Beschlussvorlage - 0215/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren für Teilflächen der Preußerstraße durchzuführen sowie die Grundstücksverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Es wird Bezug genommen auf die Verwaltungsvorlage vom 10.11.2009 (Drucksachen-Nr. 0961/2009). Auf Empfehlung der vorberatenden Gremien hat der Rat der Stadt am 17.12.2009 hierzu den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Berichts mit dem Unternehmen Stahlkontor GmbH & Co KG die Verhandlungen über den möglichen Grundstücksverkauf aufzunehmen.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in gemeinsamen Verhandlungen mit der GWG, HGW und der Firma Stahlkontor zu versuchen, den gesamten Wohnungsbestand von der Preußerstraße zu verlagern. Damit soll erreicht werden, dass der Teilbereich der Preußerstraße zwischen der Einmündung Ernst-Eversbusch-Straße und dem Abzweig an der Bezirksverwaltungsstelle eingezogen und entwidmet werden kann.

 

Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses ist die Schaffung von adäquatem Ersatz für die Bezirksverwaltungsstelle Haspe sowie den Bauhof.“

 

Aus zwei Gesprächsrunden mit den Beteiligten bleibt festzuhalten, dass die Wohnblöcke der HGW an der Preußerstraße nicht zur Disposition stehen. Nach Aussage des Geschäftsführers der HGW befinden sich die Gebäude in einem guten Zustand, verfügen über nachfragegerechte Wohnungsgrößen und sind vollständig vermietet. Eine Umsetzung der Bewohner entspreche nicht dem Willen der Mieter, sei Image schädigend und wirtschaftlich nicht vertretbar. Die dort ansässigen Mieter haben bereits durch Unterschriftenlisten zu verstehen gegeben, dass sie nicht umzugsbereit sind. Die HGW verfügt selbst nicht über alternativ anzubietende Bestände. Die GWG kann ebenfalls keine Wohnungen in unmittelbarer Nachbarschaft anbieten, hat aber Bestände im Bereich des Hüttenplatzes.

 

Auf der anderen Seite besteht auch seitens der Fa. Stahlkontor kein unmittelbares Interesse an einem Erwerb der Wohnblöcke. Bevor die HGW aber zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise ihren heutigen Standpunkt überdenkt, möchte man ein eigenes Kaufinteresse nochmals prüfen, bevor die Immobilien an einen Dritten verkauft werden. In den Gesprächen haben sich die HGW und die Fa. Stahlkontor grundsätzlich über die Einräumung eines Vorkaufsrechts verständigt; sie führen separate Verhandlungen über eine vertragliche Regelung.

 

Mit der Fa. Stahlkontor besteht im Übrigen Einvernehmen, die Grundstücksverhandlungen auf der Grundlage der in der Verwaltungsvorlage vom 10.11.2009 aufgezeigten Variante 2 fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen. Dies bedingt zunächst eine Einziehung von Teilbereichen der Preußerstraße. Das hierzu erforderliche förmliche Einziehungsverfahren wird von der Verwaltung vorbereitet.

 

Die Standortalternativen für die Bezirksverwaltungsstelle Haspe und die Bauhöfe 67 und HEB werden verwaltungsintern weiter untersucht. Sobald diese Überlegungen einen fortgeschrittenen Stand haben, wird die Verwaltung den politischen Gremien Vorlagen für die erforderlichen Beschlüsse vorlegen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.04.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

28.04.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren für Teilflächen der Preußerstraße durchzuführen sowie die Grundstücksverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Dieser Beschluss wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Änderung:

 

Der 2. Absatz des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zum Abschluss zu bringen. Nach erfolgreichem Abschluss der Grundstücksverhandlungen wird die Verwaltung beauftragt, das Entwidmungsverfahren für den erforderlichen Teil der Preußerstraße zwischen Grundstücksgrenze Bezirksverwaltungsstelle und Grundstücksgrenze Bauhof vorzubereiten.

 

Ergänzung:

 

Die Bezirksvertretung Haspe wiederholt ihren Beschluss vom 10.12.2009, wonach Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses die Schaffung von adäquatem Ersatz für die Bezirksverwaltungsstelle Haspe sowie dem Bauhof ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Hagener Straßenbahn AG, alternative Linienführungen der Busse bei einer Teileinziehung der Preußerstraße zu prüfen und der Bezirksvertretung Haspe im Verfahren zu berichten.

Die komplette Planung, inklusive der Wegeverbindungen zur Hasper City, ist der Bezirksvertretung Haspe vorzustellen. Die zukünftige Nutzung des Geländes durch Firma Stahlkontor ist im Hinblick auf die öffentlichen Belange darzustellen.

 

 

 

Der Bürgerantrag der Frau Lieselotte Weingarten zum Erhalt der Preußerstraße und der Wohnquartiere in der Preußerstraße wird als erledigt betrachtet, da

 

  1. weder von der Firma Stahlkontor noch von der HGW Absichten bestehen, den Wohnungsbestand zu erwerben, bzw. zu veräußern,
  2. auch zukünftig Wegeverbindungen zum Zentrum bestehen bleiben und
  3. der Auftrag zur Prüfung alternativer Linienführungen bei einer Teileinziehung der Preußerstraße an die Verwaltung erteilt wurde.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

04.05.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zum Abschluss zu bringen und   nach erfolgreichem Fortschritt der Grundstücksverhandlungen das Entwidmungsverfahren für den erforderlichen Teil der Preußerstraße zwischen Grundstücksgrenze Bezirksverwaltungstelle und Grundstücksgrenze Bauhof vorzubereiten.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen