneter Steueransatz
(Summe MB x HS/100)

49.382.018

49.425.436

48.117.807

49.680.896

48.117.807

Differenz zwischen dem
Planansatz und dem zu
erwartendem Steueraufkommen

 

21.170

-1.286.459

31.233,16

-1.531.856

Hebesatz

750

1.139

1.139

1.176

1.139

 

Die Finanzbehörde hat in diesem Jahr den größten Teil der Steuermessbeträge korrigiert. Dennoch kann nicht eingeschätzt werden, auf welcher Höhe sich künftig die Summe der Steuermessbeträge bewegen wird.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der Haushaltslage der Stadt Hagen vor, die Aufkommensneutralität - wie in 2024 vom Rat beschlossen - wieder zu erreichen und die Hebesätze für die Realsteuern 2026 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A

                  324

Grundsteuer B

               1.176

Gewerbesteuer

                  520

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Die Einnahmesituation verändert sich bei einem Beschluss wie in Anlage 1 vorgeschlagen nicht.

 

Bei einem Beschluss wie in Anlage 2 vorgeschlagen werden 1,5 Mio. Euro geringere Erträge als in der Planung für 2026 erwartet.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - verwiesen

Erweitern

11.12.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen