Beschlussvorlage - 0751/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkamp und Feithstraße zum Geh- und Radweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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02.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91) die Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkamp und der Feithstraße.
Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks: Gemarkung Eppenhausen, Flur 2, Flurstück 624 mit einer Fläche von 150 m².
Sie wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrWG NRW in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft eines Geh- und Radweges.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan grün markiert dargestellt.
Sachverhalt
Für ein attraktives Radwegenetz ist vor allem die Durchgängigkeit wichtig. Auch aus der Bevölkerung werden vermehrt Gehwege gemeldet, mit dem Wunsch, diese auch für den Radverkehr freizugeben. Deshalb werden immer häufiger Gehwege auch für Radfahrer*innen freigegeben, sofern keine Ausschlusskriterien nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen), wie z.B. ein zu starkes Gefälle (> 3%), eine dichte Folge von aufeinanderfolgenden Hauseingängen oder auch eine überdurchschnittlich hohe Nutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger*innen (z. B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen oder auch Kinder bzgl. der Schulwege) vorliegen.
Die Mindestbreite für einen Gehweg, auf dem Radfahrer*innen fahren dürfen, ist in der Regel 2,50 m. Der Gehweg zwischen Roggenkamp und Feithstraße (L 704) erfüllt diese Voraussetzungen mit einer Breite von ca. 2,70 m. Auch liegen in diesem Fall keine Ausschlusskriterien der ERA vor, weshalb dieser Gehweg für den Radverkehr freigegeben werden kann.
Mit der beiderseitigen Ergänzungsbeschilderung um das Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei“), wird über die Verbindung Bolohstraße, Haferkamp, Roggenkamp, eine für den Radverkehr steigungs- und autoarme Alternative zur Feithstraße angeboten.
Momentan ist die Verkehrsfläche als reiner Gehweg (Fußgängerweg) gewidmet. Zur Freigabe für den Radverkehr bedarf es einer erneuten Widmung.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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285,8 kB
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