Beschlussvorlage - 0750/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsstrategie zum Umgang mit Problemimmobilien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beteiligt:
- HEG Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.12.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2025
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Die Planungsverwaltung beabsichtigt langfristig in einem abgegrenzten Fokusraum Problemimmobilien und Immobilien, die sich negativ auf ihr Umfeld auswirken anzukaufen, zu sichern oder zu beseitigen, um eine gezielte städtebauliche Entwicklung und soziale Stabilisierung der Quartiere herbeizuführen; siehe Anlage 1. Hierzu hat die Planungsverwaltung einen Fokusraum erarbeitet, der auf einer gesamtstädtischen Betrachtung fußt und ca. 64 % der erfassten Problemimmobilien enthält (224 Objekte, Stand Oktober 2025).
Diese Überlegungen wurden in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 18.11.2025 unter Teilnahme von Frau Ministerin Ina Scharrenbach vorgestellt. Auf dieser Grundlage ist beabsichtigt, in Abstimmung zwischen Land NRW, der lokalen Wohnungswirtschaft und der Stadt Hagen eine Vereinbarung darüber zu treffen, wie der Hagener Wohnungsmarkt und von Problemimmobilien besonders betroffene Quartiere dauerhaft stabilisiert und aufgewertet werden können. Hierzu wurde die Stadtverwaltung seitens der Ministerin aufgefordert die Hagener Wohnungsgesellschaften in die Thematik einzubeziehen, die sich demgegenüber zunächst positiv gezeigt haben.
Bis Ende Februar 2026 soll eine Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Wohnungswirtschaft und der Stadt Hagen geschlossen werden, um die Stadtumbaustrategie erfolgreich umzusetzen und im Rahmen einer Sonderförderung zukünftig Problemimmobilien zu erwerben.
Sachverhaltsdarstellung:
Die Stadt Hagen ist neben weiteren Großstädten in Nordrhein-Westfalen, aufgrund bereits bestehender Migrationsmilieus und vergleichsweise günstiger Mieten ein beliebter Zielort der armutsgeprägten Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa geworden. Insbesondere durch die kontinuierliche Zunahme der Zuwanderung seit 2014 aus Rumänien und Bulgarien, bedingt durch die 2014 in Kraft getretene Arbeitnehmerfreizügigkeit, liegt die Stadt Hagen mit gut 3,5 % der Personenanzahl mit 1. Staatsangehörigkeit "bulgarisch" / "rumänisch" in Relation zur Hauptwohnsitzbevölkerung in NRW nach Duisburg und Gelsenkirchen auf Platz 3.
Insbesondere der Zuzug aus Rumänien und Bulgarien ist gekennzeichnet durch eine hohe Fluktuation mit entsprechenden Problemen für eine langfristige Integration. Viele der Zuge-wanderten haben kaum Chancen auf eine Wohnung am regulären Wohnungsmarkt. Häufig weisen dagegen die durch Süd-Ost-Europäer bewohnten Immobilien einen hohen Sanierungsstau auf, da Eigentümerinnen und Eigentümer trotz des hohen Erneuerungsbe-darfs nur sehr selten in ihre Bestände investieren.
Diese sogenannten Schrottimmobilien werden angekauft und als Wohnräume mit geringem Ausstattungsstandard, teilweise auch mit ungesunden Wohnverhältnissen, vermietet und oftmals überbelegt. Ein Abriss ist aufgrund fehlender Anreize häufig unattraktiv und mit hohen Kosten verbunden.
Daraus resultieren unter anderem besonders viele Problemimmobilien und Wohnungen mit unterdurchschnittlicher Wohnqualität und geringen Mietpreisen. Dies wirkt sich insbesondere auf die Nachbarschaft bzw. angrenzenden Wohnviertel aus, die oftmals mit in die Abwärtsspirale geraten.
