04.12.2025 - 9.1 Handlungsstrategie zum Umgang mit Problemimmobi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Keune berichtet vom Besuch der Landesministerin Frau Scharrenbach, zuständig für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, und dem sog. Hagen-Pakt zwischen der Stadt Hagen und dem Land NRW. Damit ist eine Zukunftsinitiative gemeint, ähnlich die der Stadt Gelsenkirchen vor ein paar Jahren.

Das Land stellt Hagen Geld über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung um Schrottimmobilien abzureißen, um ggf. Baufelder wiederherzustellen oder einzugrünen. Sind in Gelsenkirchen Schrottimmobilien hauptsächlich in Stadtrandbereichen, wo man sich auf den Abriss beschränken kann, so befinden sich in Hagen eine Vielzahl der betroffenen Gebäude im Innenstadtbereich bzw. auch in Wohnquartieren. Darum wird es auch Instandsetzungen und vorbereitende Untersuchungen zu Städtebaufördergebieten geben. Die kommunale Wohnungswirtschaft soll miteinbezogen werden und in Kürze gibt es die ersten Gespräche. Aufgrund der Innenstadtlage hat Frau Scharrenbach die Wichtigkeit der Kriminalprävention betont. Herr Keune erklärt, dass an dieser Stelle die städtebauliche, nicht die ordnungsbehördliche Prävention, gemeint ist. Er führt weiter aus, Ziel ist, dass der Hagen-Pakt bis Mitte Februar 2026 steht, damit in 2026 auch begonnen werden kann Gebäude abzureißen. Zur Festlegung eines Stadtumbaugebietes soll für den Rat eine Vorlage erstellt werden. Auch dazu ist vorher eine Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft erforderlich. Sofern dann auch der Bund zustimmt, würde auf dieser Basis in diesem Gebiet der Abriss gefördert. Daneben soll das Sanierungsgebiet weiter qualifiziert werden, um die Möglichkeit zu haben Ordnungsmaßnahmen gemäß BauGB durchzuführen, wie z.B. Verkehrsbaumaßnahmen, Umweltverbesserungsmaßnahmen, so dass in den geförderten Bereichen nicht nur abgerissen wird, sondern eine neue Qualität entsteht, um die Bevölkerung dort besser zu durchmischen.

 

Herr Dr. Diepes trägt zur Vorlage anhand einer Power Point Präsentation vor.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Klepper bedankt sich für die Präsentation, lobt das Konzept und hofft, dass es auch dazu beiträgt Wohnraum zu vernünftigen Preisen in einem schönen Umfeld zu schaffen.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, wer genau mit „Wohnungswirtschaft“ gemeint ist.

 

Herr Keune erklärt, dass die Eigentümer die ersten Ansprechpartner sind, wenn sie gewillt und in der Lage sind ihre Immobilie zu sanieren. Des Weiteren gibt es noch diverse Kleininvestoren, die möglicherweise dann investieren, wenn es sich künftig finanziell auszahlt, z.B. durch die Aufwertung des Wohnumfeldes. Aber auch die großen Wohnungsbaugenossenschaften in Hagen sollten sich bereit erklären an diesem Hagen-Pakt teilzunehmen, wie genau, das wird in den kommenden Gesprächen vereinbart. Unterm Strich bedeutet das, dass mit „Wohnungswirtschaft“ letztlich alle gemeint sind, Groß und Klein.

 

Herr Sondermeyer fragt, ob Luxussanierungen  ausgeschlossen sind. Außerdem möchte er wissen, wer mit den jetzigen Bewohnern spricht und sie unterstützt.

 

Herr Keune erklärt, dass diese in neuen Unterkünften untergebracht werden, unterstützt und geleitet durch die Stadt. Seitens des Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur wird die Einrichtung eines Quartiersmanagements angestrebt, das über die Städtebauförderung finanziert werden soll. Zum anderen wird es individuell Ersatzwohnraum geben. In Sanierungsgebieten ist es üblich z.B. Umzugskosten zu übernehmen und aus der Städtebauförderung zu bezahlen. Zur Frage nach Luxussanierung führt Herr Keune aus, dass dies nicht beabsichtigt ist, wohl aber eine Durchmischung der Bevölkerung, und das auch mit neu geschaffenem Wohnraum, den sich nicht jeder leisten kann.

 

Herr Szuka findet den Ansatz der Diversifizierung gut, ebenso, dass hier ein Zeichen gesetzt wird, dass die Bevölkerung merkt, dass sich jetzt endlich was tut.

 

Frau Heuer gefällt das vorgestellte Konzept und möchte wissen, wer hier federführend agiert.

 

Herr Keune erklärt, dass das operative Geschäft von der Hagener Erschließungs- und

Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) abgewickelt wird. Die Stadt ist zwar Fördermittelnehmer, aber diese Fördermittel werden für die HEG bereitgestellt. Die HEG soll Wohnraum ankaufen, entweder für Abriss oder Sanierungsvorbereitung, und ihn an den Markt dann ggf. weitergeben. Eine Sanierungsvorbereitung ist förderfähig. Die Häuser sollen in einen Zustand gebracht werden, der eine Sanierung ermöglicht, auch, wenn sich nicht sofort ein Investor dafür findet. Die Stadtverwaltung, hier der Fachbereich für Stadtentwicklung, wird die strategischen Entscheidungen treffen, das Sanierungsrecht abarbeiten, ggf. Vorkaufsrecht ausüben, zugunsten der HEG.

 

Herr Dr. Diepes ergänzt, dass die HEG ab 2026 den Geschäftsbereich „Stadtsanierung, Stadterneuerung“ bekommt und sich darauf fokussieren wird.

 

Herr Klepper ergänzt, dass der Druck mit ordnungsbehördlichen Mitteln auf die Immobilienbesitzer erhöht wird, was auch Ministerin Scharrenbach sehr wichtig war. 

 

Herr Mansour möchte wissen, wie hoch die Fördersumme sein wird.

 

Herr Dr. Diepes geht von einer Summe deutlich über 100.000.000 € auf 10 Jahre aus, die Summe, die Gelsenkirchen zugesprochen wurde. Bis Februar soll die Höhe der Fördersumme ermittelt sein; bei über 240 Immobilien handelt es sich um eine Mammutaufgabe.

 

Herr Keune ergänzt, dass im Rahmen des Hagen-Pakts unterschiedliche Fördertöpfe herangezogen werden. Er rechnet damit, dass für den alleinigen Abriss weniger als 100.000.000 € aufgewendet werden müssen. Der Bedarf für das Sanierungsgebiet, wo neben Sanierungen auch Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, dürfte ähnlich hoch sein wie für Rückbau/Abriss. Auch in der Wohnungsbauförderung soll für Objekte im Rahmen des Stadtumbaugebiets ein Sonderkontigent jährlich zur Verfügung gestellt werden.

Herr Keune bilanziert 2025. Da wurden insgesamt 55.000.000€ Wohnungsbaufördermittel ausgereicht, allerdings in Form eines Darlehens, 30 % davon gab es als Zuschuss.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt nach der zu erwartenden Höhe der Eigenanteile der Stadt.

 

Herr Keune geht sowohl beim Rückbau wie bei der Sanierung von einem Eigenanteil von 10% aus. Bei der Wohnungsbauförderung entfällt der Eigenanteil, hier werden die Fördermittel an die Investoren weitergegeben.

 

Herr Ehrhardt bezweifelt, dass die HEG personell diesem enormen Projekt gewachsen ist. Außerdem macht er sich, wie Herr Sondermeyer, Sorgen um die aktuellen Bewohner.

 

Herr Keune wiederholt seine Aussage zu letzterem und erklärt zur HEG, dass sie, als Tochtergesellschaft des Wirtschaftsbetriebs Hagen - AöR der Stadt Hagen (WBH), nach Bedarf und gegen Rechnung Mitarbeitende des WBH rekrutiert. Gegebenenfalls wird man sich nach weiterem Personal umschauen müssen.

 

Herr Dr. Diepes betont, dass man innerhalb des Fokusbereiches, wo schnell sichtbare Ergebnisse des Konzepts erzielt werden können, den Anfang machen möchte. Gemeint ist dort, wo z.B. Verkaufsbereitschaft besteht, wo es Partner außerhalb der Stadtverwaltung gibt, dort möchte man schnell in die aktive Phase einsteigen.

 

Frau Heuer berichtet, dass sie angesprochen worden sei, die Stadt nehme den Bürgern ihren günstigen Wohnraum weg. Das sieht sie anders. Die Stadt bemüht sich die zum Teil verheerende Wohnsituation zu verbessern und möchte auch auf diese Weise für ihre Bürger sorgen.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stadtumbaustrategie gemäß Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung weitere Gespräche mit dem Fördermittelgeber zu führen, um zukünftig im Rahmen einer Sonderförderung Problemimmobilien zu erwerben.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

2

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage