Beschlussvorlage - 0733/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) wie in dieser Vorlage beigefügten Anlage dargestellt zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) zu entsenden.

 

4. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 3. bestellten Vertreters/der unter 3. bestellten Vertreterin bestellt der Rat ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

 

5. Er/Sie wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlich oder sachgerecht sind.

 

6. Der Rat der Stadt Hagen weist die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.

 

7. Der Rat der Stadt Hagen weist als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) die HVG als Aktionärin der Hagener Straßenbahn AG an, die Hagener Straßenbahn AG anzuweisen, in der noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. Umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.

 

8. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 7. erforderlich oder sachgerechten sind.

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Sachverhalt

 

Der Aufsichtsrat der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) hat sich nach Beratungen am 01.09.2025 sowie am 16.09.2025 für die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we, wie in der dieser Vorlage beigefügten Anlage dargestellt, ausgesprochen und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we der Änderung zuzustimmen.

 

Bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we wurde als Muster der Gesellschaftsvertrag der Hagener- Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) herangezogen, der in intensiver Abstimmung mit der Politik entstanden ist und 2018 von der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Beteiligungsrechte des Rates ausdrücklich gelobt wurde.

 

Als wesentliche Veränderungen zum bisherigen Gesellschaftsvertrag sind zu nennen:

  • Die Zuständigkeit für die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Feststellung des Wirtschaftsplans, einschließlich eventueller Nachträge, (§ 13 Abs 5) liegt künftig bei der Gesellschafterversammlung und entspricht damit den Vorgaben der GO NRW.
  • Die Beschlussfassung in Personalangelegenheiten obliegt dem Aufsichtsrat künftig erst ab einer Überschreitung der höchsten Vergütungsgruppe des TVöD.
  • Der Aufsichtsrat besteht künftig aus 12 statt bisher 11 Mitgliedern (§ 8). Das 12. Aufsichtsratsmitglied wird künftig als Arbeitnehmervertreter nach den Regelungen des § 108a GO NRW bestellt.
  • Um zukünftig im Jahresabschluss von der Pflicht zur Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung entbunden zu werden, wird eine bei anderen Tochterunternehmen der Stadt Hagen (z. B. Theater Hagen gGmbH) bereits beschlossene Formulierung im Gesellschaftsvertrag ergänzt werden (§ 20).

 

Die Änderungen sind mit dem Beteiligungscontrolling der Stadt Hagen und dem beurkundenden Notar abgestimmt.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.09.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen