Anfrage - 0722/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktionen und Ratsgruppen SPD, B´90 Die Grünen, Hagen Aktiv, BfHo/Die Partei, FDP, Die Linke., HAK, hier: Igelschutz in heimischen Gärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Markus Langenkamp
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Allgemeinverfügung zu erstellen, welche die zulässigen Anwendungszeiten von Mährobotern im Geltungsbereich der Stadt Hagen beschränkt. Danach sollen Mähroboter nachts sowie während der Hauptdämmerungszeiten, also in den Zeiträumen 30 Minuten vor Sonnenuntergang beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang, nicht eingesetzt werden dürfen. Die Maßnahme dient dem Schutz heimischer Igel sowie anderer Kleinsäuger, von Amphibien, Reptilien sowie von wirbellosen Tieren. Tagsüber können Mähroboter auch weiterhin uneingeschränkt benutzt werden.
Begründung
Igel stehen seit 2024 auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN). Ihre Population ist in den vergangenen zehn Jahren um über 30 Prozent zurückgegangen. Eine der Hauptursachen dafür ist der zunehmende Einsatz von Mährobotern, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, wie zum Beispiel der Verein „Netzwerk Igel“ (Wuppertal) auf Anfrage bestätigt. Igel haben keinen ausgeprägten Fluchtinstinkt. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen, was sie besonders anfällig für Verletzungen durch Mähroboter macht. Studien zeigen, dass Mähroboter trotz Sensorik und Kameras Igel nachts oft nicht erkennen und schwer verletzen beziehungsweise töten können. Städte wie Düsseldorf und Köln haben deshalb bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, jüngst folgte auch der benachbarte Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität einen entsprechenden Antrag bereits am 25. Juni 2025 in den für Allgemeinverfügungen zuständigen Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Obwohl seither rund zweieinhalb Monate vergangen sind und somit ein komfortabler Zeitraum ins Land gezogen ist, um alle hierfür erforderlichen Veranlassungen zu treffen, ist die Verwaltung dem UKM-Beschluss für die aktuelle HFA-Sitzung nicht nachgekommen. Dies war für die Antragsteller logischerweise erst nach Veröffentlichung der Tagesordnung und somit nach Ablauf der Antragsfrist ersichtlich. Der Antrag soll gleichwohl schnellstmöglich beraten werden, um bei Verabschiedung möglichst frühzeitig seine Wirkung entfalten zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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