02.12.2025 - 8.11 Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es besteht keinerlei Diskussionsbedarf.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91) die Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkamp und der Feithstraße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks: Gemarkung Eppenhausen, Flur 2, Flurstück 624 mit einer Fläche von 150 m².Sie wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrWG NRW in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft eines Geh- und Radweges.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan grün markiert dargestellt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

4

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

Linke/HAK

2

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage