27.11.2025 - 5.6 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Regina Grünegras
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Maßmann erläutert, dass die Vorlage eine Erhöhung der Grundsteuer um 39 Punkte vorsieht, was einer Steigerung von etwa 3,2 Prozent entspricht. Er betont, dass diese Maßnahme notwendig sei, um die Konsolidierung des Haushalts sicherzustellen, da die bisherigen Messbeträge aufgrund von Einsprüchen der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichten, um die geplanten Einnahmen zu erzielen. Er führt aus, dass die Erhöhung der Grundsteuer dazu beitrage, eine Unterdeckung im Haushalt zu vermeiden, und bittet um Zustimmung zu der Vorlage.
Herr Rudel erinnert daran, dass die Diskussion um die Aufkommensneutralität der Grundsteuer bereits in der Vergangenheit geführt wurde. Er erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage noch einmal intern beraten möchte, um mögliche Alternativen zu prüfen. Er stellt den Antrag, die Entscheidung in den Rat zu verschieben, betont jedoch, dass seine Fraktion die Stadt letztlich bei der Sicherstellung der Einnahmen unterstützen werde.
Frau Graf sieht die die Erhöhung, auch wenn diese lediglich 3,2 % betrage kritisch, insbesondere in Bezug auf die Außenwirkung. Sie betont, dass sie die Notwendigkeit der Maßnahme nicht infrage stelle, jedoch die Auswirkungen auf die Betriebsführung kritisch sehe. Zudem verweist sie darauf, dass solche Entscheidungen möglicherweise die Genehmigung zukünftiger Haushalte beeinflussen könnten.
Herr Getiz ergänzt, dass auch in seiner Fraktion erhebliche Bedenken bestünden. Dennoch sei man bereit, dem Vorschlag der SPD zu folgen, die Entscheidung in den Rat zu verschieben, um weitere Gespräche zu ermöglichen.
Herr Schmidt erklärt, dass seine Fraktion keine Einwände gegen die Verschiebung der Entscheidung in den Rat habe. Allerdings lehne man den Vorschlag zur Grundsteuer grundsätzlich ab. Er betont, dass seine Fraktion weiterhin einen gesplitteten Hebesatz mit maximaler Spreizung für den richtigen Weg halte. Zudem äußert er die Hoffnung, dass es auf juristischer Ebene noch Bewegung geben könnte. Er stellt klar, dass seine Fraktion nicht bereit sei, die Schwächen des aktuellen Systems durch die vorgeschlagene Maßnahme auszugleichen.
Herr Hentschel teilt mit, dass seine Fraktion dem Nachtrag nicht zustimmen werde. Er verweist auf die bereits erfolgten Erhöhungen und kritisiert die zusätzliche Belastung der Eigentümer, die letztlich auch die Mieter treffen werde. Er betont, dass aus Sicht seiner Fraktion eine Grenze erreicht sei und spricht sich ebenfalls für eine Verlagerung der Entscheidung in den Rat aus.
Herr Klepper weist darauf hin, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine Erhöhung der Grundsteuer, sondern um eine Anpassung des Hebesatzes aufgrund der Verringerung der Messbeträge handele. Er erklärt, dass aus seiner Sicht keine andere Möglichkeit bestehe, als der Anpassung zuzustimmen. Er zeigt sich jedoch offen für eine erneute Beratung im Rat, betont jedoch, dass sich die Erkenntnisse in den kommenden 14 Tagen voraussichtlich nicht ändern würden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 kB
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