Beschlussvorlage - 0895/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erneuerung der Bachverrohrung und Teilverlegung des Niedernhofbaches.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Theresa Schiffl
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.12.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Die Mark-E Aktiengesellschaft hat gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die wasserrechtliche Genehmigung zur Sanierung und Teilumlegung der Bachverrohrung auf dem Gelände des Wasserwerkes Hagen-Hengstey, Gemarkung Boele, Flur 34, Flurstücke 31, 32, 42, 61 und 62 beantragt.
Das Hochwasser im Juli 2021 verursachte an der Verrohrung des Niedernhofbachs im Bereich des Wasserwerks strukturelle Schäden, so dass es zu einem unkontrollierten Wasseraustritt kam. Im Zuge der Wiederaufbaumaßnahme soll die Verrohrung nicht nur erneuert, sondern an zukünftige Starkregenereignisse angepasst und hydraulisch vergrößert werden, um die Abflusskapazität des Niedernhofbachs zu verbessern. Die geplante Verrohrung wird zur hydraulischen Leistungssteigerung bis DN 1000 ausgebaut und durch Schachtbauwerke aus Stahlbeton ergänzt und entspricht den Anforderungen eines HQ 100 zuzüglich eines Klimazuschlags von 20 %. Somit wird der Schutz des Wasserwerkes vor einem Extremhochwasser erhöht
Des Weiteren soll im Bereich des Deiches eine Inlinersanierung zur Sicherstellung des Abflusses erfolgen. Die Rückstauebene wird auf 96,50 m NHN angepasst und der Deich um ca. 1,0 m erhöht, sodass auch bei Extremhochwasser eine sichere Ableitung des Niederschlagwassers gewährleistet werden kann. Die Gutachten vom LBP und UVP-VP wurden eingereicht.
Eine Offenlegung des Gewässers ist aufgrund der Lage innerhalb des Wasserwerksgeländes nicht möglich und somit in der Planung nicht vorgesehen. Die Anlagen „ASP_Faunistische Kurzeinschätzung”, „LP Bestand Planung 1”, „LP Bestand Planung 2”, „LP Bestand Planung 3” und „LP Bestand Planung 4” sind Bestenadteile dieser Vorlage und im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und in der jeweiligen Sitzung einsehbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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18,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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163,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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190,7 kB
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