Beschlussvorlage - 0907/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) hat bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen für die Errichtung eines zentralen Forstbetriebshofes am Standort „Im Deerth 3b“ beantragt. Das Bauvorhaben ist auf der Anlage „Pläne zum Baugrundstück“ dargestellt.

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen unterhält an den Standorten Kurk, Hegd, Loxbaum und Deerth jeweils Forstbetriebshöfe. Da sich die Gebäude einerseits in einem überwiegend schlechten und somit stark reparaturanfälligen Zustand befinden, gleichzeitig die jeweiligen Arbeitsstätten, Werkstätten, Sozial- und Sanitärräume nicht mehr den Vorgaben der entsprechenden Vorschriften entsprechen, besteht hier akuter Handlungsbedarf. Aus diesen Gründen beabsichtigt der WBH, den gesamten Forstbetrieb an einem Standort „Im Deerth“ zu konzentrieren und so auszubauen, dass auch zukünftig allen fachlichen und technischen Anforderungen genügt werden kann. Gleichzeitig sieht der WBH die Notwendigkeit, den Betriebshof im WBH-eigenen Waldbereich zu errichten, um so effektiv und sparsam Waldbewirtschaftung betreiben zu können.

 

Das Vorhaben befindet sich räumlich im Geltungsbereich des Landschaftsplans, im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 1.2.2 30 „Selbecke“ und verstößt gegen folgende allgemeine Verbote für alle Landschaftsschutzgebiete:

 

  •           1. Ufergehölze, Röhrricht- oder Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu roden, zu beschädigen oder in ihrem Wachstum zu gefährden
  •           6. Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten, zu erweitern oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung bedürfen
  •           8. Straßen, Wege oder Stellplätze zu errichten oder zu erweitern
  •           11. Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Bodengestalt vorzunehmen

 

  •           12. Oberirdische oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen neu zu

verlegen oder deren Ausbaugrad zu verändern.

 

Gem. Landschaftsplan Hagen erteilt die untere Naturschutzbehörde für Vorhaben, die im Sinne des Baugesetzbuches privilegiert sind, eine Ausnahmegenehmigung, wenn es nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst wird und dem Schutzzweck nicht entgegensteht. Nach abschließender Klärung und Vorliegen der Privilegierung kann für den beantragten Forstbetriebshof die erforderliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans erteilt werden. Für das Vorhaben sind ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (s. Anlage LBP) und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe I (s. Anlage ASF I) erstellt worden.

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie die Belange des Artenschutzes berücksichtigt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Grundflächen und Gebäudeflächen der noch bestehenden Forstbetriebe am Kurk und Hegd sowie durch Anpflanzungen vor Ort am Standort Deerth vollständig ausgeglichen. Die Belange des Artenschutzes werden durch zeitliche Beschränkung der Fäll- und Abbrucharbeiten, Beleuchtungs- und Vogelschlagvorgaben sowie Anbringung von Nist- und Fledermauskästen berücksichtigt. Die Vorhaben, sowohl die Neuerrichtung als auch der Abbruch und die Gehölzfällungen, wird begleitet durch eine Ökologische Baubegleitung.

 

Die Anlagen „Pläne zum Objekt“, „LBP”, „LBP Karte Blatt 1 von 2“, „LBP Karte Blatt 2 von 2” und „ASF I“ sind Bestandteile dieser Vorlage und im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und in der jeweiligen Sitzung einsehbar.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Durch die Bündelung an einem Standort inkl. Rückbau der nicht mehr benötigten Forstbetriebshöfe verringert sich der Versiegelungsgrad der Forstbetriebsflächen.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2025 - Naturschutzbeirat