02.12.2025 - 8.11 Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- Verschiebung BV Sitzung vom 19.11. auf den 02.12.2025
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91) die Widmung des Verbindungsweges zwischen Roggenkamp und der Feithstraße.
Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks: Gemarkung Eppenhausen, Flur 2, Flurstück 624 mit einer Fläche von 150 m².Sie wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrWG NRW in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft eines Geh- und Radweges.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan grün markiert dargestellt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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285,8 kB
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