11.09.2025 - 4.1 Antrag der Fraktionen und Ratsgruppen SPD, B´90...

Beschluss:
ohne Beschluss
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt um den gemeinsamen Antrag zum Thema „Igelschutz in heimischen Gärten“ ergänzt wurde. Nach rechtlicher Einschätzung liegt keine besondere Dringlichkeit vor. Da die Verwaltung jedoch bereits an einer entsprechenden Allgemeinverfügung arbeitet und eine einheitliche Vorgehensweise von Verwaltung und Politik sinnvoll erscheint, wurde der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Aus der Sicht von Herrn Schmidt ist Dringlichkeit gegeben. Das Thema wurde bereits am 25.06.2025 im Umweltausschuss beraten und von dort mit Mehrheit an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen, da dieser für entsprechende Allgemeinverfügungen zuständig ist. Dennoch hat die Verwaltung den Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Deshalb haben sich die unterzeichnenden Fraktionen und Ratsgruppen entschlossen, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass der Antrag bei Beschlussfassung so früh wie möglich Wirkung entfalten soll. Inhaltlich betrifft er den Tierschutz, konkret den Schutz von Igeln in heimischen Gärten. Das Problem liegt im Einsatz von Mährobotern in den Nacht- und Dämmerungsstunden. Trotz vorhandener Kameras und Sensoren erkennen diese Geräte Igel nicht zuverlässig. Da Igel keine Fluchttiere sind, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen, werden sie von den Messern der Roboter häufig schwer verletzt oder getötet. Da die Igel seit 2024 auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion stehen und mittlerweile als bedrohte Art gelten, möchten er dem entgegenwirken. Ein Verbot des nächtlichen und dämmerungszeitlichen Betriebs von Mährobotern würde niemanden unverhältnismäßig einschränken, da die Geräte auch tagsüber eingesetzt werden können. Bei sehr großen Grundstücken besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Geräte zu verwenden. Herr Schmidt beantragt daher, die Verwaltung zu beauftragen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb von Mährobotern während der Nacht- und Hauptdämmerungszeiten untersagt und so einen Beitrag zum Schutz der Igel in heimischen Gärten leistet.

 

Herr Rudel erkundigt sich nach der von Oberbürgermeister Schulz erwähnten Allgemeinverfügung und wann mit dieser zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Erpenbach entgegnet darauf, dass die Allgemeinverfügung wie angekündigt für die Novembersitzung terminiert wurde.

 

Die CDU-Fraktion wird den Antrag laut Herrn Klepper nicht unterstützen. Er hätte sich gewünscht, dass stattdessen eine breite Aufklärungskampagne durchgeführt wird. Natürlich möchte niemand Tierleid verursachen, aber er ist der Ansicht, dass ein Verbot allein nicht zielführend ist. Zielführender wäre es, Eigentümerinnen und Eigentümer von Mährobotern über die möglichen Auswirkungen ihrer Geräte auf Igel zu informieren. Eine solche Aufklärung würde vermutlich mehr Verständnis und freiwillige Rücksichtnahme erzeugen. Darüber hinaus wird im Rat häufig betont, dass man nur das beschließen sollte, was kontrollierbar ist. Verbote sind grundsätzlich möglich, allerdings stellt sich beim vorgeschlagenen Nachtfahrverbot auf privaten, hinter Häusern gelegenen Grundstücken die Frage der praktischen Kontrolle. Daher hält er es für sinnvoller, auf Information und Aufklärung zu setzen, damit die Tierwohl-Aspekte von den Eigentümerinnen und Eigentümern freiwillig berücksichtigt werden. Er erkennen jedoch an, dass es offenbar eine Mehrheit für den Antrag gibt, sodass dieser heute voraussichtlich beschlossen wird.

 

Dem Vorschlag von Herrn Klepper folgend, könnte im Vorfeld eine Pressemeldung des Umweltamtes erfolgen, um die Bevölkerung auf den sachgerechten Einsatz von Mährobotern hinzuweisen, schlägt Herr Oberbürgermeister Schulz vor. Herr Schmidt hatte bereits in einer Nachricht darauf hingewiesen, dass derzeit noch gemäht wird und eine Allgemeinverfügung, die im November in Kraft tritt, in diesem Jahr nicht mehr viel Wirkung entfalten würde. Ziel ist daher, durch einen öffentlichen Appell rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass Mähroboter entsprechend eingestellt werden, um Igel zu schützen.

 

Herr Schmidt macht deutlich, dass man das eine tun kann, ohne das andere zu unterlassen und erwartet nun eine Allgemeinverfügung von der Verwaltung, auch ohne dass der Beschlussvorschlag hier abgestimmt wird, und im November die entsprechende Entscheidung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wird prüfen lassen, ob eine Allgemeinverfügung überhaupt einen erneuten Ratsbeschluss benötigt, gegebenenfalls kann die Verwaltung diese auch ohne Beschluss umsetzen. Wie Herr Oberbürgermeister Schulz bereits erwähnte, ist diese Allgemeinverfügung bereits in Arbeit, aber er bittet nur um Verständnis, dass zunächst alles inhaltlich und rechtlich korrekt erstellt wird. Mit diesem Mandat wird die Verwaltung die Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, und wenn dies ohne Ratsbeschluss möglich ist würde diese direkt umgesetzt.

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Anlagen zur Vorlage