25.09.2025 - 6.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) wie in dieser Vorlage beigefügten Anlage dargestellt zu.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Ömer Oral als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) zu entsenden.

 

4. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 3. bestellten Vertreters bestellt der Rat Herrn Martin Scholz  als stimmberechtigten Vertreter für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

 

5. Er wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlich oder sachgerecht sind.

 

6. Der Rat der Stadt Hagen weist die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.

 

7. Der Rat der Stadt Hagen weist als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) die HVG als Aktionärin der Hagener Straßenbahn AG an, die Hagener Straßenbahn AG anzuweisen, in der noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der ha.ge.we, den Beschluss zu 1. Umzusetzen und alle für die Umsetzung erforderlichen oder sachdienlichen Maßnahmen vorzunehmen.

 

8. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 7. erforderlich oder sachgerechten sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

Herr Treß hat sich gemäß § 43 i.V.m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage