25.11.2025 - 13.2 Im Deerth 3b - Errichtung eines zentralen Forst...

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Wortprotokoll

Frau Selter führt in das Thema ein und erinnert an die seinerzeit kontrovers geführte Diskussion um die Errichtung einer Fachklinik „Im Deerth“. Damals wurde ein Artenschutzgutachten angefertigt, das den Eingriff in das sensible Gebiet als sehr problematisch angesehen habe.

 

Aus Sicht von Herrn Beckmann sei das Ansinnen, einen zentralen Forstbetriebshof am Standort „Deerth“ zu gründen, nicht verständlich. In den Jahren 2014/15 seien die damaligen Forstbetriebshöfe zusammengefasst worden zum Standort „Kurk“ mit Aufgabe des Standortes „Hegd“ und Umnutzung des Standortes „Loxbaum“. „Deerth“ wurde als Holzlagerplatz genutzt. Mit dem Standort „Kurk“ sei ein zentraler Betriebshof vorhanden. Auch weist er auf eine Belastung der schmalen Zufahrtstraße hin und eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion und der Fauna. Er zweifelt auch die Privilegierung des Vorhabens an. Die dargestellte Frischluftschneise sollte auch berücksichtigt werden. Es sollte ein anderer Standort gefunden werden.

 

Frau Tommack unterstützt die grundlegende Ablehnung an diesem Standort im Wald. Ihr fehle in den eingereichten Gutachten die Untersuchung der Belastung durch den Zufahrtsweg für die Fauna.

 

Frau Kuschel-Eisermann sieht es ebenfalls problematisch. Herr Heicappell, ehemaliger Leiter des städtischen Forstamtes und Fachbereichsleiter beim Wirtschaftsbetrieb, der im Zuschauerbereich sitzt, wird auf Anfrage von Frau Kuschel-Eisermann und mit Zustimmung des Naturschutzbeirats gebeten, sich zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.

 

Herr Heicappell bedauert, dass der Standort „Loxbaum“ dem Forst nicht mehr zur Verfügung stehe; der Wirtschaftsbetrieb habe den Standort für die Gärtner/-innen entwickelt. Auf Nachfrage von Frau Selter nach einer Alternativlösung erklärt Herr Heicappell, er halte grundsätzlich einen zentralen Standort nicht für sinnvoll für die Bewirtschaftung der auf das Stadtgebiet verteilten Forstflächen.

 

Frau Schulze unterstützt ebenfalls die Einstellung von Herrn Beckmann und fragt, ob die anderen Standorte dann wegfallen würden. Herr Heicappell antwortet, der Standort „Hegd“ sei seit 2014 nicht mehr genutzt und sollte eigentlich abgerissen worden sein.

 

Herr Alda schlägt vor, den Wirtschaftsbetrieb als Antragsteller zur nächsten Sitzung einzuladen, so dass die offenen Fragen geklärt werden könnten.

 

Herr Gockel stellt die rechtliche Situation dar. Das Vorhaben sei in der Sitzung des WBH-Verwaltungsrates am 09.10.2024 vorgestellt und zugestimmt worden, die Vorlagenummer 0990/2024 ist im Rats-/Bürgerinformationssystem ALLRIS öffentlich einsehbar. Jetzt würden die Planungen konkretisiert und die Anträge wurden eingereicht.

 

Die Beteiligung des Naturschutzbeirats erfolge gemäß der vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Liste. Bei dieser Größe des Vorhabens sei es selbstverständlich, den Naturschutzbeirat zu beteiligen.

 

Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Landschaftsplans, im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.30 „Selbecke“. Aktuell würde seitens der Bauordnung die bauplanungsrechtliche Privilegierung geprüft; die Entscheidungshoheit liege bei der Bauordnung. Das Bauen im Außenbereich sei stark eingeschränkt und für die land- und forstwirtschaftlichen Vorhaben vorgesehen. Der Landschaftsplan berücksichtigt bei der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben in Schutzgebieten den Aspekt der Privilegierung. Hier dürfe die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans nur verweigert werden, wenn es gegen den besonderen Schutzzweck verstoße und nicht in die Landschaft eingebunden werden könne. Der Schutzzweck sei das Kriterium zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit. Ein privilegiertes Vorhaben könne der Landschaftsplan als öffentlicher Belang nicht gänzlich verhindern. Belange des Artenschutzes und der Eingriffsregelung seien zu berücksichtigen; die Verkehrsregelung liege nicht in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde.

 

Frau Selter weist nochmal auf das sensible Gebiet hin; das weitere Artenschutzgutachten, das seinerzeit für die Fachklinik erstellt wurde, könne gerne der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Auf ihre Nachfrage bzgl. des Haselhuhns hin erklärt Herr Gockel, der Vogel konnte bei intensiver Nachuntersuchung nicht mehr entdeckt werden. Es sei fachlich seitens des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW bestätigt worden, dass das Haselhuhn in NRW als ausgestorben gelte.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Der Naturschutzbeirat beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu behandeln

 

 

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Anlagen zur Vorlage