Darüber hinaus wandern die Bevölkerungsschichten von ökonomisch gut aufgestellten Haushalten aufgrund von fehlenden Wohnungsangeboten häufig aus der Stadt Hagen ab und ziehen in die umliegenden Städte. Für die Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa ergeben sich hingegen auf unterschiedlichen Handlungsgebieten erschwerte Herausforderungen; insbesondere im Bereich Wohnen und Stadtentwicklung:
- Kleinräumige Ballung der zugewanderten Menschen aufgrund der bestehenden
Ankommensstrukturen (ethnische Netzwerke und Abhängigkeiten);
- Kriminelle Szene bei Eigentümern / Vermietern: Matratzenvermietung, Mietwucher, gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse;
- Schwere Erreichbarkeit der zugewanderten Menschen für Beratung, Hilfen, Kita-/ Schulversorgung;
- Verfestigung von Substandard-Lagen, Überbelegung von Wohnraum, unterlassene Instandhaltung, achtloses Abwohnen und Ausschlachten;
- Zunehmende Problemimmobilienentwicklung, Verschärfung und Bildung von neuen Hotspots (Ghettobildung), negative Umfeldausstrahlung;
Die starke Zuwanderung aus dem Ausland stellt für die kommunale Aufgabenbewältigung eine enorme Herausforderung dar. Vor allem die innerstädtischen Wohnbezirke haben eine hohe Zuwanderung erfahren und weisen eine hohe Konzentration von sozialstrukturellen Problemen auf.
Die Bevölkerungszahl der Stadt Hagen hat sich dadurch wie in den meisten anderen Städten deutlich besser entwickelt als prognostiziert, sodass vorherige Prognosen stark von der realen Entwicklung abweichen. Im Rahmen der Wohnungsmarktstudie (2016) wurde der Stadt Hagen ein mittel- bis langfristiger Rückgang der Bevölkerungszahl prognostiziert.
(Anm.: In der Stadt Hagen leben im Jahr 2024 rund 197.000 Einwohnerinnen und Einwohner; 1994 waren es gut 217.000. Damit hat die Stadt in den vergangenen 30 Jahren gut 20.000, also rund 9 % an Einwohnern verloren. Seit 2013 ist Hagen jedoch bei der Bevölkerungsentwicklung wieder auf einen Wachstumspfad zurückgekehrt, der wie auch in etlichen anderen Städten komplett auf die Auslandszuwanderung, vor allem aber auf die Flüchtlingszuzüge zurückzuführen ist. Im gesamten Stadtgebiet geht die Anzahl der Personen mit "deutsch" als erster Staatsange-hörigkeit kontinuierlich zurück, sodass der Anteil 2024 bei ca. 75 % liegt. Zum Vergleich: 2013 lag der Anteil bei rund 86 %.)
Für die Stadt Hagen gilt es aber nicht nur die Folgen der Schrumpfung und der Stagnation zu steuern, sondern auch das Wachstum infolge internationaler Zuwanderung zu begleiten. Daher steht nicht nur die Ausweitung des Flächenangebotes für Wohnungsbau im Vordergrund, sondern die Modernisierung des Wohnungsbestandes in Verbindung mit dem Rückbau von nicht marktgängigen Beständen. Die Leerstandserfassung des Zensus 2022 weist für Hagen eine Leerstandsquote von 5,8 % (= 6.005 Wohnungen) aus. Davon gelten nur 50 % als marktaktiv (innerhalb von 3 Monaten für einen Bezug verfügbar). Vor dem Hintergrund des Wohnraumbedarfs zur Unterbringung geflüchteter Menschen in den zurückliegenden Jahren dürfte die reale Leerstandsquote spürbar niedriger liegen.
Diesbezüglich empfiehlt die Wohnungsmarktstudie Hagen (2016) eine kombinierte Rück-bau- und Aufwertungsstrategie für den Hagener Wohnungsmarkt. Problematische Bestände sollen vom Markt genommen werden und dafür neuer, qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen werden. Der Anteil des Rückbaus soll dabei überwiegen, d. h. einem Neubau von 150 WE/Jahr soll ein Rückbau von 350 WE/Jahr gegenüber-stehen. Aus heutiger Sicht sind Rück- und Neubauvolumina zu revidieren: Als vorläufige Annäherung wurden für den Rück- und Neubau jeweils 250 WE p. a. vorgeschlagen. Dies fußt auf folgenden Überlegungen:
- In Übereinstimmung mit anderen Großstädten im Ruhrgebiet besteht der Eindruck, dass der Zensus 2022 das Volumen des marktaktiven Leerstandes (Hagen: ca. 3.000 WE) überschätzt.
- Gerade in Hagen dürfte sich allein durch die Anmietung von Wohnraum zur Unter-bringung von geflüchteten Menschen in den letzten Jahren (ca. 500 WE) das verfüg-bare Wohnungsangebot spürbar verringert haben.
- Auch die städtische Wohnraumvermittlungsstelle bestätigt angesichts der dort gemeldeten Wohnungsangebote die Einschätzung, dass der tatsächliche marktaktive Leer-stand geringer sein dürfte.
- Zudem belegen Auswertungen, dass die Häufigkeit innerstädtischer Umzüge gesun-ken ist (2014: gut 11.059 innerstädtische Umzüge, 2023: 9.449). Auch das ist ein Indiz für eine Verknappung des verfügbaren Wohnraumangebotes.
Im Ergebnis verweist dies auf einen höheren Wohnungsneubaubedarf, so dass eine An-passung des anzustrebenden Wohnungsneubauvolumens von 150 auf 250 WE/Jahr gerechtfertigt ist. Gleichzeitig bedeutet die vermutete Verknappung des verfügbaren Wohn-raumangebotes, dass der Rückbau von bewohnten Problemimmobilien an Grenzen stößt, da der erforderliche Ersatzwohnraum nicht verfügbar ist. Das anzustrebende Rückbauvolumen ist daher zeitlich zu strecken. Das Zielvolumen von 350 WE/Jahr wird daher auf 250 WE/Jahr verringert.
Insgesamt bedarf es einer gesamtstädtischen Strategie, gezielter Instrumente und finanziel-ler Anreize, um die Überhänge und problematischen Segmente; insbesondere die Problem-immobilien des Wohnungsmarktes zu reduzieren.
Der Rückbau von Problemimmobilien konnte durch die Förderung des Landes im Rahmen des Modellvorhabens Problemimmobilien erfolgreich angegangen werden. Mit Auslaufen der Förderung Ende des Jahres 2023 verbleiben allerdings noch zahlreiche Problemimmobilien, die den Wohnungsmarkt belasten und die Quartiersentwicklung nachteilig beeinflussen.
Die Stadt Hagen arbeitet bereits seit einigen Jahren erfolgreich mit dem Instrument des Vor-kaufsrechts und der operativen Unterstützung durch die Hagener Erschließungs- und Ent-wicklungsgesellschaft (HEG), um Problemimmobilien zu erwerben und zu sanieren. Darüber hinaus werden im Rahmen der Wohnungsaufsicht bereits seit 2017 kontinuierlich zahlreiche problematische Immobilien kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen sowohl in Zusammenarbeit mit der Task Force Problemimmobilien & EU-2-Zuwanderung als auch in Zuständigkeit der Wohnungsaufsicht. An der Task Force nehmen die Untere Bauaufsichtsbehörde, das Umweltamt, der Zoll, das Jobcenter, die Polizei, das Ordnungsamt, ENERVIE, die Feuerwehr und die Wohnungsaufsicht teil. Im Fokus stehen vernachlässigte Häuser, die durch Vermüllung, Ungezieferbefall, Feuchtigkeitsschäden und weiteren Missständen auffällig werden.
Die Wohnungen werden häufig zu überteuerten Mieten an Rumänen und Bulgaren vermie-tet, die oft auf kleinstem Raum unter katastrophalen Bedingungen leben. Im Rahmen des Modellvorhabens im Kontext der Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa konn-ten zwischen den Jahren 2018 und 2023 insgesamt 9 Immobilien erworben und zurückge-baut werden. Insgesamt 40 Objekte, deren städtebauliche Betrachtung eine Sanierung er-forderte, wurden durch die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) entweder im Zuge des Vorkaufsrechtes oder über den freihändigen Erwerb gekauft und aufwändig saniert.
In intensiver Zusammenarbeit bedienen sich die zuständigen Ämter bereits heute der In-strumente des Städtebaurechts und des Wohnraumstärkungsgesetzes, wie z. B. das Vor-kaufsrecht, das Verhängen von Zwangsgeldern, der Unbewohnbarkeitserklärung etc.
Mit den vorhandenen Ressourcen stoßen jedoch Stadtverwaltung und HEG regelmäßig an ihre Grenzen: Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Hagen sind zum einem die finanziellen Mittel zum Ankauf und Rückbau/Sanierung von Problemimmobilien bei wei-tem nicht in ausreichendem Umfang gegeben und zum anderen muss die HEG in ihrer bis-herigen Struktur unter wirtschaftlichen Vorgaben Objekte erwerben.
Problematisch gestaltet sich auch die Unterbringung der Bewohner in Ersatzwohnungen, die Ausübung des Vorkaufsrechtes bei Aufteilung in Wohnungseigentum oder ständig wechselnde Eigentumsverhältnisse.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es wichtig ist regelmäßige Kontrollen durchzuführen und das vorhandene rechtliche Instrumentarium anzuwenden, damit Immobilien durch Eigentü-merinnen und Eigentümer nicht vernachlässigt werden.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Stadt Gelsenkirchen 2022 eine Zukunftspartnerschaft unterzeichnet. Diese ist verbunden mit der Einrichtung eines Sonderfördergebietes zur Beseitigung von Wohnungsüberhängen und Problemimmobilien. Mit einer Förderung von bis zu EUR 100 Mio. und einem Zeitraum von 10 Jahren sollen problematische Objekte durch die Stadt Gelsenkirchen angekauft und beseitigt werden (durch Rückbau oder Sanierung).
Die Stadt Hagen möchte auf den bisher gewonnen Erfahrungen der Stadt Gelsenkirchen aufbauen und sich mit dem MHKBD ebenfalls zur potenziellen Einrichtung eines Sonder-fördergebietes abstimmen. Dazu hat die Planungsverwaltung einen Entwurf einer Stadtum-baustrategie erarbeitet.
Im gesamten Stadtgebiet der Stadt Hagen sind derzeit rund 350 Problemimmobilien und auf-fällige Immobilien, die sich negativ auf ihr Umfeld auswirken, identifiziert worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die "Dunkelziffer" höher ist und laufend Objekte hin-zukommen. Insbesondere in den Hagener Tallagen ist die Ballung von Problemimmobilien stark ausgeprägt.
Um sich auf einen handhabbaren Bereich im Stadtgebiet, indem prioritär Immobilien mit Fördergeldern erworben werden sollen, zu fokussieren, hat sich die Planungsverwaltung einer gesamtstädtischen analytischen Betrachtung bedient. Hierzu wurden neben Umwelt- und Klimafaktoren (Hitzebelastung, Verkehrsimmissionen, Überflutungsrisiken) auch städ-tebauliche Aspekte analysiert und bewertet, wie beispielsweise Ergebnisse aus dem Hand-lungskonzept Wohnen und dem Integriertem Stadtentwicklungskonzept HAGENplant 2035.
Resultierend aus der Bestandserhebung wurde ein Fokusraum abgegrenzt, in dem der Handlungsdruck besonders hoch ist. Der Betrachtungsraum erstreckt sich von Haspe West, über das Bahnhofsquartier und Altenhagen bis nach Eckesey Süd. Er zeichnet sich teilwei-se als Gemengelange, vor allem aber durch seine Ballung an Problemimmobilien, den ho-hen Versiegelungsgrad und die überdurchschnittliche Immissionsbelastung aus. Das Woh-nen ist an vielen Stellen nicht mehr anzustreben und zunehmend unattraktiv. Um die sozia-len Zusammenhänge und Strukturen für diesen Bereich ebenfalls aufzuschlüsseln, wurden explizit für den ausgewählten Untersuchungsraum statistische Daten ermittelt und ausge-wertet.
Viele Teilräume des ausgewählten Untersuchungsraumes sind heute bereits im Fokus der Planungsverwaltung. So hat die Stadt Hagen im Jahr 2024 bereits vorbereitende Untersu-chungen im Bahnhofsquartier eingeleitet, die darauf abzielen städtebauliche Sanierungs-ziele als Grundlage für eine zu beschließende Sanierungssatzung zu formulieren. Darüber hinaus wurde eine städtebauliche Zielkonzeption mit den Entwicklungsschwerpunkten für die verschiedenen Blöcke im Bahnhofsquartier erarbeitet, die als Grundlage für die Steuerung der weiteren Entwicklung und mit Hilfe einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht die Sicherung von Flächen dienen soll.
Darüber hinaus ist die Stadt Hagen in diesem Jahr Auslober des Schlaun-Wettbewerbes, der sich auf große Teile des Volmekorridors bezieht und auch im Bahnhofsumfeld verortet sein wird. Die Aufgabenbeschreibung bezieht sich dabei nicht nur auf die städtebauliche Integration der Volme in die Bestandsbebauung, sondern auch auf die Fragestellung, wie mit dem Stadtfluss vor allem unter Maßgabe des Hochwasserschutzes umgegangen werden soll.
Neben den freiraumplanerischen und klimatischen Handlungsfeldern stehen aber auch verkehrliche Themen im Fokus der Stadtentwicklung, um die Gesamtsituation im Bahnhofs-umfeld langfristig zu verbessern. Neben der beauftragten Machbarkeitsstudie zum Umgang mit der Ebene 2, die bisher eine entscheidende Verkehrsachse darstellte, saniert die Deutsche Bahn derweil mit einem Millioneninvest den Hagener Hauptbahnhof.
Das Handlungserfordernis im Bahnhofsquartier ist immens, aber auch das daraus wach-sende Potenzial. In dem ausgewähltem Fokusraum treffen soziale, wirtschaftliche und städ-tebauliche Problemlagen auf Missstände im Bereich Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zusammenfassend zeichnet sich das Plangebiet vor allem aus durch:
- überdurchschnittlich hohe Anteile von Arbeitslosen, insbesondere SGBII-Empfängern;
- hoher Anteil an Zuwanderern aus Süd-Ost-Europa, hohe Abwanderungsraten bei der Mittelschicht;
- unterdurchschnittliche Wohnqualität, hoher Sanierungsstau und erhöhtes
Aufkommen von Problemimmobilien (224 Objekte);
- unattraktiver öffentlicher Raum: Hoher Versiegelungsgrad, hohes Verkehrsaufkom-men, fehlende Freiflächen zur Kommunikation sowie zum Spielen, Freizeit und Erho-lung;
- hohe Umweltbelastungen: Insbesondere durch ein hohes Verkehrsaufkommen und durch den Bahnverkehr;
- soziale Spannungen: Soziale Bindungen fehlen häufig, daraus resultieren zuneh-mend Konflikte zwischen den Bewohnern;
- Defizite in der sozialen Infrastruktur: Fehlende Bildungs-, Betreuungs- und Freizeit-möglichkeiten, fehlende Serviceangebote für Senioren und Angebote des Betreuten Wohnens;
- schlechtes Stadtteilimage.
Aus städtebaulicher Sicht hat die Beseitigung von Wohngebäuden mit Entwicklungshemm-nissen, städtebaulichen Missständen und Immobilien, die sich negativ auf ihr Umfeld aus-wirken und neuen Nutzungen zugeführt werden sollen, oberste Priorität.
Abgeleitet aus den vorangegangenen analytischen Grundlagen zu 224 betrachteten Prob-lemimmobilien beabsichtigt die Stadt Hagen langfristig insgesamt 83 problematische Objekte zurückzubauen und 141 Objekte im Bestand zu sanieren. Durch die angespannte Haus-haltslage der Stadt Hagen fehlt es jedoch an finanziellen und personellen Ressourcen, um allein aus Eigenmitteln handlungsfähig zu sein.
Neben dem Einsatz der bisherigen ordnungsrechtlichen und städtebaulichen Instrumente, wie z. B. Vorkaufsrechte, Anwendung des Wohnraumstärkungsgesetz, Bauordnung etc. be-darf es daher einer Sonderförderung von:
- Ankauf der Immobilien zum Verkehrswert
- Entmietung, Umzug von Bewohner*innen
- Planungskosten, Kosten für Beauftragte (Gutachten, Beratung etc.)
- Beseitigung von Müll und Schadstoffen
- Sicherung und Instandsetzung von erhaltenswerten (Problem-)Immobilien
- erforderliche Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden
- Abriss von (Problem-)Immobilien und Herrichtung der Grundstücke für eine alternative Nutzung (Grünfläche, Wohnbebauung, Gewerbestandort etc.)
- Maßnahmen an Gebäuden, die dem Klimaschutz- oder der Klimafolgenanpassung dienen
Mit dem Förderinstrument kommunaler Entwicklungsfonds des MHKBD stehen den Kom-munen Landesmittel für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen und städtebaulichen Missständen zur Verfügung.
Dies können beispielsweise Grundstücke sein, die für eine städtebauliche Neuordnung benötigt werden. Oder es kann sich auch um verwahrloste Immobilien (Problemimmobilien) oder Grundstücke handeln, die einen städtebaulichen Missstand darstellen und sich negativ auf ihr Umfeld auswirken und neuen Nutzungen zugeführt werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist der Bezug zu einem klassischen Städtebaufördergebiet.
Die Fördervoraussetzungen sind für den ausgewählten Fokusraum, aufgrund des fehlenden Bezuges zu einem Programmgebiet der Städtebauförderung derzeit nicht gegeben. Die Planungsverwaltung schlägt daher vor, weitere Gespräche mit dem Land als Fördermittelgeber zu suchen, um auf die brisante Situation in Hagen aufmerksam zu machen und die Chancen zur Einrichtung eines Sonderfördergebietes in Erfahrung zu bringen. Die Stadt Gelsenkirchen führt ihre Stadtumbaustrategie seit etwa einem Jahr sehr erfolgreich durch und konnte mithilfe der Landesförderung Objekte erwerben. Da sich in der Stadt Hagen vor allem in den Tallagen vermehrt Problemimmobilien konzentrieren, erhofft sich die Planungsverwaltung durch die Verknüpfung dieser besonderen Belastungssituation mit Ansätzen zur Verbesserung der stadtklimatischen sowie der Überflutungs- und Immissions-situation positive Chancen auf eine Förderung.
Nach dem ersten Sondierungsgespräch mit Frau Ministerin Ina Scharrenbach gilt es nun weitere Gespräche zu führen. Insbesondere ist zu klären, wie die Zusammenarbeit zwischen den Wohnungsgesellschaften und der Planungs- und Ordnungsverwaltung für dieses stadtpolitische Thema gelingen kann. Unter anderem soll auch die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft eine tragende und zentrale Rolle spielen.
Ziel des (10-Jahres-) Projekts ist es, durch eine nachhaltige Verbindung von städtebaulicher Entwicklung und Kriminalprävention die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen und die Sicherheit im Stadtgebiet langfristig zu stärken.
Durch die gezielte Beseitigung von Angsträumen sollen sowohl die physische als auch die soziale Infrastruktur verbessert werden.
Ein weiterer Bestandteil der Stadtumbaustrategie ist der Umgang mit unkooperativen Eigentümern. Dies erfordert eine behutsame und dennoch zielorientierte Strategie, um auch bei Widerständen Lösungen zu finden, die sowohl den öffentlichen Interessen als auch den Rechten der Eigentümer gerecht werden.
Das Projekt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur die bauliche, sondern auch die soziale Erneuerung des Fokusraums in den Vordergrund stellt. Es trägt dazu bei, Kriminalität zu reduzieren, Angsträume zu transformieren und das Sicherheitsgefühl der Bürger nachhaltig zu stärken
Für diese langfristige Strategie bedarf es aber vor allem den Rückhalt aus der Politik. Ohne die Unterstützung der politischen Vertreter kann weder das Ministerium von dem akutem Handlungsdarf überzeugt werden, noch gelingt es der Planungsverwaltung die Akzeptanz aus der Bürgerschaft zu gewinnen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die vorgesehene Stadtumbaukonzeption berücksichtigt auch Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Die finanziellen Auswirkungen sind Gegenstand der Gespräche mit dem Fördermittelgeber und lassen sich derzeit nicht konkret bestimmen. Den Beschlussgremien werden die finanziellen Auswirkungen im Zuge der angestrebten Vereinbarung mit dem Land NRW dargelegt.
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
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(wie Dokument)
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14,6 MB
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